Dabei seit: 19.11.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mo 13.04.2009 16:19 Titel
Wenn es sich in deisem Fall nicht um technische Fehler handelt, würde ich dem Herren eine nette Mail zurückschreiben, und auch weiter keinen Anwalt zu Rate ziehen.
Vereinbart war eine Gestaltung, die hat er bekommen. Alles weitere liegt nicht in deiner Verantwortung.
Dabei seit: 30.12.2005 Ort: Verl Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Mo 13.04.2009 16:26 Titel
Ist doch klar für den ganzen Kram brauchst du nichtmal nen Anwalt. Einfach Rechnung wie gehabt schreiben und kassieren und das was er sagt ignorieren. Wenn er nicht zahlt. Mahnung und Inkasso. Was will er denn auch schlißlich ist doch eindeutig sein Fehler wenn er es selber beim Dienstleister zum Druck abgibt wächst es doch auf seine Kappe selbst wenn Technische Fheler drin wären wäre es nicht deine Schuld da du ja garnicht dein Einverständnis gegeben hast also vielleicht noch garnicht Daten geschickt hast die für den Druck sind für eventuelle Korrekturen, Änderungen etc. pp.
Nervt aber auch langsam dass Kunden beim Korrekturlesen immer nur auf das korrigierte achten. Wenn ich was zur Korrektur bekomme würde ich egal ob nur eine Nummer geändert wurde das ganze Dokuemnt/Werk immer und immer wieder jeden einzelnen Satz und jedes Wort etc. korrigieren passiert oft genug dass man nen neuen Fehler irgendwo hat wegen Umbruch o.ä. weil man irgendwo was ändert oder dass man ausversehen im Dokument nach der Korrektur unabsichtlich eine Taste drückt die irgendwo was löscht oder einen Buchstaben hinklatscht. Hab mir angewöhnt immer ein Korrektur-Label aufn letzten zu kleben auf dem steht, dass man sich doch bitte nochmal ALLES anschauen soll und dann unterschreiben soll und das jeglicher Anspruch auf Reklamation aus Inhaltglichen Gründen verfällt.
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