Dabei seit: 03.03.2008 Ort: Alaska Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 06.11.2013 17:50 Titel
Was wäre wohl, wenn man in den AGB/Vertrag folgendes direkt mit absegnen lässt:
Die Nutzungsrechte gehen erst bei vollster Bezahlung an den Auftraggeber über. Sollte der Auftraggeber seine Rechnung nicht bezahlt haben, kann der Auftragnehmer jederzeit die Webseite sperren und vom Netz nehmen.
Ob man dann rechtlich besser gestellt wäre bei einer Löschung, auch wenn die Seite auf dem Kundenserver liegt?
Dabei seit: 14.09.2006 Ort: Eichwalde bei Berlin Alter: 63 Geschlecht:
Verfasst Mi 06.11.2013 19:22 Titel
Manchmal ist es auch besser - habe ich lernen müssen - wenn man dem Säumigen die Leistung zunächst belässt - man steht dann selber argumentativ besser da: "Seht alle her - ich habe geleistet und der hat nicht bezahlt!"
Ganz spitzfindige kommen sonst auf den Trichter "... warum noch bezahlen, hat er mir doch wieder weggenommen ...".
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