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Thema: Künstlerkasse - Nach Kundenvorgabe vom 01.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Künstlerkasse - Nach Kundenvorgabe
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Autor Nachricht
uckerkoenig
Threadersteller

Dabei seit: 19.02.2007
Ort: Uckermark
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.10.2013 09:10
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Künstlerkasse - Nach Kundenvorgabe

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Hi,
ich habe eben gehört, dass man überall
"Nach Kundenvorgabe" mit draufdrucken soll,
da sonst eine Künstlerkasse oder so etwas Gebühren eintreiben kann.

Habt ihr davon schon mal was gehört?
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 01.10.2013 09:20
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Einer meiner Kunden möchte, dass bei RZs und reinem Satz "Technische Umsetzung" draufsteht, damit klar ist, dass es keine gestalterischen Leistungen sind, die unter die Künstlersozialkasse fallen.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.10.2013 09:33
Titel

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Hier im Forum wirst du unter dem Stichwort "Künstlersozialkasse" einige Diskussionen finden.

Vor allem die Abschnitte zu Finanzierung und Kritik sollten dir klar machen worum es deinem Kunden geht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Künstlersozialversicherung
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.10.2013 09:54
Titel

Re: Künstlerkasse - Nach Kundenvorgabe

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uckerkoenig hat geschrieben:
Hi,
ich habe eben gehört, dass man überall
"Nach Kundenvorgabe" mit draufdrucken soll,
da sonst eine Künstlerkasse oder so etwas Gebühren eintreiben kann.

Ob dieser Zusatz reicht, würde ich mal bezweifeln ...
--
Zu beachten ist aber, dass aus dem Topf, der da gesammelt wird, für alle Gestalter (so sie bei der KSK angemeldet sind) eine Rentenkasse gebildet wird. Ob es dann in dem Interesse eines jeden liegt, zu verhindern, dass dort Geld angesammelt wird, muss dann jeder für sich entscheiden.
--
Allen Kunden muss klar sein, dass Sie, wenn sie Dienstleistungen eines Grafikers, Gestalters, Texters, Fotografen und und und einkauft, dafür KSK-Gebühren zahlen muss. Ebenso sollte denen klar sein, dass diese Beitrage auch mehrere Jahre rückwirkend erhoben werden können (und werden).
--
Das sind auch keine Kosten, die du als Dienstleister zu verantworten hast, sondern Kosten, die bei jedem gestalterisch tätigen Dienstleister anfallen.
--
Für die KSK ist es leicht, festzustellen, welche Firma/welcher Dienstleister solche Tätigkeiten in Rechnung stellt (Querabgleich FA) und kann dann entsprechend die Kunden anschreiben und eine Aufstellung der Beträge anfordern und anschließend eine Überweisung des jährlich festgesetzten Prozentsatzes verlangen ... Dann gehts sehr schnell, entweder man zahlt, oder man hat flux den Gerichtsvollzieher aus der Matte stehen ...
Wenn man keine Angaben macht, weil man geschätzt ("Eine Firma mit Ihrem Umsatz(Ihrer Größe hat durchschnittlich die folgenden Kosten für gestalterische Arbeiten ... daraus ergibt sich ein zu zahlender Betrag von XYZ.") ...
Dann muss man zunächst dagegen Einspruch einlegen, dann diesen Betrag aber zumeist erstmal zahlen, und kriegt das dann ohne Zinsen wieder ... (die fänden auch während der Einspruchsphase ...).
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.10.2013 09:56
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Nachdem bei uns die KSK sogar die Zeit für 'Rechnung schreiben' als künstlerische Leistung ansehen wollte, haben wir geklagt.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.10.2013 10:27
Titel

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"Bei uns" heißt Ihr habt jemanden beauftragt und solltet auf seinen Rechnungsposten "Rechnung schreiben" noch KSK Abgaben zahlen oder ist das einem Kunden von Euch passiert?

edit: Rechtschreibfehler


Zuletzt bearbeitet von ChrisKam am Di 01.10.2013 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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uckerkoenig
Threadersteller

Dabei seit: 19.02.2007
Ort: Uckermark
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.10.2013 10:30
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Also, wenn ich ein Logo für jemanden entwickele,
dann muss der Kunde dafür bei der Kasse bezahlen?
Wieviel denn und wo?
Und warum soll ich für die Grafiker bezahlen, ich bezahle doch schon selbst für meine Rente?

Hi ChrisKam,
nein ich habe das Logo/drucksachen selbst gemacht. der Kunde hat nur von seinem Steuerberater gehört, dass das mit der Angabe überall draufstehen sollte.


Zuletzt bearbeitet von uckerkoenig am Di 01.10.2013 10:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.10.2013 11:07
Titel

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uckerkoenig hat geschrieben:
Also, wenn ich ein Logo für jemanden entwickele,
dann muss der Kunde dafür bei der Kasse bezahlen?
Wieviel denn und wo?
Und warum soll ich für die Grafiker bezahlen, ich bezahle doch schon selbst für meine Rente.

1. Das habe ich oben bereits alles beschrieben ... * Keine Ahnung... *
--
2. Darum kümmert sich die KSK, resp. weiß der StB deines Kundes diesen an, eine entsprechende Meldung an die KSK zu geben ... das kann - wie oben gesagt - sinnvoll sein, damit man nicht plötzlich für mehrere Jahre nachzahlen muss, denn das kann teuer werden ...
--
3. So was nennt man "Solidargemeinschaft" ...
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