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Thema: Jubiläum - Abmahnfähig vom 28.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Jubiläum - Abmahnfähig
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Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.06.2010 11:45
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Jubiläum - Abmahnfähig

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Blöde Frage, aber hier geht im Moment das Grücht um, das ich z.B. NICHT "Alles Gute zum 12-jährigem Jubiläum" in einer Anzeige schreiben darf weil dieses eventuell abgemahnt werden könnte weils eben kein Jubiläum ist.

Ist das richtig? Weiß das jemand?


Ich halte das übrigens für Quatsch.


Gruß, Cus.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.06.2010 11:49
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... dass ich dir mal antworten würde ... * Keine Ahnung... *
---
Ich erinnere mich, dass eine befreundete Einzelhändlerin mal Theater bekam, weil sie Jubiläumsangebote zu ihrem 3-jährigen Jubiläum gemacht hat (Abmahnung, Stress mit der IHK), weil es keine "jubiläumsfähige" Dauer war ...


Zuletzt bearbeitet von Frank Münschke am Mo 28.06.2010 11:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.06.2010 11:50
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zwölfjährigen ...
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.06.2010 11:54
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Re: Jubiläum - Abmahnfähig

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Cus.ario hat geschrieben:
… weil dieses eventuell abgemahnt werden könnte weils eben kein Jubiläum ist.


Es wird ein Jahrestag gefeiert? Wieso sollte es kein Jubiläum sein? * Keine Ahnung... *
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Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.06.2010 11:56
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Frank Münschke hat geschrieben:
... dass ich dir mal antworten würde ... * Keine Ahnung... *
---
Ich erinnere mich, dass eine befreundete Einzelhändlerin mal Theater bekam, weil sie Jubiläumsangebote zu ihrem 3-jährigen Jubiläum gemacht hat (Abmahnung, Stress mit der IHK), weil es keine "jubiläumsfähige" Dauer war ...


*zwinker*


OK, Danke dafür, aber so eine richtige Erklärung für den Humbug gibts nicht, oder? Eigentlich ist es ja auch ein Unterschied ob ich was zu Jubiläumsangeboten verkaufe oder einfach nur jemandem zum Jubiläum gratuliere.

Seltsam!

Danke Koi. Au weia!

@m Naja, weil der Begriff "Jubiläum" anscheind irgendwo erklärt ist und z.B. ein 12-jähriges kein Jubiläum ist.


Zuletzt bearbeitet von Cus.ario am Mo 28.06.2010 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.06.2010 12:03
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Scheinbar sind die Regelungen dazu deutlich gelockert worden:

http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/schlussverkaeufe.pdf (Seite 3)
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Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.06.2010 12:24
Titel

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Um klarzustellen.

Es geht hier NICHT um einen Jubiläumsverkauf.

Ein Handwerkbetrieb feiert sein 12-jähriges Bestehen und er feiert deswegen ein Sommerfest. Jetzt werden rund um dieses Ereigniss Anzeigen für eine Wochenzeitung verkauft. In diesen Anzeigen steht dann z.B. der Text: Mode Meyer gratuliert dem Handwerkbetrieb zu seinem 12-jährigen Jubiläum.

Und das darf anscheind Mode Meyer nicht, weil es kein Jubiläum ist.


Bei einem Jubiläumsverkauf könnte ich die Entscheidung ja noch nachvollziehen das es sich hier um unlauterem Wettbewerb handelt.
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xaos

Dabei seit: 06.10.2004
Ort: Kargath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 28.06.2010 12:50
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http://www.duden.de/definition/jubiläum

"festlich begangener Jahrestag eines ..."

Also wenn man sich auf den Duden nich berufen kann... worauf denn dann?
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