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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2012 01:28
Titel
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Odin_333 hat geschrieben: |
Sonst gehts dir aber noch gut? |
Man bietet etwas an. Man macht ein Angebot. Man arbeitet es ab.
Was interessiert es den Kunden, was ich als Anbieter zur Erfüllung des Angebotes, dem ich zusage, an externen Ressourcen brauche?
Geht es Dir noch gut???
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2012 01:47
Titel
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Die Einschätzung ob er mit einer Schadensersatzforderung gegen dich erfolgreich wäre ist schwer einzuschätzen.
Er hat viel zu viel verlangt was nicht abgemacht war aber …
… du hast dich darauf eingelassen.
Ok … das ist ein Anfängerfehler den ich früher auch gemacht habe. Da glaubte man noch an das gute im Kunden
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Richie71
Dabei seit: 22.09.2009
Ort: Burgenland/Österreich
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2012 03:46
Titel
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@maneet
Wie viel Zeit habt Ihr für welche Aufgabe gehabt?
Freundliche Grüße,
Richard
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Benutzer 101712
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 04.03.2012 08:39
Titel
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Ein Vertrag ist ein Vertrag.
Wenn in dem Vertrag steht es soll in HTML erstellt werden, so muss es HTML sein und nicht Flash.
Wenn im Vertrag steht die Besucher sollen die Farbe des T-Shirts auswählen und den Text schreiben können - Muss keine Funktion hin, welche den Besuchern die Möglichkeit gibt Bilder auf T-Shirt zu drucken.
Der Auftragnehmer schreibt in den Vertrag dann was er dafür alles braucht, sprich 2. Programmierer und Geld.
So was nennt sich Pflichtenheft (seitens Auftraggeber) und Lastenheft (seitens Auftragnehmer)
Wenn im Vertrag alles detaliert beschrieben ist, ohne die extra Verlangten Funktionen, das musst du nichts fürchten.
Aber am besten wäre wenn das was im Vertrag steht, schon mal fertig ist.
Weil sonst kann der Kunde ja sagen du hast nicht das im Vertrag verlangte erledigt. Und dann musst du beweisen das du verhindert wurdest weil der Kunde extra-Wünsche hatte.
Das soll dir eine Lehre sein - Alles immer schön Protokollieren und unterschreiben lassen.
ABER: Nehme dir meine Worte bitte nicht zu ernst. Ich kenne mich da nicht gut genug aus.
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maanet
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2011
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: -
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Verfasst So 04.03.2012 14:37
Titel
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Richie71 hat geschrieben: | @maneet
Wie viel Zeit habt Ihr für welche Aufgabe gehabt?
Freundliche Grüße,
Richard |
Zeitlich war per Vertrag nichts geregelt.
denys hat geschrieben: | @maneet
Das soll dir eine Lehre sein - Alles immer schön Protokollieren und unterschreiben lassen.
ABER: Nehme dir meine Worte bitte nicht zu ernst. Ich kenne mich da nicht gut genug aus
Richard |
Ich habe sämtliche notizzettel, pdf´s, Emails.. einfach alles aufgehoben. Der SHop ist hier bei mir aufn Server als Demo... er funktioniert aber tatsächlich. Das ist das Kuriöse.. darum ich denke der will nur Geld.
Zim hat geschrieben: | @maneet
Ok … das ist ein Anfängerfehler den ich früher auch gemacht habe. Da glaubte man noch an das gute im Kunden |
Ich war mit dem Kunden per du da ich ihn schon eine Weile kannte.
Aber ich stimme zu.. ein typischer Anfängerfehler. Aus Fehlern lernt man!
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2012 14:38
Titel
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maanet hat geschrieben: |
Zeitlich war per Vertrag nichts geregelt.
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Another brick in the wall...
(Das für den Odin)
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2012 18:30
Titel
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maanet hat geschrieben: | Irgendwann flatterte ein Schriftstück seines Anwalt ins Haus worauf er mich und den Programmierer auf Schadensersatz verklagt. Ich bin schon mitten in der Klage und frage mich ob jemand schon einen Ähnlichen Fall hate oder Erfahrungen damit? |
Was heißt denn mitten in der Klage.
Wenn man verklagt wird und man die Sache völlig anders sieht als der Kläger und/oder dessen Anwalt, kann man dagegen Widerspruch einlegen. Man muss allerdings die Fristen einhalten sonst wird die Klage nach Fristablauf Bestandskräftig.
Die Klageschrift würde ich mir 3 x durchlesen um die genaue Aussage zu haben (insbesondere die Anwälte umschweifen den Kern ja so gerne), dann gezielt an den richtigen Punkten die sachliche Gegendarstellung kurz aber prägnant beschreiben und (in 2-facher Ausfertigung) ans Gericht schicken.
Wer hier im Recht ist, da kann man so ja nicht viel zu sagen, vermutlich war viel Unwissenheit auf beiden Seiten im Spiel.
Welchen Schaden hat der Kunde eigentlich angegeben. Fehlende Einnahmen weil Kunden wegen dem (angeblichen) Programmierfehler nichts bestellen konnten?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2012 20:28
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nanu hat geschrieben: |
Die Klageschrift würde ich mir 3 x durchlesen um die genaue Aussage zu haben (insbesondere die Anwälte umschweifen den Kern ja so gerne), dann gezielt an den richtigen Punkten die sachliche Gegendarstellung kurz aber prägnant beschreiben und (in 2-facher Ausfertigung) ans Gericht schicken.
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Da würde ich mir quasi gar nix 3 mal durchlesen. Das würde ich sofort meinem Anwalt übergeben und mit ihm erst mal Klagefeststellung besprechen. Damit kann man den Spieß nämlich RuddeldieKatz umdrehen!
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