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Thema: Kollegin gefällt Logo nicht mehr - kein Geld ? vom 18.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kollegin gefällt Logo nicht mehr - kein Geld ?
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Karee
Threadersteller

Dabei seit: 18.12.2009
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Verfasst Fr 18.12.2009 02:24
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Kollegin gefällt Logo nicht mehr - kein Geld ?

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Also ich habe ein Problem, würde gerne Eure Meinung hören bzw was ich tun könnte.


Eine Bekannte von mir und ihre Mutter haben mich im Oktober aufgesucht weil sie ein Logo für ihre Schmuckkreation haben wollten. Nach einem Briefing wo alles ausgemacht wurde ( auch fixpreis für das Logo) war eigentlich alles klar und ausgemacht.
Ich habe mich nun drangesetzt und ihnen den Entwurf per Mail zugesand. Sie waren begeistert, meinten es gefällt ihnen super sie sind "sehr sehr zufrieden" und können mir das Geld erst aber im Dez überweisen - für mich kein Problem sagte ich. Sie haben das Logo aber schon auf Ihre Visitenkarte und ihre Einladungen für die letzte Ausstellung gedruckt, die Einladungen öffentlich verteilt und auch mit der Visitenkarte sozusagen "Werbung" gemacht - naja jedenfalls haben sie das Logo benutzt.
Nun ist es Mitte Dezember und ich schreibe mal ein nettes Mail, vonwegen dass sie bitte noch vor den Weihnachtsferien das Geld überweisen. Nun kam der Anruf : " Einige Freunde von mir sagten , sie fänden das Logo nicht so gut, und das Logo ist anscheinden nicht so gut angekommen bei den Leuten ....." FAKT: sie wollen mir die ausgemachte Summe nicht zahlen!
Ich dachte zuerst die macht Scherze...
Nach einigen vergeblichen Versuchen ihr klarzumachen, dass sie vor 2 Monaten einverstanden war und dass das alles so nicht läuft - ich ja trotzdem die ganze Arbeit gemacht habe und ob sie das nicht checkt, habe ich ihr dann gesagt, dass das Diebstahl geistigen Eigentums ist und sie sich strafbar macht dadurch - und dass ich in 10 Tagen mein Geld am Konto haben will sonst verständige ich meinen Anwalt. Sie hat darauf geschrien : NA GUT DAS MACH ICH ABER ICH WILL NIE MEHR WAS VON DIR HÖREN". ok - passt !

Jetzt sind 5 Tage vergangen und ich habe immer noch nichts am Konto.
Ich habe keine sonderliche Lust eine Bekannte Anzuzeigen aber ich werde das nach 11 Tagen wirklich tun.
Ich habe Anspruch auf mein Geld !

Ich bin doch im Recht oder?!?!?! Ich habe auch die emails aufbehalten wo steht, dass sie zufrieden sind und mir das Geld überweisen. Und meine Mutter war bei dem Briefing sowie bei dem letzten telefonischen GEspräch auch dabei - quasi als Zeugin falls das nötig wäre....
Muss ich mir - wenn ich gerichtlich vorgehe - sorgen machen dass auf mich Anwaltskosten zukommen ?

BTW - es geht hier im läppische 150 Euro...

was sagt ihr dazu ? was würdet ihr machen?


Zuletzt bearbeitet von Karee am Fr 18.12.2009 02:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.12.2009 02:55
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Hallo,

habt Ihr einen Vertrag ausgemacht???
Ich meine jetzt nicht so ein Briefing ....... Vertrag?!
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.12.2009 05:09
Titel

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hast du denn überhaupst schon eine rechnung geschrieben? * Such, Fiffi, such! *

und klar sollte man vorher, wie antonio bereits sagte, alles vertraglich/schriftlich festhalten. aber das aufbringen des logos auf sämtliche werbemittel und diese schon der öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben ist für mich auch so etwas wie eine abnahme oder einverständniserklärung auch wenn nichts schriftliches vorliegt.

