mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 13:45 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: "Kiosk" Werbung für Tabak und Lotto vom 06.01.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> "Kiosk" Werbung für Tabak und Lotto
Autor Nachricht
massgeschneidert
Threadersteller

Dabei seit: 06.01.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 06.01.2012 16:07
Titel

"Kiosk" Werbung für Tabak und Lotto

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Guten Tag zusammen,

wir haben einen neuen Kunden: Schreibwaren, Geschenke, etc. UND Tabakwaren und Lottoannahmestelle.

Jetzt frage ich mich, ob ich für Tabakwaren und Lotto in einer Anzeige (Lokalzeitung), Flyern und auf Plakaten (Kundenstopper vor dem Geschäft) überhaupt werben darf.

Ich will auch keine speziellen Tabakprodukte bewerben, sondern "nur" das Angebot allgemein.

Lotto wäre sogar als Piktogramm (selbsterstellt: abstrakter Sift mit Kreuzchen) im Logo enthalten.

Hat da jemand Erfahrung oder kennt die Rechtslage?

Herzlichen Dank!
  View user's profile Private Nachricht senden
Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.01.2012 22:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Warum sollte das nicht gehen? Malboro hängt ja auch an jeder Straßenecke die Plakate auf... noch ist rauchen nicht illegal. Am besten fragst du aber die Zeitung in der die Anzeige erscheinen soll - wenn du pech hast, wollen die das nicht... (was ich aber für unwahrscheinlich halte - genommen wird was Kohle bringt)
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 07.01.2012 01:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Beluga hat geschrieben:
Warum sollte das nicht gehen? Malboro hängt ja auch an jeder Straßenecke die Plakate auf... noch ist rauchen nicht illegal. Am besten fragst du aber die Zeitung in der die Anzeige erscheinen soll - wenn du pech hast, wollen die das nicht... (was ich aber für unwahrscheinlich halte - genommen wird was Kohle bringt)
Vielleicht deshalb?

Zitat:
Werbung für Tabakerzeugnisse ist in Deutschland und Europa nur noch äußerst eingeschränkt erlaubt. Komplett verboten sind beispielsweise Werbung im Internet, Anzeigen in Zeitschriften sowie in Radio- und TV-Spots. Das Sponsoring von Veranstaltungen und das Verteilen von Gratis-Zigaretten ist ebenfalls nahezu nicht mehr möglich. Zulässig ist dagegen noch Plakatwerbung und Kinowerbung. Auch hier gibt es aber Einschränkungen neben dem obligatorischen Warnhinweis, etwa im Hinblick auf Wirkungs-Aussagen und Sendezeiten. Erlaubt ist im Übrigen noch die Imagewerbung von Tabak-Unternehmen.
Zitat:
Jetzt frage ich mich, ob ich für Tabakwaren und Lotto in einer Anzeige (Lokalzeitung), Flyern und auf Plakaten (Kundenstopper vor dem Geschäft) überhaupt werben darf.


@massgeschneidert: Im zitierten Wikiteil gibt es noch Verweise auf konkrete Paragraphen: http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakwerbung#Tabakwerbung
  View user's profile Private Nachricht senden
Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.01.2012 10:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Unser Tabakwarenladen (mit Lotto, Schreibwaren, Zeitschriften, Videothek) macht Werbung....
Außerdem ist seine Leuchtreklame mit Tabakerzeugerhinweisen versehen.

Er macht ja nicht Werbung für ein Tabakprodukt sondern nur für den Verkauf dieser.

Ich kann einen Opel Corsa Bewerben oder ich kann dafür Werben, dass ein Opel (Auto)Händler bin. Ich denke da besteht ein großer unterschied.


Zuletzt bearbeitet von Beluga am Sa 07.01.2012 10:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 07.01.2012 13:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist gefühlt zwar richtig, ich Zweifel fragt man sowas aber doch besser einen Juristen.
  View user's profile Private Nachricht senden
massgeschneidert
Threadersteller

Dabei seit: 06.01.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 08.01.2012 14:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielen Dank erstmal!

Die Gesetze beschäftigen sich alle mit der Werbung von Tabakherstellern für ihr Produkt. Das gleiche gilt für Glückspiel-Werbung.

Ich vermute auch, dass es erlaubt ist, für den Verkauf für Tabak/Glückspiel als Unternehmensangebot zu werben. Aber "vermuten" ist mir immer zu heiß....ich frage mal bei einem Juristen nach.

Hätte ja sein können, dass einer von Euch das schon mal gemacht hatte.

Danke & schönen Sonntag!
  View user's profile Private Nachricht senden
Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.01.2012 18:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Naja - da gibt es anscheinend viele Schlupflöcher... auch die Tabakkonzerne werben ja noch - so zum bsp. Malboro (im moment überall ganz agressiv)

Man sieht nirgends Werbung für Tabak - also ist es keine Tabakwerbung nach der EU. Dafür steht übeall Malboro drauf und May(be)... Auch LukyStrike macht so Werbung.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Ingame- Werbung
Produktfotos für Werbung
Vertrag in Schriftform für Werbung?
suche Name & Logo Werbung
[Recht] WM 2006 und Werbung
Werbung auf eigenem Auto ?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.