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Thema: Kunde möchte Hyme auf seiner Seite - Nutzungsrecht? vom 20.11.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde möchte Hyme auf seiner Seite - Nutzungsrecht?
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buddha-brot

Dabei seit: 24.01.2006
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Verfasst Mi 27.11.2013 11:56
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Nefliete hat geschrieben:
buddha-brot hat geschrieben:
Eine dritte Möglichkeit sind GEMA-freie Musikstücke mit unbeschränktem Nutzungsrecht. Die kannst du direkt so verwenden.

Auch wenn es schon was her hier ist...

GEMA-frei bedeutet nicht lizenzfrei. Auch hier können Lizenzkosten anfallen oder erfordern eine Genehmigung des Rechteinhabers. So ganz uneingeschränkt werden GEMA-freie Stücke auch nicht sein, aber das ist vlt gerade nicht so wichtig. Lächel

OK, ist vermutlich falsch rübergekommen.
Ich meinte Musikstücke die
1. GEMA-frei sind und
2. vom Urheber für die allgemeine und kommerzielle Nutzung freigegeben wurden.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 27.11.2013 14:44
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Ich habe es mir auch schon so gedacht, wollte aber sicher gehen. Lächel
 
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
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Verfasst Mi 27.11.2013 15:13
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Re: Kunde möchte Hyme auf seiner Seite - Nutzungsrecht?

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nullhorn hat geschrieben:
auch MIDI Versionen oder OGG Versionen von diesem Lied


was denkst Du, wie sinnvoll es ist, eine OGG-Version einzubinden, wenn man einfach mal die Verbreitung entsprechender Player betrachtet? Vor allem im Hinblick auf die Zielgruppe - die ich mal definiere als "Menschen, die sich freuen, die Bayernhymne und die Frankenhymne zusammen auf einer Website zu hören". Wenn man mal die Frage außer acht lässt, ob die Besucher der Website sich wirklich darüber freuen...

Und selbst wenn sie sich über das Bayernlied oder die Frankenhymne tatsächlich freuen, meinst Du, dass sie sich auch über die MIDI-Version freuen werden? Oder ziehen sie es dann vielleicht vor, wenn man einfach ein Banner einblendet mit folgendem Text:

"Bitte bleiben Sie heute abend einige Zeit länger auf und hören Sie sich die Bayernhymne nach Sendeschluss auf BR3 an. Vielen Dank. Ihr Websitebetreiber"
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nullhorn
Threadersteller

Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.11.2013 09:41
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Nur um es noch mal fest zu stellen...

Zitat:
Ich konnte den Kunden von seinem Wunsch abbringen - * Wo bin ich? * puh noch mal gut gegangen * Ich bin ja schon still... *


Dann möchte ich noch richtig stellen, dass nicht auf BR3 sondern auf BR1 die Bayernhymne, die Deutschlandhynme und die Europahymne gespielt wird bevor zu den Kollegen eines anderen Senders weiter geschaltet wird.

Aber egal - wenn wir jetzt schon mal im Rechtethema drin sind, ich hab mich schon oft gefragt wie das mit so unterlegten Musikstücken in Videos (z.B. Zeitraffern) ist, gibt's da Anlaufstellen wo man solche "seichte Loungemusik" zum unterlegen kostenlos und lizenfrei bekommt ohne sich strafbar zu machen?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 29.11.2013 10:55
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Viele Musiker bieten ihren Kram unter einer CC-Lizenz an oder eben zu günstigen Preisen. Hier im Forum bietet Hartwig Media seine Kompositionen sehr günstig an. Kannst ja mal reinhören.
 
 
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