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Thema: Künstlersozialkasse vom 06.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Künstlersozialkasse
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pistenfuzzy

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Verfasst Fr 08.04.2011 11:07
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viel einfacher:

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Doradus hat geschrieben:
Zitat:
abgabepflichtig ist, wer regelmäßig einen künstler beauftragt.



Zitat von der KSK-Hompage:

Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein.

...

Ich hab insofern nur das Pech gehabt, dass ich gefragt wurden bin. Da ich ja kein Unmensch bin, gebe ich natürlich meinem potenziellen Kunden auch gern eine entsprechende Information. Da es sich hier nicht nur um einen Auftrag handeln sollte, wäre das mit der "einmaligen Beauftragung" schon hinfällig. Sinngemäß habe ich ihm dann noch gesagt, es spielt keine Rolle bei wem er den Auftrag machen läßt. Weggelassen habe ich nur die Möglichkeit jeden Auftrag bei jemand anderen machen zu lassen. In der Tat sind meine Infos zur KSK überschaubar, aber dass was ich weiß und ihm gesagt hab, war nun auch nicht gerade falsch. Ich selbst habe mit denen i.ü. nichts am Hut.

Jedoch fällt mir in diesem Zusammenhang noch eine Begebenheit von einem Treffen unter Kollegen ein, bei dem darüber diskutiert wurde, ob die KSK von dir/uns eine Liste mit Kunden verlangen darf, für die gearbeitet wurde. Zugegeben, dass weiß ich nicht so genau, ich hielt das aber für völligen Unsinn.

----> mach Dir da mal keine Sorgen:
Wenn Du einen Brief von der Rentenversicherung bekommst, dann wird Dir alles bis ins Kleinste erörtert. Die prüfen dann Deine Buchführung (hatte ich selbst im Februar) und beraten Dich auch ein klein wenig.

@ Moderator: mein Link auf Link entfernt, da keine Info zum Thema. Wenn Du Relevantes beizutragen hast, zitiere bitte und gebe Deine Seite als Quellenangabe. Danke. radschlaeger ist inhaltlich sehr wertvoll und passt hier genau zum Thema - wo liebt also Dein Problem?

Das ich gegenüber Kunden keine Auskunftspflicht hab ist mir schon klar. Es ist jedoch ein Dilemma, wenn ich ihn dann doch auf die KSK-Abgabe hinweise sagt er vielleicht: "och nee lass mal, ich mach das selbst." Oder ich verschweige es bei den Kunden die häufig kommen, und wenn die dann ein Schreiben kriegen seh ich die auch nicht wieder.
Ist rum wie num.


----> Du verschweigst ja gar nichts. Es steht ja im Gesetz!
Es ist so, dass der Auftraggeber, sofern er Deine Arbeit (Sänger, Grafiker, Fotograf oder was auch immer) in irgendeiner Form geschäftlich nutzt und publiziert, laut Gesetz muss, dass er eine Abgabepflicht hat. Um dieses Wissen zu haben, hat der Unternehmer eine "Holschuld". Ein Unternehmer muss sich selbst in solchen Dingen stets auf dem Laufenden halten. Es ist ein "Gesetz" und nicht irgendein Urteil oder eine Verordnung...


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Fr 08.04.2011 11:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Doradus

Dabei seit: 07.04.2011
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Verfasst Fr 08.04.2011 12:32
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Danke für die Links und das Schließen von ein paar Wissenslücken meinerseits.

Warum ich jedoch Besuch von der Rentenversicherung inklusive Prüfung bekommen soll, erschließt
sich mir noch nicht so ganz. *zwinker*
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 08.04.2011 12:35
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Doradus hat geschrieben:
Danke für die Links und das Schließen von ein paar Wissenslücken meinerseits.

Warum ich jedoch Besuch von der Rentenversicherung inklusive Prüfung bekommen soll, erschließt
sich mir noch nicht so ganz. *zwinker*


besuch kriegst du keinen... aber wenn du selbstständig bist kann die rentenversicherung eine betriebsprüfung durchführen (lassen). im regelfall prüfen die ob alle mitarbeiter ordentlich angemeldet sind und sozialabgaben gezahlt werden usw. und in diesem zuge werden eben auch noch die ansprüche der künstlersozialkasse mit geprüft. und wenn sich da dann rausstellt, das abgaben nicht gezahlt wurden, dann gibts entsprechende konsequenzen. im regelfall bedeutet das eine nachzahlung aller abgaben, die in den letzten 5 jahren angefallen sind. theortisch können auch strafen verhängt werden, aber da nimmt die KSK wohl beim ersten mal noch abstand...
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Doradus

Dabei seit: 07.04.2011
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Verfasst Fr 08.04.2011 13:15
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aha, soweit so gut.

Ich muß da aber doch nochmal nachhaken, sorry:

Zitat:
...in diesem zuge werden eben auch noch die ansprüche der künstlersozialkasse mit geprüft. und wenn sich da dann rausstellt, das abgaben nicht gezahlt wurden, dann gibts entsprechende konsequenzen. im regelfall bedeutet das eine nachzahlung aller abgaben, die in den letzten 5 jahren angefallen sind.


