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Thema: Kein Geld -> Nicht zur Arbeit... vom 06.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kein Geld -> Nicht zur Arbeit...
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.11.2004 02:55
Titel

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melarchie hat geschrieben:
Ein Arbeitsverhältnis besteht aus geben und nehmen, für die Arbeitsleistung bekommt man das Gehalt. Und ich sehe hier den Vertrag seitens des AGs als verletzt. Stell dir mal vor was passieren würde wenn du jeden Tag 2 Stunden später kommst. Klar, du willst deine Ausbildung ohne Stress zu Ende bringen, aber fast ohne Kohle dazustehen ist nicht in Ordnung. Ich würde dem Chef nicht drohen, sondern die Sache in einem Gespräch versuchen zu klären. Falls das nicht hilft, dann halt die harte Tour durchziehen....


So stimmt das ja leider nicht !
Es ist ja kein Arbeitsverhältnis sondern ein Ausbildungsverhältnis.
Und im Ausbildungsverhältnis bekommt man nicht die Arbeitsleistung oder die Stunden
bezahlt. Als Auszubildender erhält man eine Ausbildungsvergütung.

Das deine Firma mit den Zahlungen im Verzug ist, ist natürlichlich nicht rechtens.
Aber die ganzen klugen Sprüche von wegen "...harte Tour" bringen absolut gar nichts.
Solche Sprüche sind in meinen Augen Schwachsinn - dummerweise sind die "Chefs"
meistens am längeren Hebel. Und was nützt es einem, wenn auf dem Grabstein steht:
"Er hatte Vorfahrt" (...bildlich gesprochen).

Da kannst du wirklich nur versuchen sachlich und allein mit deinem Chef über diese
Problematik zu sprechen. Und darauf hinweisen, dass du mit der Ausbildungsvergütung
gerade sehr knapp über die Runden kommst und du dir davon ja nicht noch Rücklagen
bilden kannst. Nicht ganz so doll war dann ja schon dein erstes Gespräch - wenn du
selber schon eine Frist bis zum 7. des Monats einräumst. Da hättest du schon
auf Zahlung zum Monatsersten bestehen sollen.

Fakt dabei ist, dass deine Firma wahrscheinlich ihr Rechnungs- und Mahnwesen
nicht so ganz im Griff hat. Klar kommt es immer wieder vor, dass einige Kunden
nicht rechtzeitig zahlen (können). Aber es werden ja wohl nicht jeden Monat
alle Kunden sein.

PS.: Ich möchte mal hören was ein Vermieter oder eine Leasingfirma zu solch
einer Zahlungsmoral sagen würde. Nach dem 3. Mal Zahlungsverzug ist nämlich
Schluß mit lustig und jeder Vertrag sofort kündbar.
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melarchie

Dabei seit: 02.09.2004
Ort: Land of the Dibbelabbes
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.11.2004 03:15
Titel

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frank hat geschrieben:
melarchie hat geschrieben:
Ein Arbeitsverhältnis besteht aus geben und nehmen, für die Arbeitsleistung bekommt man das Gehalt. Und ich sehe hier den Vertrag seitens des AGs als verletzt. Stell dir mal vor was passieren würde wenn du jeden Tag 2 Stunden später kommst. Klar, du willst deine Ausbildung ohne Stress zu Ende bringen, aber fast ohne Kohle dazustehen ist nicht in Ordnung. Ich würde dem Chef nicht drohen, sondern die Sache in einem Gespräch versuchen zu klären. Falls das nicht hilft, dann halt die harte Tour durchziehen....


So stimmt das ja leider nicht !
Es ist ja kein Arbeitsverhältnis sondern ein Ausbildungsverhältnis.
Und im Ausbildungsverhältnis bekommt man nicht die Arbeitsleistung oder die Stunden
bezahlt. Als Auszubildender erhält man eine Ausbildungsvergütung.



OK, OK...ist mir auch klar dass es hier um ein Ausbildungsverhältnis geht. Aber macht das einen Unterschied? Gerade als Azubi hast du nicht nur Pflichten, auf die Du ja so vehement bestehst, sondern auch Rechte!!
Ich bin mir sicher dass in dem Fall der Azubi (sofern er nicht in irgendeiner Weise gegen vertragliche Regelungen verstossen hat) in rechtlicher Hinsicht auf pünktliche Zahlungen bestehen kann. Wie es mit der finanziellen Lage des Betriebes aussieht ist eine andere Sache. Schlimmstenfalls Konkurs, was ich jedoch nicht hoffe bzw denke.

Das mit der "harten Tour" schreibt sich so leicht, aber was will man denn machen wenn reden nicht hilft und die Kohle kaum reicht für die Verkehrsmittel. Scheiss Situation. Drück dir die Daumen beeviz
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tomaschek
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 07.11.2004 11:02
Titel

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ich hab die seiten grad nur überflogen, du bist im dritten lehrjahr und hast noch ca. 9 monate vor dir oder?
Meiner meinung nach würd ich noch drei monate die füße still halten, denn wenn du nur noch 6 monate bis zu ap hast kannst du sie auch als externer prüfling machen. sprich du brauchst keine firma hinter dir.
wenn es jetzt aber so ist das du wirklich auf das geld angewiesen bist (was die meisten ja sind) würd ich mich auf keinen fall an die ihk wenden sondern dirket zum anwalt gehen und dich beraten lassen. der anwalt muss ja nicht sofort engreifen sondern nur ne beratene funktion haben von der dein chef ja nichts zu wissen brauch. habe die erfahrung gemacht wenn das n gang zur ihk das ganze auch sehr schnell eskalieren lassen kann.

mein chef will mir grad 60 (entschuldigte) fehlstunden aus dem letzten jahr berufsschule vom gehalt abziehen. da hörte es bei mir auch auf, irgendwann muss man mal den kopf richtig dagegenhalten.
 
