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Thema: Künstlersozialkasse vom 06.03.2008


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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.04.2011 14:01
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Doradus hat geschrieben:
Also ich hab alles soweit kapiert. Nur meine letzte Frage wollte ich gern nochmal wiederholen.
Zitat:
...die mich in dem Zusammenhang aber nochmehr beschäftigen würde ist, wenn ich mich nach einigen Jahren am Markt nun doch entschließen sollte der KSK beizutreten, müßte ich doch wohl nicht meine anfallenden Beiträge rückwirkend zahlen, oder?


thx


nein wieso solltest du? die ksk ist im grunde sowas wie der arbeitgeberanteil für die kranken- und sozialversicherungen und hauptsächlich eben für künstler mit niedrigen einnahmen gedacht. die höhe deiner einnahmen entscheidet auch ob du dich überhaupt über die ksk versichern kannst oder nicht (und natürlich ob du überwiegend als künstler tätig bist). das hat aber erstmal direkt nichts mit der abgabepflicht der verwerter zu tun.

du kannst das ganze so betrachten. die abgabepflicht all derer die einen künstler beauftragen (ob dieser nun über die ksk versichert ist oder nicht) kann man also sowas wie einen solidaritätsbeitrag sehen. dieser wird dann eben dazu verwendet um den arbeitgeberanteil der über die ksk versicherten künstler an krankenkasse und rentenbeiträgen zu zahlen, damit diese künstler sich überhaupt sozialversichern können.

die ksk hat mal zahlen heraus gegeben, das die meisten über sie versicherten ein ungefähres jahreseinkommen von 12.000 - 16.000 € haben - und das ist für einen selbstständigen verschwindend gering... deshalb gibt es diese institution überhaupt...
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 08.04.2011 14:07
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Doradus hat geschrieben:
... wenn ich mich nach einigen Jahren am Markt nun doch entschließen sollte der KSK beizutreten, müßte ich doch wohl nicht irgendwelche Beiträge rückwirkend zahlen, oder?


beiträge zahlst du nur für die zeit in der du versichert bist und nicht für die die du versichert sein könntest. wenn sie dich überhaupt aufnehmen. die abgabe pflicht an die ksk (von kunden die künstlerische leistung in anspruch nehmen) hat ja mit deinem beitritt nach wie vor nichts zu tun.
 
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Verfasst Fr 08.04.2011 17:07
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pistenfuzzy hat geschrieben:
Also Auftraggeber bist. Ich bin z. B. beides: Auftraggeber und Künstler. Guckst Du. ( ach geht ja nicht: Der Moderater löscht ja immer meine Links hier raus, dann kannst Du nciht gucken). Dann kann ich Dir leider auch keine Seiten zeigen. Echt blöd dass.

Gib hier im Profi deine Webseite an. Dann kann jeder gucken.
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