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Thema: Kunde verklagt mich aus Geldnöten? vom 03.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde verklagt mich aus Geldnöten?
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 04.03.2012 22:27
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type1 hat geschrieben:
Odin_333 hat geschrieben:


Sonst gehts dir aber noch gut?


Man bietet etwas an. Man macht ein Angebot. Man arbeitet es ab.
Was interessiert es den Kunden, was ich als Anbieter zur Erfüllung des Angebotes, dem ich zusage, an externen Ressourcen brauche?

Geht es Dir noch gut???


Sehr gut sogar,

Weil ich mir die erste Nachricht des TE durchgelesen habe.
Solltest du bei Gelegenheit auch mal machen.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 04.03.2012 22:39
Titel

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Odin_333 hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Odin_333 hat geschrieben:


Sonst gehts dir aber noch gut?


Man bietet etwas an. Man macht ein Angebot. Man arbeitet es ab.
Was interessiert es den Kunden, was ich als Anbieter zur Erfüllung des Angebotes, dem ich zusage, an externen Ressourcen brauche?

Geht es Dir noch gut???


Sehr gut sogar,

Weil ich mir die erste Nachricht des TE durchgelesen habe.
Solltest du bei Gelegenheit auch mal machen.


Hab ich. Ich habe mich gefragt, ob Du es auch getan hast.
Anscheinend bewerten wir den Vorgang einfach anders.

Für mich bleibt es ein Mangel in der Sachbearbeitung. Und das beim TO.
Dieser muss den Auftrag managen und lenken. Er ist der Auftragsnehmer. Der Profi. Der der sagt, wo es lang geht, was die Erfüllung der Wünsche betrifft.
Dazu zählt, einen Fahrplan zu erstellen. Das wurde versäumt und endete in der beschriebenen Problematik.
Im Zweifel kann man einen Auftrag auch ablehnen.


Zuletzt bearbeitet von type1 am So 04.03.2012 22:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mo 05.03.2012 00:16
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Also die Sache mit dem Subunternehmer ist in der tat nicht ganz unerheblich. Denn wenn der Eindruck vermittelt worden wäre, der TE würde die Leistungen alleine erbringen, dann müsste er sich ggf. sowas wie Täuschung oder so vorwerfen lassen. Aber das scheint ja nicht so zu sein, der Kunde ist ja immer informiert.

Also ist der nächste Schritt festzustellen, woher der Vorwurf der Verzögerungen kommt. Und da bin ich der Meinung, dass es hier schon ein Versäumnis des TE ist. Nämlich den Kunden darauf hinzuweisen, dass geänderte Leistungen und Anforderungen auch geänderte Zeitpläne nach sich ziehen. Tut man das nicht, steht der avisierte Liefertermin weiter im Raum.

Da hier beide Seiten nicht sauber gearbeitet haben, liegt die Lösung wie immer in der Mitte und der Weg dahin heisst eindeutig Kommunikation!
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.03.2012 10:22
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Wenn zeitlich jedoch überhaupt nichts vereinbart war, fällt das für beide Parteien unter die Rubrik "dumm gelaufen".

Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mo 05.03.2012 10:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.03.2012 10:25
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Zeithase hat geschrieben:
Wenn zeitlich jedoch überhaupt nichts vereinbart war, fällt das für beide Parteien unter die Rubrik "dumm gelaufen".


Jupp. Mit der Betoung auf "beide".
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 05.03.2012 11:24
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hast du denn schon einen anwalt aufgesucht? das wäre ja meine erste tat gewesen.
dann wäre aber auch dieser thread überflüssig. schön ist das ganze nicht und fehler machen wir alle.

daher ist die notwendigkeit eines ordentlichen angebots auch so wichtig. termine müssen in ein angebot!

also viel glück. *zwinker*
 
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
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Verfasst Mo 05.03.2012 18:11
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Nimroy hat geschrieben:
Da würde ich mir quasi gar nix 3 mal durchlesen. Das würde ich sofort meinem Anwalt übergeben und mit ihm erst mal Klagefeststellung besprechen. Damit kann man den Spieß nämlich RuddeldieKatz umdrehen!


Klagefestellung, ist damit jetzt die Feststellung gemeint ob die Flage zulässig ist bzw. auch in der Form korrekt ist?

Normal ist ja der Weg über den Widerspruch bez. der Klage, kann man in der 1. Instanz (Zivilrecht) mit oder ohne Anwalt machen.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Mo 05.03.2012 18:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mo 05.03.2012 18:18
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Was da in 1. Instanz geht, weiß ich nicht.

Aber mit einer feststellungsklage (so heißt es richtig) wird erst einmal überprüft, ob überhaut ein Vertrag aus dem eine Anspruchshaltung abzuleiten wäre überhaupt besteht.
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