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Thema: Kunde möchte offene Dateien vom 10.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde möchte offene Dateien
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Mr.F

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Verfasst Mo 14.08.2006 12:49
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Rechtlich sieht das so aus: Der Kunde bezahlt sofern nichts anderes vertraglich
festgehalten wurde nur das Endprodukt (eine druckfertige Datei, eine programmierte
Webseite oder ähnliches). Der Kunde hat bedingt durch das Copyright, eh kein Recht
irgendwelche Abänderungen an den original Dateien vorzunehmen.

Man kann das ganz einfach vergleichen: Wenn du dir einen Geldschein bei der Bank
holst, gehört dir ausschließlich der Wert des Geldes und nicht der Schein oder die
Druckplatte Lächel

Nicht verrückt machen lassen, niemals original Daten rausgeben und wenn der Kunde
dafür kein Verständnis zeigt, wollte er euch eh nur abzocken *zwinker*

Gruß
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cyanamide
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Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Mo 14.08.2006 12:55
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Mr.F hat geschrieben:
...bedingt durch das Copyright, ...

welches es in D nicht einmal gibt...
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Mr.F

Dabei seit: 14.08.2006
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Verfasst Mo 14.08.2006 16:08
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cyanamide hat geschrieben:
Mr.F hat geschrieben:
...bedingt durch das Copyright, ...

welches es in D nicht einmal gibt...


Es gibt kein Copyright? Du solltest aufhören rechtliches mit der Sonnenbrille zu lesen *zwinker*

Alles was ich herstelle unterliegt einem Copyright und wer meine Gestaltung kopiert,
verändert usw. begeht ein Plagiat und dagegen kann ich angehen. Der Kunde
erwirbt ausschließlich ein Nutzungsrecht aber kein Besitzrecht.

Schlaf weiter...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 14.08.2006 16:13
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Mr.F hat geschrieben:
cyanamide hat geschrieben:
Mr.F hat geschrieben:
...bedingt durch das Copyright, ...

welches es in D nicht einmal gibt...


Es gibt kein Copyright? Du solltest aufhören rechtliches mit der Sonnenbrille zu lesen *zwinker*

Alles was ich herstelle unterliegt einem Copyright und wer meine Gestaltung kopiert,
verändert usw. begeht ein Plagiat und dagegen kann ich angehen. Der Kunde
erwirbt ausschließlich ein Nutzungsrecht aber kein Besitzrecht.

Schlaf weiter...

http://iq.lycos.de/qa/show/4836/Wie+mu%C3%9F+die+Copyright-Kennzeichnung+an+einer+Bildwortmarke+aussehen/
http://www.google.de/search?hl=de&rls=GGLD%2CGGLD%3A2005-20%2CGGLD%3Ade&q=%22in+deutschland+gibt+es+kein+copyright%22&meta=
...

ok, ich schlafe weiter. gute nacht.
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mo 14.08.2006 16:17
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Mr.F hat geschrieben:
Alles was ich herstelle unterliegt einem Copyright

In Deutschland gibt es nur das Urheberrecht - du meinst aber das gleiche, wie es aussieht.
Dennoch: Nicht alles, was du "herstellst" unterliegt automatisch dem Urheberrecht und ist somit geschützt.

Dafür müssen Kriterien wie die notwendige Gestaltungshöhe erfüllt sein - und das ist nicht "automatisch" der Fall, wie viele hier fälschlicherweise annehmen.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 14.08.2006 16:26
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Mr.F hat geschrieben:

Es gibt kein Copyright?


In Deutschland nicht, nein. Du verrätst nicht, wo Du herkommst, aber "Copyright" ist ein Rechtsbegriff aus dem angloamerikanischen Raum. Und selbst da unterliegt nicht alles, was Du "herstellst", dem Copyright.

Und jetzt schlaf' schön weiter und träum' von Dingen, von denen Du keine Ahnung hast ... *ha ha*

c_writer
 
bill-da-machade

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Verfasst Mo 14.08.2006 19:07
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Hi,

hast du ne AGB? Hast du sie dem Kunden vorgelegt? Wenn nicht - Anwalt nehmen und beraten lassen! Sofort!

