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Thema: Kunde "sträubt" sich gegen Vertrag vom 07.12.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde "sträubt" sich gegen Vertrag
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H-Milch
Threadersteller

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Verfasst So 07.12.2008 12:35
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Kunde "sträubt" sich gegen Vertrag

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Hi hi,

Ich habe momentan das Problem, dass ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll. Ein Kollege meiner Praktikumsagentur sprach mich vor kurzer Zeit an, ob ich die Website eines Lichtgestalters umsetzen möchte, das Layout liege schon vor, und mein Kollege (Fotograf) stellt die Bilder zur Verfügung. Ich stimmte ein und gab ihm meinen Vertrag zum unterschreiben (ich habe ein Kleinunternehmen) - daraufhin sagte er mir, es wäre das erste mal, dass er solche Aufträge mit einem Vertrag abschließen müsse und dass ihm das zu umständlich wäre. Ich dachte mir, das geht ja noch, solange er mir erst das Geld überweist, bevor ich die Website online stelle.

Als er mir dann alle nötigen Dateien per E-Mail schickte, sendete er mir auch seine FTP Daten für seinen Webspace, sollte wohl heißen ich solle ihm die komplette Website auf seinen Space jagen. Mich wunderte das ganze irgendwie schon ein wenig, und als er mir dann die Inhaltstexte schickte und darin stand sowas wie "Webdesign und Programmierung: Sein Name" war mir das doch irgendwie ein wenig viel.

Ich habe keine Lust, dass er diesem Lichtgestalter die Site verkauft und behauptet er hätte sie programmiert, was absolut nicht stimmt. Soll ich ihm nachträglich einen Kurzvertrag aufsetzen, worin steht, dass er verpflichtet ist, dass mein Name im Impressum stehen bleibt, bzw. dass er nicht berechtigt ist seinen Namen in der Programmierung niederzuschreiben?

Ich vermute nämlich, dass er sich einen Teil des Betrags für die Programmierung selbst einstecken will, und damit es nicht rauskommt wird vor meinem direkten Kunden (dem Lichtgestalter) nichts von mir erwähnt. Habe ich das Recht direkten Kontakt zu dem Lichtgestalter aufzunehmen? Ich hasse dieses Rumgetue über dritte nämlich wie die Pest ...

Hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben, dass ich mich später - falls er es wirklich als sein eigen verkauft - versichern kann und im Recht bin. Ich bin echt noch neu auf dem Gebiet und bin momentan ein wenig überfordert, da ich mit sowas umständlichen nicht gerechnet habe.

greetz Sarah
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst So 07.12.2008 12:47
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Also,


setz dich mal mit dem Thema Dienstleistungsvertrag auseinander.
Du solltest immer(!) einen schriftlichen Vertrag aushandeln, in dem auch die Nutzungsrechte stehen (Stichwort Nr. 2 für dich). In den Nutzungsrechten kannst du nämlich so Sachen mit Rechten Dritter usw aushandeln.

Ob du nachträglich was amchen darfst weiß ich nicht, da müsstest du dich mit nem RA unterhalten.
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deliciious

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Verfasst So 07.12.2008 12:47
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Re: Kunde "sträubt" sich gegen Vertrag

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itsme86 hat geschrieben:
Ich stimmte ein und gab ihm meinen Vertrag zum unterschreiben (ich habe ein Kleinunternehmen) - daraufhin sagte er mir, es wäre das erste mal, dass er solche Aufträge mit einem Vertrag abschließen müsse und dass ihm das zu umständlich wäre. Ich dachte mir, das geht ja noch, solange er mir erst das Geld überweist, bevor ich die Website online stelle.


was ist daran umständlich? umständlich wird es, wenn er das geld nicht zahlt - und zwar für dich. nette ausrede: "ist mir zu umständlich, lass lieber ohne vertrag machen" * Nee, nee, nee * - hast das geld denn schon bekommen?

itsme86 hat geschrieben:
Als er mir dann alle nötigen Dateien per E-Mail schickte, sendete er mir auch seine FTP Daten für seinen Webspace, sollte wohl heißen ich solle ihm die komplette Website auf seinen Space jagen. Mich wunderte das ganze irgendwie schon ein wenig,


wieso? ist das nicht der grund, warum du die website programmieren sollst? dass sie später auch im internet aufgerufen werden kann? was wundert dich daran? verstehs noch net ganz...

itsme86 hat geschrieben:
und als er mir dann die Inhaltstexte schickte und darin stand sowas wie "Webdesign und Programmierung: Sein Name" war mir das doch irgendwie ein wenig viel.


naja, ist ne übliche methode teilweise. wenn du etwas für deinen chef bzw. seine firma erstellst, steht auch nicht dein name drin (dummer vergleich, aber naja). wenn die agentur etwas für einen "dritten" gestaltet, steht hier auch oft der vermittler im vordergrund und die agentur wird nicht genannt. teilweise wird es sogar vertraglich geregelt, dass die agentur generell über die "kundenbeziehung" stillschweigen bewahren muss.
also ich würd da jetzt nicht so großen wert drauf legen, wäre zwar vl. nett deinen namen genannt zu bekommen aber unbedingt notwendig? wirst ja dafür entsprechend entlohnt.. sollte doch reichen?

