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Thema: Kunde überlegt, Logo als Marke anzumelden vom 25.07.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde überlegt, Logo als Marke anzumelden
Autor Nachricht
littbarski
Threadersteller

Dabei seit: 28.09.2014
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Alter: -
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Verfasst Mo 25.07.2016 14:03
Titel

Kunde überlegt, Logo als Marke anzumelden

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Hallo zusammen,

ich erstelle einfache Cliparts, die kleine Betriebe gerne als Logo nehmen. Bisher lief das alles ohne jegliche Markenanmeldung ab, weil die Kunden daran kein Interesse hatten. Nun hat aber einer Lächel.

Für mich stellt sich die Frage:
- habe ich als Logo-Ersteller überhaupt mit der Markenanmeldung irgendetwas zu tun?
- muss ich extra "Marken-Nutzungsrechte" verkauft haben, damit der Kunde das Bild anmelden kann?
- kann ich es also im Nachhinein verhindern?
- darf ich nach Markenanmeldung überhaupt noch ähnliche Bilder gestalten, oder kann mir das der neue Markeninhaber dann verbieten?

Wie macht ihr das, ratet ihr zur Markenanmeldung, oder nicht? Und habt ihr einen Passus in den Nutzungsrechten dazu?

Danke
Peter
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.07.2016 14:07
Titel

Re: Kunde überlegt, Logo als Marke anzumelden

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littbarski hat geschrieben:

- habe ich als Logo-Ersteller überhaupt mit der Markenanmeldung irgendetwas zu tun?

Nein

littbarski hat geschrieben:

- muss ich extra "Marken-Nutzungsrechte" verkauft haben, damit der Kunde das Bild anmelden kann?

Nein

littbarski hat geschrieben:

- kann ich es also im Nachhinein verhindern?

Nein

littbarski hat geschrieben:

- darf ich nach Markenanmeldung überhaupt noch ähnliche Bilder gestalten, oder kann mir das der neue Markeninhaber dann verbieten?

Solange keine Verwechslungsgefahr besteht
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 25.07.2016 15:22
Titel

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Du musst deinem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen. Du würdest zwar Urheber bleiben allerdings ohne Rechte. Markeninhaber ist dann dein Kunde und hält damit alle Rechte und du bist quasi raus.

Wie er dir was verbieten kann, hängt auch davon ab wie die Marke geschützt ist. Dazu gibt es aber ausreichend Infos auf der DPMA-Seite oder Hier klicken


Zuletzt bearbeitet von am Mo 25.07.2016 15:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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