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Thema: Job ohne Vertrag - Kündigungsfrist vom 19.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Job ohne Vertrag - Kündigungsfrist
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 19.09.2004 17:08
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So, mein zusammenfassendes Statement zum nachdenken:

Meiner Meinung nach solltest du vier Wochen (abzüglich Urlaubsansprüche und Überstunden, wobei die ohne festgelegte Wochenarbeitszeit schwer festzustellen sein wird) aushalten bzw. fristgerecht kündigen. Das heißt noch lange nicht, dass du solange auch dabeibleiben musst. Du kannst ja auch freigestellt werden. Die Welt ist wirklich klein. Klar, es geht deinen nächsten Arbeitgeber nichts an, aber du stehst garantiert in einem harten Konkurrenzkampf. Willst du da antworten mit "Das geht Sie nichts an" wenn der Gesprächspartner fragt? Das klingt, als hättest du die Kaffeekasse ausgeräumt.

Desweiterensolltest du deine Lohn und Gehaltsabrechnungen checken, ob alle Sozial und sonstigen zu leistenden Abgaben auch aufgeführt wurden. Sonst ist nämlcih Essig mit Arbeitslosenhilfe bzw. -geld.

Auch zur Gehaltslage solltest du dir GEdanken machen. Ich habe hier im Forum schon viele Beiträge gelesen, wo sich die Leute über ihrkleines Gehalt aufgeregt haben. Aber mal ganz biestig gefragt: Was kannst du denn? Du hast gerade deine Ausbildung fertig, hast in einer Agentur auf dem Kuhdorf gearbeitet und wahrscheinlich nicht gerade für Global Player komplizierte Kampagnen-Konzepte ausgearbeitet und du bist eigentlich nur einer von ganz ganz vielen verkappten Künstlern die ein zu hohen Lebensstandard haben und meinen, sie bräuchten jetzt nen Porsche als Art-Director. Versteh mich nicht falsch, dass ist nicht mein Bild von dir, sondern dieses Bild hat der Mesnch, der die Bewerbungen bekommt. Dieses Bild musst du entkräften. Dann hast du ne Chance auf mehr Geld und nen besseren Job.

Klär erst mal deine Rechtsgrundlage, am besten mit einem Anwalt. Erstberatungen sind in der Regel kostenlos und selbst wenn nicht, sind sie in deinem Fall ihr Geld auf alle Fälle wert.
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emil2.0
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Ort: -

Verfasst Di 12.10.2004 17:02
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fristlos kündigen ist nicht die idealste lösung da eventuell kein arbeitslosen-geld...
 
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Di 12.10.2004 17:51
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freakbe

Dabei seit: 29.10.2003
Ort: ulm
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 12.10.2004 17:58
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Re: Job ohne Vertrag - Kündigungsfrist

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p.bateman hat geschrieben:
seit 2 monaten mit meiner ausbildung fertig.


so weit ich weiß hat man (auch bei der übernahme von der ausbildung) wieder 3 monate probezeit. so war es mal bei mir somit kannst du eh gehen ohne kündigungsfrist.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.10.2004 12:22
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Èin Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Mündlich bzw. mit Handschlag abgeschlossen ist das das gleiche wie ein schriftlicher Vertrag. Mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.10.2004 12:23
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Sagt wer?
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Waschbequen
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Ort: -

Verfasst Do 14.10.2004 12:29
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Ist so - dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

http://www.ngg.net/3_Recht_und_Tarif/3_01_Recht/3_01_01_Arbeitsvertrag/Arbeitsvertrag_FAQ/
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.10.2004 12:45
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Nimroy hat geschrieben:
Sagt wer?


das bgb - ein arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. geltendes recht (also z.b. die 4 wochen kündigungsfrist) ist hier auch gesetzlich geregelt. und wenn gehalt gezahlt wurde ist das dann praktisch ein stillschweigend anerkannter vertrag. so hat es mir zumindest mal mein bwl-lehrer erklärt.
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