itsme86 hat geschrieben:
Ich habe keine Lust, dass er diesem Lichtgestalter die Site verkauft und behauptet er hätte sie programmiert, was absolut nicht stimmt. Soll ich ihm nachträglich einen Kurzvertrag aufsetzen, worin steht, dass er verpflichtet ist, dass mein Name im Impressum stehen bleibt, bzw. dass er nicht berechtigt ist seinen Namen in der Programmierung niederzuschreiben?


naja... meinst echt das wird er machen *ha ha* wenn er nichtmal den vertrag für deinen auftrag unterschreibt? xD

itsme86 hat geschrieben:
Ich vermute nämlich, dass er sich einen Teil des Betrags für die Programmierung selbst einstecken will, und damit es nicht rauskommt wird vor meinem direkten Kunden (dem Lichtgestalter) nichts von mir erwähnt. Habe ich das Recht direkten Kontakt zu dem Lichtgestalter aufzunehmen? Ich hasse dieses Rumgetue über dritte nämlich wie die Pest ...


ja und? *zwinker* du hast mit ihm doch DEINE entlohnung ausgehandelt und bekommst deinen entsprechenden betrag. was der typ nun mit seinem direkten kunden noch zusätzlich oder extra aushandelt, bleibt doch ihm überlassen. wenn er das dreifache von dem kriegt, was du kriegst.. ist das legetim, du hast doch deinen preis selbst ausgehandelt. wäre vl. was anderes wenn ihr etwas "prozentual" ausgemacht hättet... sprich: du bekommst 30% von der entlohnung, die dein kollege da von dem lichtgestalter bekommt. dann hast das recht zu schauen, wie viel er denn wirklich bekommt - aber so? du kriegst deinen ausgehandelten betrag. er kriegt das was er ausgehandelt hat (differenz). und fertig!
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Nimroy
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Verfasst So 07.12.2008 13:23
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Langer rede kurzer Sinn: Entgegen deiner Überzeugung hast d etwas ohne Vertrag gemacht und musst jetzt mit den Konsequenzen leben. Wenn du willst, dass dein name und nicht seiner da steht (was ich unprofessionell finde) hättest du das zur Bedingung achen müssen. haste aber nicht, also leb damit.

Du hast dein Geld? Dann ist der Job erledigt.
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pRiMUS

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Verfasst So 07.12.2008 13:26
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Re: Kunde "sträubt" sich gegen Vertrag

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itsme86 hat geschrieben:

Ich vermute nämlich, dass er sich einen Teil des Betrags für die Programmierung selbst einstecken will, und damit es nicht rauskommt wird vor meinem direkten Kunden (dem Lichtgestalter) nichts von mir erwähnt. Habe ich das Recht direkten Kontakt zu dem Lichtgestalter aufzunehmen? Ich hasse dieses Rumgetue über dritte nämlich wie die Pest ...


unfassbar, das er für seine getane vertriebliche arbeit auch noch geld einheimsen will.

du stellst die seite im auftrag der agentur her, also ist die agentur entsprechend genannt im impressum - so ist es zumindest in der praxis.

du hast natürlich die wahl:

1. dich mit deinem auftraggeber anlegen und die sache für die zukunft verscherzen
2. auf die nennung im impressum scheissen (da kommen eh nie folgeaufträge zustande) und auf eine weitere zusammenarbeit mit der agentur zu spekulieren
3. die agentur von vornherein sausen lassen und zum kunden direkt gehen, dir dort evtl eine schlappe einholen und nie wieder einen auftrag von der agentur bekommen und dich auch noch in die nesseln setzen

ich nenne sowas mal "unternehmerisches feingeschick" - bringt nicht jeder mit. manche lernen es schneller, andere nie.
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phoenix-ad

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Verfasst Mo 05.01.2009 15:42
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Aber im Grunde hat er schon recht,
dann sollte im Impressum Layout und Design getrennt werden,
wenn die technische Umsetzung nicht vom Designer übernommen wurde.

Das kann man jetzt nicht mit der freiberuflichen Tätigkeit für eine Agentur vergleichen,
wo letztlich nur der Name der Agentur im Impressum steht, der eigene jedoch nicht.

Ich gebe doch auch nicht mich selbst im Impressum eines Kunden als Webdesigner an wenn lediglich
das Layout von mir stammt. Das wäre schon arg dreist. Ausnahme, wenn nur Teilbereiche von einem
Dritten übernommen wurden, weil man selbst nicht die Zeit hatte etc. Aber stammt die komplette
Programmierung von einem dritten ist der sicher auch aus rein rechtlicher Sicht zu erwähnen.
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deliciious

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Verfasst Mo 05.01.2009 15:46
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phoenix-ad hat geschrieben:
dann sollte im Impressum Layout und Design getrennt werden,
wenn die technische Umsetzung nicht vom Designer übernommen wurde.


und wem willst du das nun vorwerfen? wer sagt das?
wer regelt, ob es das wirklich sollte oder nicht? xD

Zitat:
wenn die agentur etwas für einen "dritten" gestaltet, steht hier auch oft der vermittler im vordergrund und die agentur wird nicht genannt. teilweise wird es sogar vertraglich geregelt, dass die agentur generell über die "kundenbeziehung" stillschweigen bewahren muss.


in diesem fall ist es ähnlich. und hätte vl. vorher - wenn gewünscht - vertraglich geregelt worden sein.
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