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Thema: Juristische Absicherung für einen Veranstaler vom 18.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Juristische Absicherung für einen Veranstaler
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cyLiN
Threadersteller

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Verfasst Fr 18.09.2009 14:43
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Juristische Absicherung für einen Veranstaler

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Hallo!
Und zwar wünscht ein Veranstalter für ein kommendes Event eine juristische Absicherung für ihn, damit wir auf seiner Veranstaltung Fotos machen dürfen.
Kann man das so einfach schnell schreiben, von wegen wir haben die Rechte an den Bildern, aber euch passiert nichts, wenn jemand ein Problem mit einer der Bilder hat?

Danke für eure Hilfe!

Gruß


Zuletzt bearbeitet von cyLiN am Fr 18.09.2009 14:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

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Verfasst Fr 18.09.2009 15:09
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das letzte wort hat der der fotografiert wird.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


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Verfasst Fr 18.09.2009 16:35
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Re: Juristische Absicherung für einen Veranstaler

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cyLiN hat geschrieben:
Kann man das so einfach schnell schreiben, von wegen wir haben die Rechte an den Bildern, aber euch passiert nichts, wenn jemand ein Problem mit einer der Bilder hat?


sag mal etwas konkreter was du wissen willst. wer ist WIR und wer ist EUCH?

es gibt einmal die absprache zwischen veranstalter und fotograf. und es gibt einen mündlichen vertrag mit einer person (wenn sie einzeln im bild fotografiert ist). man fragt. ob man knipsen darf und nennt die verwendung und fertig. wenn du in die masse knipst ist das nicht notwendig.

lege VORHER die nutzung der bilder fest, also wofür die bilder verwendet werden soll (mach am besten n buyout - eventfotos haben meist keinen hohen anspruch) und mach dem entsprechen einen preis und ein schriftl. angebot. das lässt du dir absegen = auftragsbestätigung!

Dann kann dir egal sein was der veranstalter damit macht. du kannst dir ja auch gerne von jedem ne erlaubnis quittieren lassen, das halte ich aber für unüblich...
 
cyLiN
Threadersteller

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Verfasst Sa 19.09.2009 01:50
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Servus,

danke für eure Antworten.
Leider wurde meine Frage ein wenig Missverstanden.

Es geht nicht darum, dass ich die Erlaubnis der fotografierten Personen einhole (das mache ich sowieso immer) oder um Verkauf von Bildern, sondern darum, dass der Veranstalter des Events eine juristische Absicherung haben möchte. Sprich einen Vertrag der u.a. beinhaltet, dass wir die "Haftung" für die Bilder übernehmen. Also wenn sich Personen beschweren, Bilder im Internet gelöscht werden sollen, usw., der Veranstalter nichts damit zu tun hat und nicht dafür strafbar gemacht werden kann, sondern wir.

Sicher bin ich mir als Fotograf um fast alles rechtliche bewusst, wie und was ich zu Fotografieren habe. Daher sollten solche Fälle eigentlich auch nicht vorkommen. Jedoch wünscht der Veranstalter eine solche Absicherung, da es keine Einmalige Sache sein wird.

Meine Frage dazu ist, wie muss sowas in Etwa formuliert werden bzw. was muss im Vertrag stehen.
Hauptbestandteil ist:
a) Vollständige Nutzungsreche gehören unserem Gewerbe an
b) Der Veranstalter haftet nicht für entstandene Schäden (oder so ähnlich) die durch Bilder entstanden sind.

Gruß


Zuletzt bearbeitet von cyLiN am Sa 19.09.2009 01:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Sa 19.09.2009 11:29
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1. Zu sowas würde ich einen Anwalt fragen. Vor Gericht zählt die Verteidigungsstrategie "aber die im mgi haben doch gesagt, dass..." nicht so wirklich

2. So wie du das vorformuliert hast. klingt das doch schon ganz gut. Könnte was ausgeführt werden, wie zum beispiel

Zitat:
Die vollständigen Nutzungsrechte an dem entstandenen Bildmaterial verbleiben im Besitz der Fotograf GbR. Der Auftraggeber ist lediglich zur Nutzung laut § igendwas dieses Vetrages berechtigt. Solltendie Fotograf GbR von einer Zuwiderhandlung erfahren, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die enstprechende Sorgfaltspflicht und die aktuelle bundesdeutsche Rechtssprechung zu beachten. Sollten dennoch Schäden an Dritten durch die Aufnahme oder Veröffentlichung von Bildmaterial entstehen, ist der Auftraggeber von einer Haftung für diese Schden entbunden.


gerade beim letzten Punkt solltest du dir darüber im klaren sein, dass du hier im eigenen interesse einen Anwalt aufsuche solltest! Wenn das nicht wasserdicht ist (und das wirst du hier nicht bekommen) kann dich das u.Um. den rest deines Lebens verfolgen bzw. die berufliche Existenz kosten!
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der Augsburger

Dabei seit: 06.02.2009
Ort: Augsburg
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Verfasst Sa 19.09.2009 19:13
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das würde ich nicht mit mir machen lassen - das ist doch das Event Deines Kunden - dafür soll er gerade stehen.

Ich würde Ihm den Vorschlag machen, dass Du Ihm die Bilder vor der Veröffentlichung vorlegst und er soll die Bilder freigeben.

Das ist doch sein Event und Du nur der Fotograf!!!!!
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snoe

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Ort: K/BS
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Verfasst So 20.09.2009 15:40
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So ganz verstanden hab ich es leider immer noch nicht. Ist denn der Veranstalter überhaupt auch dein Auftraggeber? Oder zu welchem Sinn und Zweck entstehen diese Fotos?

Wenn Veranstalter und Auftraggeber identisch sind, würde ich wie meine Vorposter von so einer Regelung stark abraten! Weshalb solltest ausgerechnet du als Fotograf das Risiko tragen dafür dass z.B. eine komplette Unternehmensbroschüre in 10000er Auflage eingestampft werden muss, weil eventuell jemand mit seiner Abbildung darin nicht einverstanden ist. Das fände ich doch mehr als haarsträubend! Und dass du auf nem Großevent von jedem eine schriftliche Fotofreigabe bekommst um dich da rück zu versichern ist ja auch illusorisch...

Wenn aber der Veranstalter gar nicht dein Auftraggeber ist fände ich es vor allem auch wichtig dass du ein schriftliche Erlaubnis hast dort fotografieren zu dürfen. Nicht dass die sich das später anders überlegen oder von nix gewusst haben.

Überleg dir das gut, bevor du da Verträge aufsetzt, mit denen du dir hinterher selbst in Knie schießt.

snoe
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cyLiN
Threadersteller

Dabei seit: 18.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 20.09.2009 17:21
Titel

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Hallo,

der Veranstalter ist nicht sozusagen mein Auftraggeber.
Ich mache dort Fotos für mein Internet-Portal, also auf freiwilliger Basis. Dementsprechend zahlt er mir auch nichts und nimmt das Risiko dafür auch nicht in Kauf. Daher bringt es mir auch nichts, ihm die Bilder vorher zu zeigen, da es ihn kaum interessieren wird, was für Bilder ich dort gemacht habe.

Deswegen will er eine Absicherung, dass ihm nichts passieren kann.

Sicher ist mir bewusst, dass ich meinen Anwalt damit kontaktieren muss. Doch wollte ich erstmal gewisse Informationen sammeln.


Zuletzt bearbeitet von cyLiN am So 20.09.2009 17:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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