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Thema: Juristische Absicherung für einen Veranstaler vom 18.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Juristische Absicherung für einen Veranstaler
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 20.09.2009 21:52
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Es gibt da eine Klausel, die die Besucher darauf hinweist, dass sie auf dieser Veranstaltung fotografiert werden, dies mit dem Eintrittsticket zur Kenntnis nehmen und somit keine Rechte an den Bildern geltend machen können. Conventionveranstalter verwenden so was. Aber für Details kann man nur zum abertausendsten Male an einen Anwalt verweisen.

Vielleicht sollte man den Bereich Recht aus dem Forum nehmen, wenn das nächste Redesign kommt. Verbindliches wird es hier nie geben.


Zuletzt bearbeitet von Astro am So 20.09.2009 21:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SIMoshON

Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 20.09.2009 21:54
Titel

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Hi!

Sofern es sich um eine im rechtlichen Sinn öffentliche Veranstaltung handelt kann ich mir nicht vorstellen, dass der Veranstalter für eine Veröffentlichung der Bilder durch Dritte überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann. Und sofern - wie du sagst - die Erlaubnis bei den fotografierten Personen eingeholt wird, hast du ja auch nichts zu befürchten.

Viele professionelle Veranstalter nehmen dies in Geschäftsbedingungen auf, a la "mit dem Kauf der Eintrittskarte erklären sich die Besucher bereit, im Zuge der Dokumentation der Veranstaltung abgelichtet bzw gefilmt zu werden..."

Das berüchtigte Kleingedruckte halt...

Gruß, Simon
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 21.09.2009 09:53
Titel

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man hätte aber trotzdem das recht ein proträt zu verweigern, oder nicht? so eine "einverständniserklärung" ohne auswahlmöglichkeit ist ja nich so die feine art. immerhin hätte man ja keine möglichkeit zu verweigern, da es eine voraussetzung für die veranstaltung ist. keine ahnung wie es rechtlich aussieht.

ich kenne es nur so, dass man einfach vorher die leute anspricht und fragt. wenn sie sich knipsen lassen, habe sie sich ja bereit erklärt.
 
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.09.2009 11:23
Titel

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Astro hat geschrieben:
...

Vielleicht sollte man den Bereich Recht aus dem Forum nehmen, wenn das nächste Redesign kommt. Verbindliches wird es hier nie geben.


Bitte nicht! Die Anfragen würden sich dann vermutlich nur in die anderen Themenbereiche verschieben. Auch wenn hier keine Rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden kann, man bekommt hier eine Menge nützlicher Hinweise erhalten. Man kann schließlich nicht bei jeder Kleinigkeit einen Anwalt beauftragen.

Zurück zum Thema:

Es kommt natürlich auch darauf an, wofür die Fotos verwendet werden. Eine Art Berichterstattung über die Veranstaltung ist natürlich was anderes als eine Anti-Drogen-Kampagne.

So weit ich weiß, wird das Posieren vor der Kamera schon fast als Einverständniserklärung gewertet. Wenn du denen dann noch deine Visitenkarte in die Hand drückst und denen Sagst, dass sie demnächst auf deiner Seite zu bewundern sind, dürftest du eigentlich auf der sicheren Seite sein. (Schließlich hat er ja schon hier die Möglichkeit dem zu widersprechen.)

Was den Veranstalter betrifft, dürfte er sich mMn keine Sorgen machen. Er mag zwar jedem nach Lust und Laune das Fotografieren erlauben oder verbieten zu dürfen, aber was derjenige dann damit macht ist dann nicht sein Problem. Ich würde etwas formulieren, dass dir das Recht gibt dort zu fotografieren, dies aber keinen Einfluss auf die Persönlichkeitsrechte der Abgelichteten hat.

Ob diese Einverständniserklärungen auf Eintrittskarten oder auf Schildern am Eingang rechtlich relevant sind, bezweifel ich auch. * Keine Ahnung... * Da müsstest du selbst weiter forschen - oder dir mal eine Rechtsberatung gönnen.
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