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Thema: Künstlersozialkasse vom 06.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Künstlersozialkasse
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bacon

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Verfasst Do 07.04.2011 17:05
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Wer hat Dir denn den Scheiß erzählt?
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 07.04.2011 17:24
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Doradus hat geschrieben:
Dann wäre ja jeder der ein Buch kauft, ein Programm kauft etc. auch automatisch abgabepflichtig ???
(hängt ja alles mit einer "Künstlerischen Leistung" zusammen)



nein.


Zuletzt bearbeitet von am Do 07.04.2011 17:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Doradus

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Verfasst Do 07.04.2011 17:28
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ich hab natürlich etwas übertrieben!

mich ärgert dieses KSK-Zeug etwas, da ich eine Anfrage deswegen hatte und ich meinem (potenziellen)
Kunden erstmal erklären mußte was es mit der KSK auf sich hat.
Ob die "Aufklärung" allerdings dazu beitragen konnte ihn als Kunden zu behalten, ist momentan noch nicht raus...

Sinngemäß nachgesprochener Kommentar des Kunden dazu war denn das mit den Büchern. Das ich nix dafür kann, nahm er mir wohl nicht ab.

* grmbl *
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 07.04.2011 17:28
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abgabepflichtig ist, wer regelmäßig einen künstler beauftragt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Do 07.04.2011 17:39
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Doradus hat geschrieben:
ich hab natürlich etwas übertrieben!

mich ärgert dieses KSK-Zeug etwas, da ich eine Anfrage deswegen hatte und ich meinem (potenziellen)
Kunden erstmal erklären mußte was es mit der KSK auf sich hat.
Ob die "Aufklärung" allerdings dazu beitragen konnte ihn als Kunden zu behalten, ist momentan noch nicht raus...

Sinngemäß nachgesprochener Kommentar des Kunden dazu war denn das mit den Büchern. Das ich nix dafür kann, nahm er mir wohl nicht ab.

* grmbl *


dann kannst du ihn gerne an die entsprechenden webseiten der ksk verweisen. dort steht alles haarklein. und ansonsten kann ich das hier noch als infomaterial empfehlen für kunden: http://www.kskontra.de - da stehen auch noch diverse wertvolle infos. aber das problem wird halt auch sein, das du selbst nicht genau über die ksk bescheid weisst und deswegen deinen kunden auch nicht vernünftig aufklären kannst...
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dhm2002

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Verfasst Do 07.04.2011 22:47
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Letztlich ist das Aufgabe seines Steuerberaters ihm zu erklären, das KSK-Abgaben gesetzlich geregelt sind und wenn er in diesem Land lebt und seine Geschäfte tätigt er auch unter die gesetzliche Regelung fällt - Punkt.
Genauso wäre es wenn er für seine Betriebsfeier einen Sänger engagiert.
Genauso gibt es versteckte Abgaben wenn er fotokopiert, wenn er sich eine CD kauft... nur hier ist das Verrechnungssystem geschickter, das es weniger auffällt. Leider gibt es überall Mitesser und Nutznieser die sich an anderer Leute arbeit gütlich tun.
Daher ist es immer wichtig für seinen Kunden, wenn künstlerische Leistung und gewerbliche Leistung nicht zusammen auf einer Rechnung stehen. Dann kassiert die KSK nicht auch 5% vom gewerblichen Bereich, was sie sonst nämlich gnadenlos tut.
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pistenfuzzy

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Verfasst Fr 08.04.2011 08:09
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guckst Du hier bei der KSK direkt:

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Hallo,

ich habe da einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der hat mir gesagt, dass es definitiv nicht zur Aufgabe des Steuerberaters gehört, sich mit der KSK (kuenstlersozialkasse) auszukennen. Außerdem ist es für den Auftraggeber nicht relevant, ob man selbt in der KSK ist. Bei bestimmten Leistungen muss er immer seine Quote in die KSK einzahlen. Die KSK ist quasi ein anonymer Topf. Als Designer, Sänger oder Fotograf muss man den Auftraggeber auch gar nicht darauf hinweisen - denn es unterliegt dem Datenschutz, wo ich sozialversichert bin.

Will sagen:
Für bestimmte Leistungen muss immer gezahlt werden, egal ob der Künstler überhaupt in der KSK mitglied ist.

Seit vergangenem Jahr darf die Rentenversicherung für die KSK mitprüfen. Geprüft werden bei den Auftraggebern dann die vergangenen Geschäftsjahre und ggf. Nachforderungen festgesetzt, die man dann gezahlt werden müssen. Prüfung nach Sozialgesetzbuch (SGB).

Hier ein sehr guter Linktipp für Auftraggeber und Künstler,
Designer, Visagisten, Sänger ... - hier sind alle aufgelistet:
http://www.kuenstlersozialkasse.de bzw. direkt die Abgabesätze aufgelistet
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Verwerter/Info_06_-_Kuenstlerkatalog_und_Abgabesaetze.pdf

Bei Fotografie habe ich folgende Stelle im Netz gefunden, bezüglich Verwendungsrechte - weil mich der Verwendungs-Unterschied bei ein und dem selben Foto interessiert hat (private Verwendung und geschäftliche Verwendung, die nämlich KSK-pflichtig ist):
Link entfernt, da Eigenwerbung. radschlaeger


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Fr 08.04.2011 10:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Doradus

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Verfasst Fr 08.04.2011 10:24
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Zitat:
abgabepflichtig ist, wer regelmäßig einen künstler beauftragt.



Zitat von der KSK-Hompage:

Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein.

...

Ich hab insofern nur das Pech gehabt, dass ich gefragt wurden bin. Da ich ja kein Unmensch bin, gebe ich natürlich meinem potenziellen Kunden auch gern eine entsprechende Information. Da es sich hier nicht nur um einen Auftrag handeln sollte, wäre das mit der "einmaligen Beauftragung" schon hinfällig. Sinngemäß habe ich ihm dann noch gesagt, es spielt keine Rolle bei wem er den Auftrag machen läßt. Weggelassen habe ich nur die Möglichkeit jeden Auftrag bei jemand anderen machen zu lassen. In der Tat sind meine Infos zur KSK überschaubar, aber dass was ich weiß und ihm gesagt hab, war nun auch nicht gerade falsch. Ich selbst habe mit denen i.ü. nichts am Hut.
Jedoch fällt mir in diesem Zusammenhang noch eine Begebenheit von einem Treffen unter Kollegen ein, bei dem darüber diskutiert wurde, ob die KSK von dir/uns eine Liste mit Kunden verlangen darf, für die gearbeitet wurde. Zugegeben, dass weiß ich nicht so genau, ich hielt das aber für völligen Unsinn.
Das ich gegenüber Kunden keine Auskunftspflicht hab ist mir schon klar. Es ist jedoch ein Dilemma, wenn ich ihn dann doch auf die KSK-Abgabe hinweise sagt er vielleicht: "och nee lass mal, ich mach das selbst." Oder ich verschweige es bei den Kunden die häufig kommen, und wenn die dann ein Schreiben kriegen seh ich die auch nicht wieder.
Ist rum wie num.
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