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Thema: Kunde möchte nicht bezahlen vom 15.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde möchte nicht bezahlen
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NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 13:47
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um was handelt es sich denn genau? je nachdem muss man dem kunden auch klarmachen, dass er nicht nur die arbeitszeit sondern auch die nutzungsrechte bezahlt.

wenn er die stunden bemängelt, liste ihm auf der rechnung genau auf, was genau du wie lange gemacht hast. im bereich web also nicht schreiben "erstellung einer webseite - xy €" sondern in etwa so:

layout - x AE - ?? €
texterfassung - x AE - ?? €
bilderfassung - x AE - ?? €
programmierung - x AE - ?? €

usw.

da hat er schließlich auch ein recht drauf. wenn er es dann nicht einsieht:

1. zahlungserinnerung
2. mahnung
3. evtl. 2te mahung
4. inkasso, anwalt, oder selber mahnbescheid einreichen

hier erhältst du mehr infos über das mahnverfahren.

gruß,

der nrk
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 14:03
Titel

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saucer hat geschrieben:
du hast ihm ein angebot gemacht?
du hast eine schriftliche auftragserteilung von ihm?


ulexffm hat geschrieben:

Ich hatte ihm ein "Bierdeckelangebot" gemacht, d.h. ich habe ihm den Preis auf ein Papier gekritzelt.


Ok

ulexffm hat geschrieben:
Ich werde es mal mit Ratenzahlung probieren und wenn er darauf nicht eingeht mit Anwalt drohen.


Sehe da keinen Sinn drin - aber versuchen kann man es.
Ohne was schriftliches mit Unterschrift von Ihm, duerftest Du den kuerzeren ziehen. Menno!
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 14:30
Titel

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Mischpult hat geschrieben:
Ohne was schriftliches mit Unterschrift von Ihm, duerftest Du den kuerzeren ziehen. Menno!


das unterschreib ich mal, die "anwaltsdrohung" würd ich sehr vorsichtig formulieren - ihn aber auf alle Fälle darauf hinweisen dass du dein Urheberrecht verfolgen wirst. Sprich: Veröffentlicht der was von Dir erstelltes -> klage.
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 14:48
Titel

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"man müsse doch nur ein paar Tasten drücken". Schneide diesen Satz auf seine Tätigkeit um und unterstelle, dass du der Meinung bist, dass die Tätigkeit deiner Ansicht nacht viel simpler ist. Dann wird er 100 Prozentig so etwas ähnliches einwänden wie:"Oh nein, nein. Das ist eigentlich schwieriger als es aussieht." dann lässt du ihn toll ausreden und wendest ein:"Sehen Sie, genauso ist das bei mir... viele haben ein ganz falsches Bild etc etc. wissen nicht wieviel Arbeit dahinter steckt etc etc.) dann wird er es einsehen müssen.

Ansonsten Mahnung raus im Notfall dann vor Gericht wo du Recht bekommen wirst.

Mischpult hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
du hast ihm ein angebot gemacht?
du hast eine schriftliche auftragserteilung von ihm?


ulexffm hat geschrieben:

Ich hatte ihm ein "Bierdeckelangebot" gemacht, d.h. ich habe ihm den Preis auf ein Papier gekritzelt.


Ok

ulexffm hat geschrieben:
Ich werde es mal mit Ratenzahlung probieren und wenn er darauf nicht eingeht mit Anwalt drohen.


Sehe da keinen Sinn drin - aber versuchen kann man es.
Ohne was schriftliches mit Unterschrift von Ihm, duerftest Du den kuerzeren ziehen. Menno!





da geht immer was! *Thumbs up!*


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 15.02.2006 15:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 14:58
Titel

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Ashton hat geschrieben:

da geht immer was! *Thumbs up!*


ein vergleich mangels auftrag und er trägt seine rechtkosten allein. gratuliere, guter tipp.
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ulexffm
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 15:04
Titel

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Danke für Eure Hilfe!!! Damit kann ich auf jeden Fall was anfangen.
Bin mal gespannt...

Gruß ulexffm
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 15:30
Titel

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saucer hat geschrieben:
Ashton hat geschrieben:

da geht immer was! *Thumbs up!*


ein vergleich mangels auftrag und er trägt seine rechtkosten allein. gratuliere, guter tipp.


Entweder souverän oder garnicht. Dann spricht sich sowas rum und schnell bist du der Hanswurst bei dem man alles kostenlos kriegt.

Im Gericht fragste dann halt, ob sich die Personen überhaupt kennen, in welchem Verhältnis die beiden sich kennengelernt haben, wie es dazu kam etc. etc. da stellt sich sowas ganz schnell raus wer im Recht und Unrecht ist. Alles schriftliche ist zwar ganz nett und erleichtert die Beweislage und spart Zeit aber wenn die Verträge z. B. abgefackelt wären, kannst du ja trotzdem noch geschäftliche Beziehungen nachweisen.

Aber erstmal ne Zahlungserinnerung schreiben bzw. erstmal ganz sachlich darüber unterhalten. Wenn er meint dass das zu teuer ist, sagt er ja eigentlich unterbewusst nur damit, dass ihm seine neue Geschäftsaustattung einen Scheiss wert ist. Das ist Armutsdenken.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 15:41
Titel

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du träumst doch schon wieder, oder? *Huch*
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