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tobert
Threadersteller
Dabei seit: 11.03.2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.10.2008 14:59
Titel Kann ich meinen Verdienstausfall weiterleiten? |
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Moin zusammen
Kurze Erklärung der Sachlage: Ich bin am 01.10 umgezogen, hab das Arcor Mitte August also noch innerhalb der empfohlenen Frist mitgeteilt, damit mein Inet- und Telefonanschluss rechtzeitig mit mir umziehen kann.
Nun haben es die -Vollidioten echt geschaft meinen Auftrag nicht zu bearbeiten. Warum dass so war darüber gibts mehrere Aussagen. Der erste an der Hotline meinte meine Sachbearbeiterin hätte zwar die neue Postleitzahl notiert, aber nicht die Stadt (Die Tatsache dass ich innerhalb von Saarbrücken umgezogen bin und jeder 3-jährige anhand einer PLZ den Ort rausfinden kann lass ich jetzt ma ausser acht), deshalb wäre der Auftrag zurück gegangen.
Der zweite meinte die Sachbearbeiterin hätte nicht notiert welche Rufnummer ich mitnehmen will - hatte ich der netten Dame zwar gesagt aber naja.
Alle bei Arcor haben erstaunlicherweise direkt zugegeben dass Arcor ein Haufen Volldeppen ist und der Fehler bei Ihnen liegt.
Aber ändern kann keiner was, frühestens in 2 Wochen (wie ich den Verein kenne später) hab ich wieder Netz und Tele.
Nun hab ich dass Problem dass ich neben meiner Festanstellung nunma auch diverse Websachen und andere Dinge mache für die ich zwingend Inet und Telefon brauche.
Zwei Aufträge hab ich nun schon verloren, arbeite zwar wann immer es geht von nem Kollegen aus aber das geht nunma auch net immer.
Mein persönliches Rechtsverständniss sagt dass die Arschkrampen dafür bluten sollen aber das hat ja leider nur wenig zu sagen.
Daher meine Frage, kann ich Arcor den Verdienstausfall in Rechnung stellen?
Hatte Jemand von Euch schonma was Ähnliches?
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Flynn
Dabei seit: 09.04.2004
Ort: wTAL
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.10.2008 15:11
Titel
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bist du privat- oder geschäftskunde???
als privatkunde hast du gar keine möglichkeiten irgendwelche ansprüche an ARCOR zu stellen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.10.2008 15:13
Titel
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normalerweise haben diese telekomiker in ihren agb stehen, das die leistungen normalerweise nur für privarpersonen sind und man als unternehmen entsprechende (teurere) businesstarife buchen muss. so kenn ich das zumindest von der telekom und ich denke bei arcor wird das auch ähnlich sein. deswegen wirst du dann da schwierigkeiten haben, deine forderung durchzusetzen - zumal du deinen verdienstausfall auch noch irgendwie belegen müsstest. ich denke mehr als ne kulanzhandlung (erstattung der grundgebühr oder sowas) wirst du da nicht rausholen können - auch wenns ärgerlich is...
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tobert
Threadersteller
Dabei seit: 11.03.2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.10.2008 15:45
Titel
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Ich weiss warum ich mein Jurastudium abgebrochen hatte, diese blöden Formulierungen rauben einem den letzten Nerv.
Also das Einzige was ich in den AGB gefunden hab war:
9. Haftung
9.1 Arcor haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen
für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden
nur bis zu einem Betrag von 12.500 € je Endnutzer.
Aber ob mir das was bringt....?
Mistverein blöder...
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