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Thema: Kunde möchte offene Dateien vom 10.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde möchte offene Dateien
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NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.01.2006 19:05
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was hast du ihm denn verkauft?? normalerweise wird bei einem logo 1. deine dienstleistung verkauft und 2. die Übertragung der Nutzungsrechte. Beides wird getrennt vergütet, bedeutet der kunde zahlt sowohl für deine arbeitsleistung (z.B. nach stunden) und erwirbt zusätzlich für einen bestimmen betrag die rechte am logo. das mit den offenen dateien ist dann wieder ein andres paar schuhe.
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marisa

Dabei seit: 29.10.2005
Ort: Darmstadt
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 26.01.2006 19:21
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tut mir leid, ich verstehe nicht ganz:
beides wird getrennt vergütet? Ich dachte die Nutzungsrechte übergehen automatisch an den Auftraggeber, soweit es nicht anders vereinbart wurde. Aber nur die Nutzungsrechte: also Vervielfältigung, anbringen an irgendwelche druckmedien usw. aber er darf das logo nicht plötzlich verändern - er darf das nur benutzen. Oder sehe ich da was ganz falsch?
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NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.01.2006 19:33
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naja, wenn du ihm die uneingeschränkten rechte verkaufst, darf er natürlich damit machen was er will. du verzichtest damit auf dein urheberrecht. das sollte ihm natürlich auch etwas wert sein. das ist aber irgendwie so ne sache die viele kunden nicht so ganz verstehen: "warum soll ich neben der arbeitsleistung auch noch für irgendwelche rechte bezahlen????"

das prob ist das es viel zu viele gutmütige designer gibt - mich zugegeben eingeschlossen. solche dinge müssten eigentlich immer schriftlich vor auftragserteilung festgelegt werden. dann gibts auch keine unstimmigkeiten.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 26.01.2006 19:52
Titel

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nein, mit dem uneingeschränkten nutzungsrecht beim kunde
vergibt man nicht auch das urheberrecht! das bleibt weiterhin
beim designer und müsste wieder gesondert verkauft oder
verschenkt werden! es bedeutet nur, dass ausser dem kunde
keiner mehr das logo etc für irgendwas nutzen darf, auch
nicht der designer.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.01.2006 20:14
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marisa hat geschrieben:
Mir geht auch ähnlich, ein Kunde möchte offene Daten haben.
Er meinte auch, dass wenn er später Änderungen bräuchte und ich aus welchen Gründen auch immer nicht erreichbar bin, diese Datei einem anderen Designer geben kann.

Das ist doch rechtlich nicht korrekt? Er darf meine Datei nicht verändern, weil ich die Rechte habe. (Logo-design)
Wie verhalte ich mich da?

Grüße,
Marisa


du sagst ihm halt ganz einfach, das die offenen daten dein kapital sind und du die nicht rausgibst. bei nem auto bekommst ja auch keinen bauplan dazu! und so dringend können änderungen gar nicht sein, dass das nich nen tag warten kann, falls du mal keine zeit haben solltest...

je nachdem, welches verhältnis du zu dem kunden hast, würd ich ihm versuchen das so oder so ähnlich klar zu machen.
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NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.01.2006 20:28
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@cyan: ja, stimmt. habs auch etwas durcheinander geworfen. ich meinte nur das neben den nutzungsrechten in der regel auch die urheberrechte abgetreten werden können, und des kostet natürlich extra asche. nutzungsrechte sind natürlich nicht gleich urheberrechte.
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marisa

Dabei seit: 29.10.2005
Ort: Darmstadt
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 26.01.2006 21:31
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@NRK:

Bist du dir sicher dass die Urheberrechte "verkauft" werden können? Ich meine ich habe gelesen dass man die Urheberrechte nur "vererben" kann (wenn man stirbt). Man kann ein Nutzungsrecht verteilen, dass z.B. nur die und keine andere Person etwas machen darf. Aber man behält trotzdem sein Urheberrecht.
Oder komme ich jetzt komplett durcheinander?

Marisa

P.S: Habe das Buch gefunden: Dort steht

"Übertragbarkeit"

"Das Urheberrecht ist als solches nicht übertragbar. Ein Designer kann also weder seine Urheberpersönlichkeitsrechte noch die Verwertungsrechte im ganzen oder in Teilen anderen Personen überlassen. Es ist lediglich eine Vererbung oder eine Übertragung im Rahmen einer erbrechtlichen Auseinandersetzung möglich."

Aus dem Buch "Ein Handbuch für Business im Grafik-Design" Anja Preusker


Zuletzt bearbeitet von marisa am Do 26.01.2006 21:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.01.2006 21:33
Titel

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Urheberrechte kann man nicht verkaufen! Exclusivrechte oder Nutzungsrechte ja...
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