Nochmal: ich selbst bin nicht bei der KSK. Worauf bezieht sich dein Satz "...Nachzahlung aller Abgaben..."? Welche Abgaben sind gemeint, die meiner Kunden?

Eine andere Frage die mich in dem Zusammenhang aber nochmehr beschäftigen würde ist, wenn ich mich nach einigen Jahren am Markt nun doch entschließen sollte der KSK beizutreten, müßte ich doch wohl nicht irgendwelche Beiträge rückwirkend zahlen, oder?

Danke für deine Geduld!
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pistenfuzzy

Dabei seit: 01.10.2008
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Verfasst Fr 08.04.2011 13:19
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Doradus hat geschrieben:
Danke für die Links und das Schließen von ein paar Wissenslücken meinerseits.

Warum ich jedoch Besuch von der Rentenversicherung inklusive Prüfung bekommen soll, erschließt
sich mir noch nicht so ganz. *zwinker*


besuch kriegst du keinen... aber wenn du selbstständig bist kann die rentenversicherung eine betriebsprüfung durchführen (lassen). im regelfall prüfen die ob alle mitarbeiter ordentlich angemeldet sind und sozialabgaben gezahlt werden usw. und in diesem zuge werden eben auch noch die ansprüche der künstlersozialkasse mit geprüft. und wenn sich da dann rausstellt, das abgaben nicht gezahlt wurden, dann gibts entsprechende konsequenzen. im regelfall bedeutet das eine nachzahlung aller abgaben, die in den letzten 5 jahren angefallen sind. theortisch können auch strafen verhängt werden, aber da nimmt die KSK wohl beim ersten mal noch abstand...


----- > ne, Besuch bekommt Dein Steuerberater, wenn Du einen hast. Kannst Du keine Groß- und Kleinschreibung? Ist echt schlecht zu lesen so! Und Besuch bekommtst Du auch nur dann, wenn Du selbst Künstler beauftragt hast. Also Auftraggeber bist. Ich bin z. B. beides: Auftraggeber und Künstler. Guckst Du. ( ach geht ja nicht: Der Moderater löscht ja immer meine Links hier raus, dann kannst Du nciht gucken). Dann kann ich Dir leider auch keine Seiten zeigen. Echt blöd dass.
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pistenfuzzy

Dabei seit: 01.10.2008
Ort: Muenchen
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Verfasst Fr 08.04.2011 13:22
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Doradus hat geschrieben:
Danke für die Links und das Schließen von ein paar Wissenslücken meinerseits.

Warum ich jedoch Besuch von der Rentenversicherung inklusive Prüfung bekommen soll, erschließt
sich mir noch nicht so ganz. *zwinker*


----> keine Ahnung "Dorados" - ich habe ja keine Ahnung was Du machst? Ich bin z. B. beides: Auftraggeber und Künstler zugleich. Sobald Du selbt mal einen Künstler beauftragst, bist Du auch abgabepflichtig - ist doch ganz einfach.
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Benutzer 37983
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Verfasst Fr 08.04.2011 13:29
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Die Auftraggeber, die einen Grafiker, Fotografen, Illustratoren... beauftragen, müssen auf die Rechnungsumme 4,5% Abgaben zahlen (weiß den Wert nicht ganz genau, können auch schon 5% sein). Das ist gesetzlich geregelt. Egal ob der beauftragte Grafiker selber bei der KSK Mitglied ist.

Und wenn sie das eben nicht gemacht haben und eine Prüfung bei denen erfolgt, kann es natürlich zu Rückzahlungen kommen. Dann ist das Gemecker groß, wie immer, wenn man erwischt wurde. Es gibt keine Aufklärungspflicht von Seiten der Designer, den Kunden zu informieren, es muss kein schlauer Satz auf der Rechnung stehen oder so. Das ist Aufgabe desjenigen, der eben einen "Kreativen" beauftragt, sich darüber zu informieren.

Du selbst musst keine Abgaben an die KSK zahlen, wenn du kein Auftraggeber bist. Dann zahlst du deine Versichertenbeiträge über die KSK, die die Hälfte übernehmen, solltest du eben Mitglied sein. Wenn du kein Mitglied bist, zahlst du deine Beiträge komplett selbst direkt an deine Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
 
Doradus

Dabei seit: 07.04.2011
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Verfasst Fr 08.04.2011 13:52
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In einem der oberen Links kann man sehen das es aktuell wohl 3,9 % sind, die die entsprechenden Auftraggeber zahlen müssen. Klingt ja erstmal nicht sehr viel.

@Illumaus: Es ist so wie in deinem letzten Satz, ich zahl alles selbst an die entsprechenden Vereine. Das passt auch soweit.
@pistenfuzzy: Hin und wieder mach ich ein paar kleinere Websites und erstelle ein paar kleine Videobeiträge für lokale Seiten. Hatte aber auch noch niemenden von dem ich was hab machen lassen.

Also ich hab alles soweit kapiert. Nur meine letzte Frage wollte ich gern nochmal wiederholen.
Zitat:
...die mich in dem Zusammenhang aber nochmehr beschäftigen würde ist, wenn ich mich nach einigen Jahren am Markt nun doch entschließen sollte der KSK beizutreten, müßte ich doch wohl nicht meine anfallenden Beiträge rückwirkend zahlen, oder?


thx
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