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Thema: Kunde übernimmt Grafiken, Designelemente etc vom 24.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde übernimmt Grafiken, Designelemente etc
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Faune
Threadersteller

Dabei seit: 05.03.2008
Ort: Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.06.2011 22:29
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Kunde übernimmt Grafiken, Designelemente etc

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Hey,

ich habe für einen Kunden vor ein paar Monaten die Website neu gestaltet. Es ging immer hin und her - das soll anders, hier soll noch was geändert werden. Mein gutes zureden hat absolut nichts gebracht. So habe ich den Auftrag fallen gelassen.

Nun habe ich heute aus Interesse mal geschaut was aus der Seite geworden ist und geschockt festellen müssen das er eine Grafik von mir eingebaut hat und nun doch einige meiner Ideen (die er ja total scheiße fand) umgesetzt hat. Die Ideen finde ich gar nicht mal so schlimm, das mit der Grafik finde ich schlimm. Meine Frage: Kann ich dafür noch Geld verlangen (Ich bin mir sicher das ich das kann). Und wie würdet ihr das formulieren so das es noch nett ist, denn am liebsten würde ich denn jetzt zusammenstauchen.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.06.2011 22:45
Titel

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Schick ihm eine Rechnung über Grafikerstellung, Konzeption (also was die verwendeten Ideen anbelangt) und ein Begleitschrieben das er rechtswiedrig gehandelt hat und du anhand deiner Daten beweisen kannst das die Grafik und ggf das Konzept von dir ist.
Verwende ggf. noch Worte wie Urheberrecht(sverletzung).
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Faune
Threadersteller

Dabei seit: 05.03.2008
Ort: Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.06.2011 22:57
Titel

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Die obere ist meine Version, ist jetzt keine großartige Grafik. Nun ist mir aufgefallen das die "Stoffmuster" leicht verändert wurden. Gilt das rechtliche selbst dann noch?

(edit) so wie es aussieht wurden die Grafiken fast identisch nachgebaut, wie sieht da die Rechtslage aus?


Zuletzt bearbeitet von Faune am Fr 24.06.2011 22:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.06.2011 23:24
Titel

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Ich bin nicht sicher ob hier das Urheberrecht greift … wegen Schöpfungshöhe.
Aber dein Konzeptentwurf wurde ja sehr ähnlich übernommen, das erkennt auch jemand der nicht vom Fach ist.
Ich an deiner Stelle würde dem nun wie beschrieben eine Rechnung schreiben (nicht übertrieben hoch) und die Reaktion abwarten.
Sowas kann man ja vor Gericht austragen aber da muss man abwägen wer da den längeren Atem hat und ob einem das Wert ist.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.06.2011 23:43
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was heisst fallengelassen? hast du denn eine abschlussrechnung über bereits geleistete arbeiten erstellt? und wie war der wortlaut dort?
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Cihan

Dabei seit: 11.06.2008
Ort: Hamburg
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 25.06.2011 21:23
Titel

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Schreib einfach ne ganz normale Rechnung. "Hallo Kunde, ich freue mich, dass du dich doch dazu entschieden hast meine Ideen/Grafiken zu verwenden. Gerne stelle ich dir diese fuer den abgesprochenen Preis von X zur verfuegung…"
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Vektorpate

Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.06.2011 15:12
Titel

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Cihan hat geschrieben:
Schreib einfach ne ganz normale Rechnung. "Hallo Kunde, ich freue mich, dass du dich doch dazu entschieden hast meine Ideen/Grafiken zu verwenden. Gerne stelle ich dir diese fuer den abgesprochenen Preis von X zur verfuegung…"


Sehe ich auch so. Und wenn er darauf nicht reagiert kannst du rechtlich vorgehen.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.06.2011 17:51
Titel

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Zim hat geschrieben:
Ich bin nicht sicher ob hier das Urheberrecht greift … wegen Schöpfungshöhe.
Aber dein Konzeptentwurf wurde ja sehr ähnlich übernommen, das erkennt auch jemand der nicht vom Fach ist.
Ich an deiner Stelle würde dem nun wie beschrieben eine Rechnung schreiben (nicht übertrieben hoch) und die Reaktion abwarten.
Sowas kann man ja vor Gericht austragen aber da muss man abwägen wer da den längeren Atem hat und ob einem das Wert ist.


Das ist ein guter Weg. Über die Nutzung deines Konzepts kriegst du ihn vielleicht eher, als über einen Urheberrechtsverstoß. Die Nutzung der Icons würde ich dann in Punkt zwei aufführen.
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