Beim nächsten Mal hast du ne AGB (sofern du jetzt keine hattest). Und dann fügst du einfach mal so was rein:
[...]Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. [...]
Und die wiederum pappst du mit an den Vertrag, den man aufsetzt. Also als "das Kleingedruckte". Und wenn das Problem akkut ist, solltest du dich mal in Sachen UrhG und BGB belesen...

Ich persönlich würde es im schlimmsten Fall auf ne Klage ankommen lassen. Denn ein Auftraggeber hat nur nach Vereinbarung ein Recht auf Herausgabe der Daten. Wenn er sich jemand anderen suchen will, muss der "Neue" eben alles noch mal machen *zwinker* Und wenn du dem Auftraggeber die Daten gibst, muss er sie honorieren. Bei mir sind das z. B. ca. 1000% vom vereinbarten Honorar des Endproduktes.
Wenn ich also nen Flyer für 250 Euro mache, kostet den Kunden die Datei meinetwegen 3000 Euro. Zwingt ihn ja keiner sie zu nehmen. Das ist ne Ermessensfrage die ich nach Laune entscheide (abhängig z. B. ob dort gerendertes mit drinnen ist, dann kriegt er eben auch das c4d-file etc.)
Mir ist es nämlich lieber, die Kunden kommen wieder zu mir und gehen nicht woanders mit _meinen_ Daten hin...

Weil:
Ein Auto bleibt stehen. Der Fahrer ruft nen Mechaniker. Der wiederum hat nix anderes dabei als nen Hammer. Er haut einmal auf den Motor und der läuft wieder. Der Mechaniker schreibt ne Rechnung über 100 Euro.
Der Fahrer ist sauer: "100 Euro für einen Hammerschlag?" - "Ja. Einen Euro fürs Draufhauen. 99 Euro für - gewusst wo!"


Ich denke, du weißt, worauf ich hinaus will.

Das gilt nicht für Logos, Warenzeichen etc., aber z. B. für Printmedien, Flash-Apps, 3D-Renderings, Animationen (wegen der AfterEffects-Files z. B.) etc.!

Gruß


Zuletzt bearbeitet von bill-da-machade am Mo 14.08.2006 19:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bill-da-machade

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Verfasst Mo 14.08.2006 20:23
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Zitat:
@cyanamide :
nein, mit dem uneingeschränkten nutzungsrecht beim kunde
vergibt man nicht auch das urheberrecht! das bleibt weiterhin
beim designer und müsste wieder gesondert verkauft oder
verschenkt werden! es bedeutet nur, dass ausser dem kunde
keiner mehr das logo etc für irgendwas nutzen darf, auch
nicht der designer.


Das Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht. An dem Urheberrecht bleibst du 70 Jahre nach aktueller Gesetgebung kleben. Was danach passiert weiß ich nicht. Ist mir auch egal. Vielleicht gibts mich da eh nicht mehr. Es kann also weder verkauft, noch vermietet, noch verpachtet werden. Oder verschenkt. Ich glaube aber vererbbar ist es, denn einen Nachfolger für die Wahrnehmung der Rechte des Autors muss es ja schließlich geben...
Und da du dich als Designer AGD ausgibst (siehe d. Profil), dann müsstest du das wissen, oder hin und wieder mal die Post der AGD aufmachen (da liegen solche tollen Info-Zettel drinnen, die kann man sich abheften und da steht es auch drinnen)... Oder da anrufen. Oder da reinkommen *zwinker*

Bei einem Logo räumst du dem Kunden ein Nutzungsrecht, welches zeitlich und räumlich unbegrenzt ist, ein. Plus die Vergütung der Dienstleistung.
D.h. Vergütung+Auslagen+Nutzungsrechte (räumlich+zeitlich)+MWSt.+Künstlersozialversicherung. Und sofern ich richtig liege, macht man das nach diesem Schema - also die Abrechnung nach dem Tarifvertrag der AGD...
Ansonsten schreibst du schon mal deine Rechnungen falsch...

Nimm mir meinen Post nicht übel, aber das war nun mal so _nicht_ richtig.


Zuletzt bearbeitet von bill-da-machade am Mo 14.08.2006 20:38, insgesamt 5-mal bearbeitet
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