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Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.05.2012 12:40
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Ich denke, das wird sehr auf den Zusammenhang ankommen. Wenn man dich als Künstler sieht der gerne Karikaturen von Prominenten zeichnest und diese auf deiner Seite veröffentlichen möchte, hast du vermutlich wenig zu befürchten.
Wenn du aber z.B. eine Karikatur von Heidi Klum für eine Anzeigenserie über Rohrverstopfung verwenden würdest, möchte ich nicht in deiner Haut stecken.
Als Stichworte für deine (Wikipedia-)Suche werfe ich mal "Kunstfreiheit" und "Persönlichkeitsrecht" in den Raum.
Aber wenn du sicher sein willst, solltest du das vorher mit einem Anwalt klären.
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Benutzer 110760
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 31.05.2012 19:27
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Wienerr hat geschrieben: | Es ist so, ab 12 Jahren wird man nicht nur strafmündig sondern du bekommst das Recht zu entscheiden ob man dich fotografieren darf oder nicht, |
Ein Satz, zwei Aussagen, beide falsch. Respekt!
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 31.05.2012 20:44
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Zitat: | Du muss den karikaturisten fragen, sein bild also seine rechte. | Niemand redet hier davon, dass es um Werke dritter geht.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Do 31.05.2012 22:15
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pantonine hat geschrieben: | Zitat: | Du muss den karikaturisten fragen, sein bild also seine rechte. | Niemand redet hier davon, dass es um Werke dritter geht. |
Wienerr hat das in die Welt gesetzt. Leseverständnis ungenügend.
Es geht um Karikaturen, die der TO selbst erstellt hat. Bzw. die der Künstler selbst online stellen will.
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 01.06.2012 16:17
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persönlichkeitsrecht greift hier eigentlich nicht wirklich, deswegen sind z.B. Gerichtszeichner immer zulässig, während das Fotografieren während der Verhandlung durchaus untersagt werden kann.
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Ersatz-GreenMan
Dabei seit: 02.06.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 02.06.2012 13:04
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Wenn es sich tatsächlich um sogenannte Personen der Zeitgeschichte handelt, gilt das Persönlichkeitsrecht nur sehr eingeschränkt. Ein Problem könnte es geben, wenn du die Karikaturen in irgendeiner Weise kommerziell verwendest (z.B. um sie zu verkaufen) oder sie werden in einem "kommerziellen Umfeld" zeigst (sprich: es ist in irgendeiner Form kommerzielle Werbung auf deiner Website).
Im Zweifel: --> Anwalt
Sonst: --> teuer!
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Wienerr
Dabei seit: 12.08.2011
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 02.06.2012 13:46
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Nara hat geschrieben: | Wienerr hat geschrieben: | Es ist so, ab 12 Jahren wird man nicht nur strafmündig sondern du bekommst das Recht zu entscheiden ob man dich fotografieren darf oder nicht, |
Ein Satz, zwei Aussagen, beide falsch. Respekt! |
ok mit 14 wird man auf jedenfall strafmundig aber auch in ausnahmefällen mit 12. mit 18 bist du volljährig und dann bist du auch für alles selbstverantwortlich aber gilst trotzdem als ein jugendlicher und falls du ins gefängnis kommt, kommst du ins jugendgefängnis und würdest niemals lebenslängig bekommen auch wenn du ein serienkiller des 21 jahrhunderts wärst eben weil du ein jugendlicher bist.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 02.06.2012 15:54
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Wienerr hat geschrieben: | Es ist so, ab 12 Jahren wird man nicht nur strafmündig sondern du bekommst das Recht zu entscheiden ob man dich fotografieren darf oder nicht, |
Vorher entscheiden das die Eltern bzw. wer die Vormundschaft des Kindes hat,
sonst liest sich das ja so, als wenn man bez. Kinder wild drauflos fotografieren dürfte.
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