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Autor |
Nachricht |
ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.11.2013 11:43
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | ExMD hat geschrieben: | was ist denn damit, die seite in den wartungszustand zu versetzen? vorausgesetzt natürlich, man nutzt ein cms, das eine entsprechende option bietet. |
Du machst dich immer noch auf fremden Grund strafbar. Du "betrittst" fremden Raum. Ob de Tür offen stand, du einen Schlüssel hattest oder durchs Fenster gekommen bist ist dabei egal. |
sehe ich anders:
- ich betrete keinen fremden server per ftp.
- ich nutze meinen admin-account, der zur wartung da ist (in meinem fall geht halt immer ein wartungsvertrag miteinher)
- ich habe oben beschriebene klausel im vertrag.
mein auto wird doch auch von der stadt stillgelegt, wenn die steuern nicht bezahlt wurden?
ist einem bekannten sogar mal passiert und die hatten auch keine hemmungen, auf den parkplatz der firma zu marschieren, wo er arbeitete. inwiefern das jetzt rechtlich korrekt war, kann man mal außenvor lassen.
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DEKONSTRUKTIV
Dabei seit: 22.06.2009
Ort: bln
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 06.11.2013 11:59
Titel
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das is doch echt nich zu glauben. wie du das siehst is komplett irrelevant. es gibt gültige rechtsprechung zu dem thema und fertig.
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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.11.2013 12:03
Titel
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komm du mir nicht wieder von der seite.
bei allen anderen geht es, bei uns soll es nicht gehen? selbst in diesem rahmen und entsprechender vertraglicher vorsorge?
schick mir ne definitive klare aussage dazu und die diskussion ist hinfällig.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.11.2013 12:46
Titel
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ExMD hat geschrieben: | mein auto wird doch auch von der stadt stillgelegt, wenn die steuern nicht bezahlt wurden? |
Das macht die ggf. weil es effektiv ist aber nicht weil es vom Gesetz her grundsätzlich erlaubt ist.
Es ist zumindest rechtlich umstritten.
Link
Wenn sich die Wild-West-Methode rechnet, wirds gemacht. Die wenigsten Klagen dagegen, das wird alles einkallkuiert.
DEKONSTRUKTIV hat geschrieben: | das is doch echt nich zu glauben. wie du das siehst is komplett irrelevant. es gibt gültige rechtsprechung zu dem thema und fertig. |
Es gibt aber meistens unerschiedliche bzw. dem im Widerspruch stehende Rechtssprechungen in gleichgelagerter Sache. (Insbesondere in der ersten Instanz)
Wenn du ein bindenes Urteil zur Sache in der dritten Instanz hast bzw. das Aktenzeichen, zeig es her !
Schlußendlich müssen Richter im Rahmen des Ermessungs bzw. Rechtsauslegungsspielraums entscheiden.
Letztendlich muss man bedenken, auch Richter haben unterschiedliche Meinungen bzw. Prägungen.
Zuletzt bearbeitet von nanu am Mi 06.11.2013 12:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Hardwarejoe
Dabei seit: 03.03.2008
Ort: Alaska
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.11.2013 14:19
Titel
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Hm, so hat der Desinger meiner Meinung nach doch wenig Handhabe und schaut am Ende in die Röhre....Ist der Schuldner vermögenslos und hat die Zwangsvollstreckung kein Erfolg, kriegt man so bald kein Geld. Der Kunde nutzt die Seite aber noch weiter - da sollte es doch auch eine Möglichkeit geben, die Nutzung rechtsmäßig zu untersagen?
Zuletzt bearbeitet von Hardwarejoe am Mi 06.11.2013 14:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sherithra
Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.11.2013 14:37
Titel
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Genauso wenig hat eben auch der Handwerker das Recht, Fliesen wieder rauszumachen, Fenster auszubauen etc.
wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden. Ob das gerecht ist, ist eine ganz andere Frage...
Es bleibt eben nur der Rechtsweg, und das bedeutet als erstes Mahnbescheid.
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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.11.2013 15:45
Titel
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ExMD hat geschrieben: | dann scheints ja doch nicht so fest geregelt zu sein, wie behauptet wird. |
der Poster bzw. RA schreibt:
Zitat: | Sie haben als Unternehmer dem Besteller das vertraglich vereinbarte Werk – die Internetseite – erstellt. Der Besteller muss das Werk abnehmen und schuldet dann die vertraglich vereinbarte Vergütung. |
Es kommt halt auf den Vertrag bzw. der Vereinbarung an.
Der RA bekommt ja schon Kohle für die Beratung, warum soll er sich den Vertrag also nicht erst mal anschauen?
Normalerweise schreibt man in der Vereinbarung auch rein, dass das Werk erst dem Kunden gehört bzw. als Eigentum übertragen ist, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist.
Ist das geschehen, darf der Kunde die Site zumindest nicht vorher nutzen.
Um es ganz klar zu machen, könnte man auch noch vereinbaren, dass man solange auch noch Zugang zum Server behält bez. der Websitewartung.
Kommt keine Kohle, hat man die Grundlage um die Site zu sperren
Ich sehe das zumindest so, natürlich ohne rechtliche Gewähr
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