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Thema: Kindergeld vom 10.02.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kindergeld
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a2m

Dabei seit: 13.04.2003
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Verfasst Di 10.02.2004 12:47
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katharina hat geschrieben:
meine eltern zahlen für sich selbst logisch, aber ich hab keine bezahlt. es geht doch um mein gehalt und dafür hab ich keine steuern bezahlt.


Also nochmal ander gesagt:
Du kannst weil du keine Steuern zahlsr keine Werbungskosten
geltend machen.
Dein Dad kann aber deine Auslagen die du für die Ausbildung aufbringst als Werbungskosten geltend machen um unter die Kindergeldgrenze zu kommen.
Also hat er dadurch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Solltest du allerdings zu viel verdienen oder deine Werbungskosten zu niedrig sein hat sich auch das Thema Kindergeld erledigt.
Ich hoff mal das stimmt so.
Bitte um Berichtigung wenn ich falsch liege. *zwinker*
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a2m

Dabei seit: 13.04.2003
Ort: Dirty South
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.02.2004 12:54
Titel

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Kindergeldmerkblatt des Bundesamt Für Finanzen:

http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf

Kurzfassung: http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004kurz.pdf
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ventura

Dabei seit: 07.04.2002
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Alter: 83
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Verfasst Di 10.02.2004 12:54
Titel

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a2m hat geschrieben:
katharina hat geschrieben:
meine eltern zahlen für sich selbst logisch, aber ich hab keine bezahlt. es geht doch um mein gehalt und dafür hab ich keine steuern bezahlt.


Also nochmal ander gesagt:
Du kannst weil du keine Steuern zahlst keine Werbungskosten
geltend machen.
Dein Dad kann aber deine Auslagen die du für die Ausbildung aufbringst als Werbungskosten geltend machen um unter die Kindergeldgrenze zu kommen.
Also hat er dadurch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Solltest du allerdings zu viel verdienen oder deine Werbungskosten zu niedrig sein hat sich auch das Thema Kindergeld erledigt.
Ich hoff mal das stimmt so.
Bitte um Berichtigung wenn ich falsch liege. *zwinker*


stimmt soweit. kindergeldempfänger sind ja ohnehin deine eltern. es gibt allerdings eine maximal anrechenbare summe an werbungsgkosten. in der regel entfällt dein kindergeldanspruch also unabhägig von deinen werbungskosten sobald du über der verdienstgrenze liegst. das nachträgliche einbringen der werbungskosten ist also mehr methode um die rückzahlung zu mindern.
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gongel

Dabei seit: 26.03.2003
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Alter: 42
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Verfasst Di 10.02.2004 12:55
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katharina hat geschrieben:
quatsch, ich hab keinen einzigen pfennig steuern bezahlt und konnte trotzdem werbungskosten absetzen.


Wie willst Du Dir denn Steuern zurückholen, die Du nie bezahlt hast??? Denn nur das ist ja das "absetzen"!


Zuletzt bearbeitet von gongel am Di 10.02.2004 12:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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katharina

Dabei seit: 06.01.2003
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Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.02.2004 12:56
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das kindergeld ist unabhängig vom einkommen der eltern!!!! (egal ob millionär oder sozialhilfe empfänger)
diese werbungskosten haben mit steuern zahlen nichts zu tun, die werden nicht beim finanzamt angegeben, sondern gelten nur für die berechnung des kindergelds! das heißt, wenn du mehr als XXeuro im jahr verdienst und deswegen kein kindergeld bekommen würdest, könntest du noch werbungskosten absetzen. du hast ja ausgaben, fahrten zur schule etc. wenn du also mit den werbungskosten unter den betrag von xxx kommst, bekommst du weiterhin kindergeld.

hat wie gesagt nichts mit dem einkommen der eltern oder mit stuernzahlen zu tun!! das mit dem kindergeld und den werbungskosten ist was völlig anderes.
habe gerade extra nachgefragt und mir erklären lassen.
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katharina

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Verfasst Di 10.02.2004 12:59
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@ gongel: es geht doch ums kindergeld. da kannst dir werbungskosten anrechnen lassen. hat nichts mit stuern zu tun.

@ventura: ich hab durch das anrechnen von meinen werbungskosten 1800euro gespart. musste am schluss gar nichts mehr zurückzahlen. geht natürlich nur, wenn du hohe kosten (sprich langen weg zur arbeit oder schule) hast
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ventura

Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.02.2004 13:04
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katharina hat geschrieben:


@ventura: ich hab durch das anrechnen von meinen werbungskosten 1800euro gespart. musste am schluss gar nichts mehr zurückzahlen. geht natürlich nur, wenn du hohe kosten (sprich langen weg zur arbeit oder schule) hast


hmm..ich hatte da nen ähnlichen betrag, musste aber zum schluss noch 400? zurückzahlen. dabei hatte ich rechnungen mit ner summe von 4500 euro, eingereicht. war sehr merkwürdig damals.
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katharina

Dabei seit: 06.01.2003
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Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.02.2004 13:07
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nen computer kannste z.b nur über zwei jahre absetzen. und es werden auch nur kosten berücksichtig, die im zusammenhang mit dem beruf oder der ausbildung stehen. ich hatte glück Lächel
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