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Thema: kann gelöscht werden vom 24.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> kann gelöscht werden
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Benutzer 13273
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Verfasst Mo 24.10.2005 16:14
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Mischpult hat geschrieben:
@system:

http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20020708-8-dpa_2292240.nitf.htm hat geschrieben:
Würde etwa die Arbeitsleistung des Angestellten wegen des zusätzlichen Jobs leiden oder die Höchstarbeitszeitgrenze überschritten, so kann der Arbeitgeber die Tätigkeit untersagen.


Das ist wirklich so - er kann es aus diesen Gruenden untersagen.


Gilt bei zwei Angestelltenverhältnissen. Habe ich auch schon mal gelesen. Frau durfte keine Zeitung austragen vor der Arbeit, wenn sie dieses als Angestellte erledigt. Freiberuflich hätte sie es gedurft. Aber das sind alles an den Haaren herbeigezogene Exotenfälle und gehen an der eigentlichen Problemstellung hier vorbei.
 
RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.10.2005 16:15
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Hallo system!

system hat geschrieben:

Unfug. Setzen 6.


Auf dieser Ebene möchte ich mich nicht länger mit Deinen Beiträgen beschäftigen.

Viel Erfolg weiterhin bei Deiner Rechtsauslegung.

Gruß, Rick
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Benutzer 13273
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Ort: -

Verfasst Mo 24.10.2005 16:25
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RickMKK hat geschrieben:

Auf dieser Ebene möchte ich mich nicht länger mit Deinen Beiträgen beschäftigen.


Tschuldige RickkMKK, aber wenn ich z.B. eben geschrieben habe Konkurrenzverbote sind einzuhalten, und du antwortest mit einem Beispiel in dem genau dagegen verstossen wird, frage ich mich natürlich, ob du mich für blöd verkaufen willst.
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.10.2005 11:09
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system hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
@system:

http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20020708-8-dpa_2292240.nitf.htm hat geschrieben:
Würde etwa die Arbeitsleistung des Angestellten wegen des zusätzlichen Jobs leiden oder die Höchstarbeitszeitgrenze überschritten, so kann der Arbeitgeber die Tätigkeit untersagen.


Das ist wirklich so - er kann es aus diesen Gruenden untersagen.


Gilt bei zwei Angestelltenverhältnissen. Habe ich auch schon mal gelesen. Frau durfte keine Zeitung austragen vor der Arbeit, wenn sie dieses als Angestellte erledigt. Freiberuflich hätte sie es gedurft. Aber das sind alles an den Haaren herbeigezogene Exotenfälle und gehen an der eigentlichen Problemstellung hier vorbei.


Oehm wo ist der Unterschied ob ich Freiberufler bin oder Angestellter ? Wenn ich meine Leistung nicht in meinem eigentlichen Hauptjob erbringe, kann der Chef die Nebentaetigkeit untersagen.

Mal davon ab ist man durch ne Gbr automatisch Freiberufler ?
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.10.2005 11:43
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Mischpult hat geschrieben:

Oehm wo ist der Unterschied ob ich Freiberufler bin oder Angestellter ?


Die korrekte Unterscheidung ist: selbstständig tätig - nicht selbstständig tätig.

Die Selbständigen kann man nämlich noch unterteilen in

a) Freiberufler (Angehöriger der sog. Freien Berufe: z.B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) Abgrenzungsmerkmal: Die Leistung kann nur höchstpersönlich erbracht werden.

b) Gewerbetreibende (sonstige Berufe, z.B. Kfz-Meister, Bäcker)

Die Nicht-Selbstständigen kann man unterteilen in z.B.

a) Angestellte
b) Arbeiter

(Unterschied ist heute nicht mehr zeitgemäß).


Freiberufler: - ist selbstständig - trägt eigenes wirtschaftliches Risiko - hat keinen Chef

Angestellter: - hat Arbeitsvertrag - hat feste Arbeitszeiten - muss Arbeitsleistung erbringen - bekommt Gehalt gezahlt - Chef darf ihm sagen wo's lang geht - trägt kein eigenes wirtschaftliches Risiko


Mischpult hat geschrieben:

Mal davon ab ist man durch ne Gbr automatisch Freiberufler ?


Freiberufler bist Du dann, wenn Du diese besondere höchstpersönliche Arbeitsleistung erbringst und Angehöriger der sog. Freien Berufe bist.
In welcher Rechtsform das geschieht, ist dabei egal.


Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Di 25.10.2005 11:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 13273
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Ort: -

Verfasst Di 25.10.2005 13:32
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Mischpult hat geschrieben:


Oehm wo ist der Unterschied ob ich Freiberufler bin oder Angestellter ? Wenn ich meine Leistung nicht in meinem eigentlichen Hauptjob erbringe, kann der Chef die Nebentaetigkeit untersagen.



Eben nicht. Die Nebentätigkeit darf dir nicht untersagt werde. Wenn du deine Leistung in deinem Job nicht bringst, steht es deinem Chef frei dir wegen mangelnder Leistung zu kündigen. Den Nebenjob darf er dir dennoch nicht untersagen. Indirekt läuft es natürlich darauf hinaus. Aber er darf bei einer Kündigung den Nebenjob nicht als Grund angeben, sondern deine mangelnde Leistung, damit die Kündigung nicht gleich als unbegründet zurückgewiesen wird. Ich habe hier genügend Erfahrung als ehrenamtlicher R. sammeln können. Dieses sollte nun hoffentlich als Hinweis genügen.

Um weiteren Versuchen das Gegenteil zu behaupten vorzubeugen: Nennt den GESETZESTEXT (kein Arbeits-, Tarif-, Angestellten-, o.ä. Vertrag) in dem steht: Nebentätigkeiten sind verboten, oder dürfen verboten werden. Es gibt welche - dann schaut nach, in welchen Ausnahme und Extremfällen.


Zuletzt bearbeitet von am Di 25.10.2005 14:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
DanielX11

Dabei seit: 07.09.2002
Ort: Hessen
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.10.2005 16:59
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Solange in Deinem Vertratg nicht eine Klausel wie z. B. "Entgeldliche Arbeite sind nur mit Zustimmung der Geschäftsführung erlaubt" und dein Nebenjob keine Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber darstellt, würde ich darüber nichts erwähnen. Du darfst übrigens nicht mehr wie, glaube 8 Stunden Pro Woche zusätzlich für deine Nebentätigkeit arbeiten.
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