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shureido
Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 13.06.2004 13:39
Titel
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Hallo Cynamide!
Das ist ein Wort! Und ich nehme den Inkompetenten Moderator zurück und hoffe das Du in Zukunft darüber nachdenkst wie schnell gerade beim geschriebenen Wort Missverständnisse auftreten können. Mit einem kleinen Smilie hättest Du da einiges Retten können!
Also nicht für ungut.
Viele Grüße
Zuletzt bearbeitet von shureido am So 13.06.2004 13:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 13.06.2004 15:38
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Kindergarten.
shureido hat geschrieben: | Du kannst eine Rechnung ausstellen, allerdings darfst Du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen. Das bedeutet Du schreibst einen Betrag und schreibst zusätzlich auf die Rechnung „inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer“ ggf. halt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz. |
Ich fasse nochmal zusammen, was ich Brainpulse eben auch per PN geschrieben habe:
- man benötigt keine Steuernummer (die müsste man sowieso erst beantragen, da das ne andere als z.B. auf der Einkommenssteuererklärung ist)
- man darf auf keinen Fall die Umsatzsteuer (heißt nicht mehr Mehrwertsteuer) aufführen - d.h. auch nicht schreiben "inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer", da das impliziert, dass diese auch erhoben und somit ans Finanzamt abgeführt wird.
Im Klartext: keine Steuernummer, und kein Wort von der Umsatzsteuer. Aufgeführt werden lediglich die Bruttobeträge und fertig.
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shureido
Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 13.06.2004 15:53
Titel
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Waschbequen hat geschrieben: | Kindergarten.
shureido hat geschrieben: | Du kannst eine Rechnung ausstellen, allerdings darfst Du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen. Das bedeutet Du schreibst einen Betrag und schreibst zusätzlich auf die Rechnung „inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer“ ggf. halt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz. |
Ich fasse nochmal zusammen, was ich Brainpulse eben auch per PN geschrieben habe:
- man benötigt keine Steuernummer (die müsste man sowieso erst beantragen, da das ne andere als z.B. auf der Einkommenssteuererklärung ist)
- man darf auf keinen Fall die Umsatzsteuer (heißt nicht mehr Mehrwertsteuer) aufführen - d.h. auch nicht schreiben "inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer", da das impliziert, dass diese auch erhoben und somit ans Finanzamt abgeführt wird.
Im Klartext: keine Steuernummer, und kein Wort von der Umsatzsteuer. Aufgeführt werden lediglich die Bruttobeträge und fertig. |
Sorry das ist nicht ganz korrekt so. Du musst ggf. schon eine neue/zweite Steuernummer beantragen. Nur brauchst Du sie als „Kleinunternehmer“ nicht auf der Rechnung auszuweisen.
Denn: Der Gegenüber hat einen Steuerpflichtigen Erwerb wenn Du nicht V-St abzugsberechtigt bist! Ansonsten hat er eine Steuerfreie Lieferung und das ist der große Unterschied.
Frag mal Deine Freundin die müsste das als Steuerfachangestellte wissen.
Gruß
Zuletzt bearbeitet von shureido am So 13.06.2004 15:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Koecki
Dabei seit: 24.02.2005
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.04.2006 11:30
Titel
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Ich beschäftige mich gerade wieder mit dem Thema, allerdings bin ich durch eure Diskussion total verwirrt was man nun darf und was nicht und was ich als Privatperson vorher erledigen muss und was nicht...
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.04.2006 11:45
Titel
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Koecki hat geschrieben: |
... bin ... total verwirrt ... was man nun darf und was nicht und was ich ... muss und was nicht...
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"Hallo Leute - erklärt mir die Welt" ... gaaanz ruhig...
Stell eine genau formulierte, konkrete Frage und dann bekommst Du auch eine Antwort.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.04.2006 12:10
Titel
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Koecki hat geschrieben: | Ich beschäftige mich gerade wieder mit dem Thema, allerdings bin ich durch eure Diskussion total verwirrt was man nun darf und was nicht und was ich als Privatperson vorher erledigen muss und was nicht... |
einfach beim finanzamt fragen - ob mans glaub oder nicht - aber da arbeiten leute, die haben ahung von sowas. und die erklären einem dann auch was man braucht oder nicht braucht...
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vale-feil
Dabei seit: 18.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.04.2006 14:24
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Sorry aber zu diesem Thema muss ich noch was sagen
Zitat: | muss man um eine steuernummer zu beantragen volljährig sein? |
im Prinziep ja, wobei du mit Erlaubnis deiner Eltern dein eigenes Geschäft eröffnen darfst,
wobei das ganze notariell beglaubigt werden muss.
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Superman
Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.04.2006 21:40
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Xaven hat geschrieben: |
Auf diesem Fragebogen wirst du auch gefragt auf welcher Basis du das machen willst. Ich bin als Kleinunternehmer angemeldet (bis 18000 EUR im Jahr waren es glaube ich). Soviel ist Steuerfrei. Wenns mehr wird musst du Steuern zahlen. Und du musst auf jeder Rechnung vermerken, dass eben diese Kleinunternehmerregelung angewandt wird.
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Stimmt doch garnicht. Bei der Kleinunternehmerregelung geht es um die Umsatzssteuer, die du abführen musst (nicht zahlen)... und ob du MwSt. auf deiner Rechnung ausweisen darfst oder nicht.
Einkommenssteuer zahlst du auch bei 10.000 Euro im Jahr schon.
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