Mike A.

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.11.2004 14:15
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Ich denke auch, wenn Du schon mit deinem Chef reden kannst, (was eh schon bei den wenigsten funktioniert) rede erst noch mal mit Ihm. Einfach kurz und knapp. Keiner kann erwarten dass ein Azubi Gehalt 5 oder 6 Wochen reicht. Wenn kein Geld mehr zum Tanken da ist, geht es halt nicht. Aus. Also muss er dafür sorgen dass DU dein Gehalt rechtzeitg bekommst und nicht Du Dir Gedanken darüber machen DASS du es bekommst. Natürlich schaut im realen Leben das immer etwas anders aus. Doch ich glaube es macht nicht viel Sinn wenn Du dir den Kopf zerbrichtst ob und wie Du in die Arbeit kommst wenn deine Firma es nicht schafft sich um die Finanzen zu kümmern.


Mike
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Naranji

Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 07.11.2004 15:02
Titel

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anderer vorschlag: warum fragst du ihn nicht, ob ihr das irgendwie über die Fahrtkosten regeln könnt? Zumindest für den Anfang wär das mal ein Schritt. Er kann diese nämlich steuerlich absetzen und dir wäre damit zumindest z. T. geholfen. Also, wenn gar kein anderer Weg möglich ist, würd ich das mal probieren.
Und noch was anderes: soweit ich weiß, musst du dir fachbücher und all den Kram auch nicht von deiner Ausbildungsvergütung kaufen, sondern der AG muss diese stellen.
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Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 25.11.2004 13:12
Titel

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Grundsätzlich ist das Problem ganz klar geregelt.
Kein Geld keine Arbeit.
Wobei es sogar so aussieht, dass man bis zur vollständigen Bezahlung seine Arbeit niederlegen darf und die Firma einem die Zeit die man dann nicht zur Arbeit geht, bis das Geld vom letzten Monat eintriftt, weiterhin im folgenden Monat bezahlen muß, als ob man normal anwesend war.
Dieses ist im BGB klar geregelt (§273 das sogenannte Zurückbehaltungsrecht).
Dieses sollte schriftlich formuliert werden und dem Chef dann vorgelegt werden. Bei Interesse bin ich bei der Formulierung behilflich.
Einziges Problem bleibt, wenn man in der Firma gerne weiterhin arbeiten möchte.
Wenn eine Firma nicht zahlt, dann sollte man aber eh schleunigst dort verschwinden, denn entweder ist der Chef ein Arsch und nutzt die Angst der Angestellten aus, oder der Laden geht sowieso pleite und es gibt gar kein Geld mehr.
Je schneller und entschiedener man handelt (eben keine Angst zeigen), um so besser.
Kann ich aus eigener Erfahrung sagen, denn ich habe bisher solche Probleme immer knallhart durchgezogen und es zeigte sich im Nachhinein immer als einzig sinnvolle Lösung - ich habe mein Geld, im Gegensatz zu vielen anderen Kollegen, immer noch vollständig erhalten.
Weitere Möglichkeit:
Nichtzahlung des Lohnes berechtigt zur fristlosen Kündigung, immer gut zu wissen, wenn man denn mal ein Angebot bekommt.
Andererseits ist einem Azubi damit in den seltensten Fällen geholfen, denn Ziel ist natürlich erstmal die bestandene Berufsausbildung.
Hier hilft denn auch mal ein Gespräch der Schule, Handwerkskammer, denn eine Androhung der Rücknahme der Ausbildungsberechtigung für den Betrieb kann auch Wunder wirken.


Zuletzt bearbeitet von am Do 24.02.2005 16:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
beeviZ
Threadersteller

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.11.2004 18:46
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das ist doch mal ne aussage.
ich bin eh nurnoch bis juni da, dann is meine ausbildung zuende. übernommen werd ich nicht, und pleite gehen wird die firma in den nächsten 6-8monaten vermutlich auch nich, weil wir im moment noch einige größere projekte da haben...
aber gut zu wissen das ich, wenn das da stimmt, nicht kommen brauche wenn kein geld da ist. werd ich mal ausnutzen falls ich mich mal mit meinem chef in die wolle kriegen sollte Grins


//edit:
hab mal gegoogelt, liest sich arg schwer. typisch gesetzestext.
wie hätte ich das denn zu formulieren?


Zuletzt bearbeitet von beeviZ am Fr 26.11.2004 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Watson

Dabei seit: 02.12.2005
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.03.2009 12:37
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Ich greif hier mal was auf, was so am Rande erwähnt wurde. Die Sozialleistungen.

Ich würde dir ernsthaft raten, bei KV und RV anzurufen und mal nachzufragen ob da die Beiträge eingehen. Ich hatte in meiner ersten Ausbildung vor langer Zeit (*zwinker*) den Fall, dass die Firma Insolvenz angemeldet hat, und ich irgendwann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft im Haus hatte, weil die gegen diese Firma ermittelt hatten wegen der nicht-Zahlung (also Unterschlagung) von Beiträgen. Krankenkasse lies sich lösen, das war im Endeffekt nicht mein Problem (mir wurden ja die Beiträge abgezogen!), aber bei der Rentenversicherung hab ich jetzt für diese Zeit ein Loch drin.
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