Autor |
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Flex
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 11:08
Titel kann man so einfach vom vertrag zurücktreten? |
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Folgende situation:
Kunde unterschreibt vertrag über die gestaltung eines CD
er unterschreibt das er unsere AGB akzeptiert
ich erstelle Entürfe und sende diese dem Kunden zu
Heute schickt der Kunde ein Fax das er vom Vertrag zurücktritt, weil er unsere AGB nicht toll findet (er will das Urheberrecht), ausserdem habe er die AGB von einem Anwalt untersuchen lassen und dieser hätte ihn davon abgeraten.
Kann der Kunde einfach so vom Vertrag zurücktreten?
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RedZac
Dabei seit: 02.08.2005
Ort: Amberg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 11:19
Titel
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an deiner stelle würd ich die bis jetzt gemachten arbeiten abrechnen und den kunden ziehen lassen, damit worst dir dann wohl jede menge ärger mit dem (und durch den) kunden ersparen!
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initvoice
Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 11:21
Titel Re: kann man so einfach vom vertrag zurücktreten? |
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Flex hat geschrieben: | Folgende situation:
Kunde unterschreibt vertrag über die gestaltung eines CD
er unterschreibt das er unsere AGB akzeptiert
ich erstelle Entürfe und sende diese dem Kunden zu
Heute schickt der Kunde ein Fax das er vom Vertrag zurücktritt, weil er unsere AGB nicht toll findet (er will das Urheberrecht), ausserdem habe er die AGB von einem Anwalt untersuchen lassen und dieser hätte ihn davon abgeraten.
Kann der Kunde einfach so vom Vertrag zurücktreten? |
erstensmal kannst du urheberrechte nicht übertragen. dies geht niemals !!!! wenn dann überträgst du nur die nutzungsrechte. wenn das sein anwalt nicht weiß, kannst den auch wegkicken.
zweitens, dein kunde hat eine ganz normals vetragsrücktrittsrecht, weil aber meineserachtes bei 14 tagen liegt.
und wenn er die agb's unterschreibt, ist er auch damit einverstanden.
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phonk
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 11:32
Titel
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wie will er denn das urheberrecht bekommen wenn er das cd nicht selbst gestaltet?
grundsätzlich würde ich sagen, dass er erst einmal einen rechtskräftigen vertrag abgeschlossen hat an den er gebunden ist. seine pflicht ist es schließlich solche details VOR der vertragsunterzeichnung zu prüfen.
allerdings bin ich kein rechtsanwalt und an den würde ich mich an deiner stelle wenden. der kann da mehr und vor allen dingen verbindlich etwas zu sagen, was ich nicht kann.
sprich doch einfach noch einmal mit dem kunden, frag ihn was und wie er sich das jetzt vorstellt.
ansonsten, bisherig erbrachte leistungen berechnen plus eine evtl. bearbeitunspauschale, den vertrag aufheben und den kunden vergessen. sonst wirste damit eh nicht glücklich ...
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