Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
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Verfasst Fr 11.09.2009 17:20
Titel
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Das ist aus dem BGB
Ich interpretiere das so, dass das Gesetz davon ausgeht, dass man den Verdienstausfall bei einer Stornierung normalerweise durch andere Aufträge auffangen kann / soll, bzw. es das eigene Risiko ist, wenn man keine "Lückenfüller" einplant.
Ist dies doch der Fall, also hat meinen keinen Ausgleich, dann kann man von der Restsumme 5% einfordern.
Wobei ich persönlich es nicht besonders fair finde, dass man Zeit für einen Auftrag einplant und für diese Zeit vielleicht andere weniger lukrative Dinge ablehnt und dass dies im Falle einer Stornierung zum eigenen Nachteil wird. Denn man selbst ist ja gewillt den Auftrag zuende zu führen.
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