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ruf-sos
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2006
Ort: München
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 10:42
Titel Klage wegen Markenverletzung |
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Hallo Ihr, ich hoffe Ihr könnt mir helfen (Einen Anwaltstermin habe ich morgen).
Ich habe mich vor einem halben Jahr selbstständig gemacht und meinen "Firmennamen" vorher sorgfältig recherchiert. In dieser Form gab es keine andere Firma, die diese Marke bzw. diesen Namen geschützt hat.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben einer Kanzlei, die eine andere Firma vertritt. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 2.000 Euro Kostenerstattungsansprüche bezahlen.
Nun zum Fall (Phantasie Namen, aber dennoch vergleichbar):
Mein Firmenname: Geco Druck
Der Firmenname, der Firma, die mich nun verklagen will: Geko Druck
Dazu kommt, dass ich eindeutig regional ausgerichtet bin, die andere Firma (ich Süden, die andere Norddeutschland) ist zwar größer, aber eine regionale Überschneidung findet nicht statt. Rechtsschutz habe ich leider nicht, die Kosten will ich natürlich auch nicht tragen
Was meint ihr?
Hoffe ich kann nicht sofort wieder in den Sack hauen, wegen nem einzelnen ****** Buchstaben ....
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kiwi244
Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 10:53
Titel
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Hatte ich gerade auch durch. Sorgfältige Recherche ergab zwar eine Fa, die einen Teil unseres zweiteiligen Namens führte und als Marke eingetragen hatte, die aber in einem anderen VBereich tätig war.
Nach 10 Jahren schrieb mich der Chef an (nett, aber bestimmt). Sie hatten ihr Tätigkeitsgebiet ausgeweitet um Kommunikationsdesign und forderten mich auf, meinen Namen abzugeben .
Die Quintessenz: ich habe mir einen anderen Namen überlegt. Ich bin eh vorm Gesetz nicht berechtigt unter einem Fantasienamen zu firmieren, insofern ist er lediglich Zusatz zu meinem bürgerlichen Namen.
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ruf-sos
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2006
Ort: München
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 10:56
Titel
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Hallo Kiwi,
danke erstmal für deine Antwort.
In meinem Fall handelt es sich schon um eine GmbH, nicht um eine Personengesellschaft und die Firmennamen unterscheiden sich ja, nur phonetisch eben nicht. Aber das kann doch nicht sein oder? Dann ist doch Tür und Tor für ne Klageflut geöffnet
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polasrstar
Dabei seit: 19.11.2009
Ort: Zürich
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 10:57
Titel
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Dein Anwalt wird dir morgen sicher bessere Auskunft geben können!
Aber ich würde das so sehen (recht grob):
- Marke schlägt Firma, Firma schlägt Privat (in DE).
- Marken gelten ja Landesweit, da ihr Druckereien seid solltet ihr auch im gleichen Nizza-Standard sein.
Daher das Datum der Marken-Eintragung zählt:
- Hast du die Marke vor den anderen eingetragen - dann hast du eigentlich nichts zu befürchten und kannst dann mal die anderen zur Unterlassung bitten.
- Die anderen haben vor dir eingetragen (du hast schlecht recherchiert - Goko und Geco liegt ja auf der Hand) - tja dann... hat der andere Recht.
PS: Das hat keinen Anspruch an Korrektheit - ich kenne mich im Schweizerischen Recht besser aus als im Deutschen - sollte jedoch ähnlich sein.
Zuletzt bearbeitet von polasrstar am Di 12.07.2011 11:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 11:10
Titel
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polasrstar hat geschrieben: | - Hast du die Marke vor den anderen eingetragen - dann hast du eigentlich nichts zu befürchten und kannst dann mal die anderen zur Unterlassung bitten. |
Verbreite doch hier bitte kein Halbwissen... Ein Name kann auch ohne Eintragung Schutz genießen wenn er in der Öffentlichkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad hat.
ruf-sos hat geschrieben: | die Firmennamen unterscheiden sich ja, nur phonetisch eben nicht. Aber das kann doch nicht sein oder? |
Doch, auf die Schreibweise kommt es dann eben nicht mehr an.
Am besten du suchst so bald wie möglich einen Fachanwalt auf. Alles weitere hier, wird dir nicht wirklich helfen.
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 11:14
Titel
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Ich schmeiße mal als Suchbegriffe "phonetische Ähnlichkeit" und "Markenname" in den Raum. Da sind schon deutlich weniger ähnliche Bezeichnungen abgemahnt worden.
Ich bin gespannt was dein Anwalt dir morgen erzählt.
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kiwi244
Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 11:16
Titel
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Ich rate Dir auch zu einem Anwalt. Im AGD bist Du nicht zufällig? Dort könntest Du Dir schonmal erste Infos holen.
LG
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mimimoma
Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 11:37
Titel
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Bei einer Recherche im Web lässt sich die Firma unter http://www.gecko-druck.de finden.
Diese dürfte sich auf die besondere geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG mit bundesweiter Geltung berufen können: http://bundesrecht.juris.de/markeng/__5.html
Wenn die andere Firma älter als Deine ist und in einer ähnlichen Branche tätig ist (letzteres ist wichtig), dürfte die Sache Hand und Fuss haben. Denn sogenannte unterscheidungskräftige besondere geschäftliche Bezeichnungen wie hier erlangen auch ohne Eintragung ins Handelsregister durch Benutzung im Verkehr bundesweiten Schutz. Denn sie sind ohne weiteres von jedermann auffindbar.
Zuletzt bearbeitet von mimimoma am Di 12.07.2011 11:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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