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Autor |
Nachricht |
Moe99
Threadersteller
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: bei Karlsruhe
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 13:17
Titel Kalkulationsfehler bei schriftl. Angbot von Druckerei |
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Hallo zusammen, habe ein kleines Rechtsproblem – wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Also ich mache nebenberuflich kleinere Grafikaufträge (Geschäft angemeldet), ich habe für einen Verein eine 24 Seitige Broschüre entworfen, und auch den Auftrag erhalten den Druck zu organisieren. Ich habe dann verschiedene Angebote eingeholt bei Druckerein, mit einer Druckerei mit der ich schon öfters zusammengerarbeitet hatte, machte mir ein Angbeot das ca. 1.000 Euro günsitger war als der nächste Bieter. Ich habe das Angebot schriflich bekommen.
Ich habe dann meinen Kunden über den Endpreis der Broschüren informiert inkl. Meinen Stunden die ich für den Satz gebraucht habe. Und den Preis dann festgemacht. Den Auftrag hatte ich der Druckerei bereits bestätigt.
Eine Woche später als ich mit den Daten alles abklären wollte, teile mir der Chef der Druckerei mit dass er sich verkalkuliert habe (12 Seiten statt 24 – im Angebot waren aber 24 Seiten geschrieben). Und der neue Preis lag dann 1.300 Euro gegenüber dem nächsten Bieter.
Da der Kunde druck machte und es einen Fixtermin gab zu Fertigstellung musste ich dann der teureren Druckerei den Auftrag geben, da sich die Druckerei die sich verkalkuliert hatte den Auftrag nicht ausfühen wollte. Der Kunde bestand natürlich auf den von mir genanten Preis, ich konnte aber noch durch einige Gespräche eine Einigung in der Mitte mit meinem Kunden erzielen, aber alles in allem habe ich ein Verlust gemacht durch das fehlerhafte Angebot.
Kann man da rechtlich irgendetwas tun?
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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 13:25
Titel
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angebote sind bindend. die druckerei hätte sich dran halten müssen, auch wenn es ein fehler von ihnen war.
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 13:35
Titel
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ExMD hat geschrieben: | angebote sind bindend. die druckerei hätte sich dran halten müssen, auch wenn es ein fehler von ihnen war. |
Hm, da wäre ich mir nicht unbedingt sicher. Könnte aber unter geschäftsleuten so sein, bei Privat ist dem nämlich eine Ausnahme ("Versehen") vorgeschoben...
Rechtsanwalt fragen?
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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 13:40
Titel
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Smooth-Graphics hat geschrieben: | ExMD hat geschrieben: | angebote sind bindend. die druckerei hätte sich dran halten müssen, auch wenn es ein fehler von ihnen war. |
Hm, da wäre ich mir nicht unbedingt sicher. Könnte aber unter geschäftsleuten so sein, bei Privat ist dem nämlich eine Ausnahme ("Versehen") vorgeschoben...
Rechtsanwalt fragen? |
wir hatten vor kurzem einen ähnlichen fall. usb-sticks bestellt und im angebot stand, dass das angebot 14 tage nach erstellung gilt.
innerhalb dieser zeit wurden die speicher teurer und der anbieter schickte uns 5 tage später ein aktualisiertes angebot, weil er ja den preis so nicht halten könne.
und das, nachdem auch noch der auftrag raus war.
ging natürlich nicht.
wie auch? genau deshalb werden ja angebote schriftlich verpflichtend geschrieben, sonst könnte ich ja die preise nach erhaltenem auftrag nach belieben ändern.
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 13:57
Titel
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Ne, das ist aber was anderes. Schreib- oder Tippfehler könnten evtl. durchgehen.
Deswegen sag ich ja, dass man da am besten ma nen Anwalt kurz fragen sollte.
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Ryanthusar
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 14:10
Titel
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Jep, auf jeden Fall Anwalt konsultieren. Der kann dir dann sagen, ob eventuell ein Erklärungsirrtum oder ähnliches vorliegt.
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Moe99
Threadersteller
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: bei Karlsruhe
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 14:38
Titel
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Hallo nochmal,
Danke für die bisherigen Antworten, also es handelt sich um einen Kalkulationsfehler und nicht um einen Schreifehler, das habe ich schrifltich per Mail erhalten von der Druckerei. Laut nem Jurist den ich kenne ist somit das Angebot nicht anfechtbar von Sieten der Druckrei da es sich nicht um einen Schreibfehler handelt und der Fehler bei der Kalkulation entstanden ist.
Habe jetzt mal nen Brief an die geschickt sie sollen ein Angebt machen wie man das Regeln kann um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
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Strapazi
Dabei seit: 23.05.2007
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 14:45
Titel
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gucke doch bitte mal das Angebot erstmal an, steht da z.B.
"bieten wir Ihnen freibleibend" an, hast du schlechte Karten,
steht dort aber etwas von "dieses Angebot halten wir für Sie xx Tage aufrecht"
oder gar "verbindlich aufrecht" hast du gute Karten.
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