Benutzer 37983
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Verfasst Mo 17.05.2010 15:30
Titel
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escaPe hat geschrieben: | Jedoch hat man als Urheber kein Recht auf Namensnennung solang es nicht explizit im Vertrag festgelegt wurde. Bei ausschließlichen
Nutzungsrechten tritt man sogar von einer Namensnennung ab. |
Und was ist mit dem § 13 UrhG? Dort steht, der Urheber kann bestimmen, in welcher Art und Weise eine Namensnennung stattfindet. Nur wenn im Vertrag explizit steht, dass er darauf verzichtet, dann wird er nicht genannt .
Ich würde mit der Geschichte mal zum Anwalt gehen, dringend.
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