mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 02:55 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Komische Formulierung in Rechnung verlangt vom 24.11.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Komische Formulierung in Rechnung verlangt
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Aland
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.11.2017 17:12
Titel

Komische Formulierung in Rechnung verlangt

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bin freischaffender Grafikdesigner und habe kein Gewerbe angemeldet. Vor einiger Zeit hatte ich ein Visitenkarten-Layout für einen Kunden entworfen. Kürzlich habe ich für neue Mitarbeiter des Kunden Visitenkarten nach meinem Layout erstellt. Soweit nicht aufregend.

Nun verlangt der Kunde eine seltsame Formulierung in der Rechnung: »Gestaltung von Visitenkarten nach Kundenvorgabe« So etwas habe ich noch nie in eine Rechnung geschrieben und es kommt mir komisch vor. Der Kunde begründet das mit neuen internen Standards.

Ich weiss nicht, ob ich darauf eingehen soll. Ich denke, daß er sich von diesem Satz einen Vorteil erhofft, falls die KSK auf ihn zukommt. Könnte eine solche Formulierung mir schaden und meinen Status als Freischaffender gefährden?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
  View user's profile Private Nachricht senden
Manua

Dabei seit: 27.10.2017
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 24.11.2017 17:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

"Nach Kundenvorgabe" könnte bedeuten, dass kein neues Layout, kein neuer Entwurf angefallen ist.
Das benutze ich auch manchmal, wenn ich keine Ideen- und Designvorschläge machen soll, sondern nach vorhandenen Vorgaben arbeite. Dazu ist ja das CD eigentlich gedacht.

Grundsätzlich ist die Rechnungsformulierung aber Sache des Designunternehmens/Designers! Wie man die eigene Rechnung formuliert, das muss man selbst entscheiden können - und nur der Steuerberater darf reinreden. Man hat ja selbst "interne Standards".

So mach ich das:
"Personalisierte VK innerhalb des Corporate Design, Layout und Druckdatenerstellung, 1 Korrekturdurchgang und Reinzeichnung, Lieferung als offsetdrucktaugliche PDF"
Anzahl, Preis, fertig.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.11.2017 09:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich sehe hier kein Problem. Der Kunde gibt immer mehrere Vorgaben bei dem Design: Inhalt, Größe usw.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 27.11.2017 10:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Entspricht es denn der Wahrheit? Dann wäre es ja wie ein kleines Entgegekommen von dir. Vom Bauchgefühl her, will er vlt Nuzungsrechte "einsparen" und vlt auch den KSK-Pflichtbetrag. Das kann er allerdings knicken.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.11.2017 12:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:
Vom Bauchgefühl her, will er vlt Nuzungsrechte "einsparen"

Das war auch mein erster Gedanke.
Warum die Formulierung einer Rechnung eines externen Dienstleisters die internen Standards eines Kunden berühren, erschliesst sic mir auch nicht.
Klar, Rechnungsnummer, ggf. Job- oder Projektnummern und eine korrekte Rechnungsanschrift sind schon Pflicht aber der Spruch wundert mich auch.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.11.2017 12:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde mich auf Vertrag beziehen, wenn da solche Formulierung nicht drin steht, auch nicht in einer Rechnung einfügen. Wie argumentiert der Kunde es?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 27.11.2017 13:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vlt gibt es ja noch eine richtige Begründung vom Kunden. Wie gesagt, wenn es dem Auftrag entspricht, könnte man dem Kunden entgegen kommen. Eine Gegenargumentation wäre ja eben, dass "interne Standards" ja nix mit der Rechnungsstellung zu tun haben.
 
Aland
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.11.2017 13:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

@Manua
Das sehe ich auch so.

@eugen.schuetz
Das stimmt und in diesem Fall ist das zugrundeliegende CD auch von mir.

@Nefliete
Ja, es ist ein Entgegenkommen. Nutzungsrechte berechne ich für diesen Job allerdings nicht, da es ja nur um die Personalisierung von Visitenkarten geht.

@SL-Design
Das erschließt sich mir auch nicht.
(Schönes Zátopek Zitat übrigens.)

Mit dem Kunden ist nicht zu reden, da er in letzter Zeit bei Unstimmigkeiten immer große Geschütze auffährt und mit Beendigung der Zusammenarbeit droht. Ich werde mich auf diese ungewöhnliche Formulierung einlassen, ihm also entgegenkommen, da es mir nicht schadet und sicher stellt, daß die Rechnung problemlos gezahlt wird.


Zuletzt bearbeitet von Aland am Mo 27.11.2017 13:31, insgesamt 3-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Rechnung nur teilweise bezahlt, da Fehler in Rechnung. & nu?
Kunde verlangt Originaldateien
Künstlersozialkasse kündigen – Arbeitsvertrag wird verlangt!
Formulierung gesucht
Wie Formulierung Nutzungsrechtabtretung
Formulierung gesucht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.