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Thema: Kunde killt den Agenturnamen im Impressum vom 17.05.2010


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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 17.05.2010 15:30
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escaPe hat geschrieben:
Jedoch hat man als Urheber kein Recht auf Namensnennung solang es nicht explizit im Vertrag festgelegt wurde. Bei ausschließlichen
Nutzungsrechten tritt man sogar von einer Namensnennung ab.


Und was ist mit dem § 13 UrhG? Dort steht, der Urheber kann bestimmen, in welcher Art und Weise eine Namensnennung stattfindet. Nur wenn im Vertrag explizit steht, dass er darauf verzichtet, dann wird er nicht genannt .

Ich würde mit der Geschichte mal zum Anwalt gehen, dringend.
 
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.05.2010 16:43
Titel

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Es wurde doch im Vertrag festgehalten? *zwinker*
Die Sache ist klar, wenn du das gerne da drin hättest und einen Anwalt dir dafür leisten möchtest, mach das. Ich denke schon, dass du damit durchkommen solltest.
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