und nur weil es jetzt hinz und kunz nicht gefällt können die jetzt nicht einfach dich nicht bezahlen wollen. schließlich hatte es deinen auftraggebern gefallen... ich lass ja im restaurant meine spaghetti auch nicht zurückgehen nur weil sie meinem freund der mal davon probiert nicht schmecken, aber mir schon...

an deiner stelle würde ich eine rechnung schreiben inkl. festem zahlungsziel. wenn bis dahin das geld nicht drauf ist. eine mahnung schicken. und wenn sich dann immernoch nichts tut, kannst du entscheiden:

1. es als lehrgeld zu verbuchen

2. ob sich bei diesem betrag der gang zum anwalt lohnt

3. wenn du es nicht als lehrgeld verbuchen willst aber auch nicht den teuren anwalt einschalten willst Guck rechts! hiermit versuchen Guck links!


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 18.12.2009 05:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.12.2009 08:03
Titel

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antonio_mo hat geschrieben:
Hallo,

habt Ihr einen Vertrag ausgemacht???
Ich meine jetzt nicht so ein Briefing ....... Vertrag?!


Das ist in dem Fall nicht zwingend nötig. Da es verwendet wurde, könnte es sich hier um Annahme durch konkludentes Handeln handeln. Dann wäre nicht mehr strittig, ob überhaupt der Auftrag erteilt wurde.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.12.2009 08:14
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//OT
Nimroy hat geschrieben:
Annahme durch konkludentes Handeln

Dank sagt Frank ... ich hab ein neues Wort gelernt!
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decon

Dabei seit: 18.04.2006
Ort: -
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Verfasst Fr 18.12.2009 09:45
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Hi,

also bevor Du teures Geld für einen Anwalt investierst, solltest Du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das ist gar nicht so schwer und kostet Dich erstmal nur 23,00 EUR, die Du dann aber vom Schuldner wiederbekommst. Vordrucke dafür bekommst Du im Schreibwarenladen. Du kannst das auch online machen: http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/index.htm. Eine gute Ausfüllhilfe findest Du dort auch.
Ich habe damit bisher immer mein Geld bekommen. Viel Glück!
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Karee
Threadersteller

Dabei seit: 18.12.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 27.01.2010 17:17
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Hey
Ich möchte mich für eure Antworten herzlich bedanken.
Ich habe mein Geld zum Glück dann schon bekommen. Und zum Glück ohne Anwalt, oder Mahnverfahren oder Ähnlichem - damit habe ich nur drohen müssen und das hat anscheinend gewirkt.
Aber schlau bin ich aus der Sache auf jeden Fall geworden - Ich arbeite in Zukunft niemehr für "Freunde" - das ist dann immer so ne Sache.

Danke nochmals!
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DesignKater

Dabei seit: 26.06.2007
Ort: -
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Verfasst Mi 27.01.2010 18:27
Titel

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Ich find immer wieder dreist wenn ich hier lese wie einige Kunden mit ihren Dienstleistern umspringen, auch wenn es "Freunde" sind. Es kann ja wohl nicht angehn, dass man erst Feuer und Flamme ist und einem das Logo gefällt, es dann schön verwendet, noch keinen Cent gezahlt hat und im Nachhinein sagt, ey Bekannte XY gefällt das Logo aber garnicht und dann nen Rückzieher machen. Das kann nicht sein! Nur weils nem Bekannten nicht gefällt, gefällt es dem Kunden dann auf einmal auch nicht. Was für ein Schmockes. Sag das deiner Freundin und ihre Mutter mal so ins Gesicht, Umtasuchrecht oder gar Geldzurückgarantie gibbet bei Dienstleistungen dieser Art nicht, schon garnicht wenn das erstellte Logo schon verwendet wird. Frag die mal ob die das selbe auch mit ihrem Frisör abziehen würden. Erst gefällt die Frisur, rennst zwei monate damit rum aber irgendwann sagt einer, hey deine Frisur sieht aber scheiße aus. Geht sie deswegen auch zum Frisör zurück und holt sich ihr Geld wieder? Das soll sie mal versuchen, die lachen die aus! Manchen Menschen gehören einfach nur geschlagen...
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