mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 23:07 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Internetseite deaktivieren falls keine Bezahlung stattfindet vom 16.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Internetseite deaktivieren falls keine Bezahlung stattfindet
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
Autor Nachricht
ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.11.2013 11:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
ExMD hat geschrieben:
was ist denn damit, die seite in den wartungszustand zu versetzen? vorausgesetzt natürlich, man nutzt ein cms, das eine entsprechende option bietet.


Du machst dich immer noch auf fremden Grund strafbar. Du "betrittst" fremden Raum. Ob de Tür offen stand, du einen Schlüssel hattest oder durchs Fenster gekommen bist ist dabei egal.


sehe ich anders:
- ich betrete keinen fremden server per ftp.
- ich nutze meinen admin-account, der zur wartung da ist (in meinem fall geht halt immer ein wartungsvertrag miteinher)
- ich habe oben beschriebene klausel im vertrag.

mein auto wird doch auch von der stadt stillgelegt, wenn die steuern nicht bezahlt wurden?
ist einem bekannten sogar mal passiert und die hatten auch keine hemmungen, auf den parkplatz der firma zu marschieren, wo er arbeitete. inwiefern das jetzt rechtlich korrekt war, kann man mal außenvor lassen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
DEKONSTRUKTIV

Dabei seit: 22.06.2009
Ort: bln
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 06.11.2013 11:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das is doch echt nich zu glauben. wie du das siehst is komplett irrelevant. es gibt gültige rechtsprechung zu dem thema und fertig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.11.2013 12:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

komm du mir nicht wieder von der seite.
bei allen anderen geht es, bei uns soll es nicht gehen? selbst in diesem rahmen und entsprechender vertraglicher vorsorge?
schick mir ne definitive klare aussage dazu und die diskussion ist hinfällig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.11.2013 12:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ExMD hat geschrieben:
mein auto wird doch auch von der stadt stillgelegt, wenn die steuern nicht bezahlt wurden?


Das macht die ggf. weil es effektiv ist aber nicht weil es vom Gesetz her grundsätzlich erlaubt ist.
Es ist zumindest rechtlich umstritten.
Link

Wenn sich die Wild-West-Methode rechnet, wirds gemacht. Die wenigsten Klagen dagegen, das wird alles einkallkuiert.

DEKONSTRUKTIV hat geschrieben:
das is doch echt nich zu glauben. wie du das siehst is komplett irrelevant. es gibt gültige rechtsprechung zu dem thema und fertig.


Es gibt aber meistens unerschiedliche bzw. dem im Widerspruch stehende Rechtssprechungen in gleichgelagerter Sache. (Insbesondere in der ersten Instanz)

Wenn du ein bindenes Urteil zur Sache in der dritten Instanz hast bzw. das Aktenzeichen, zeig es her !

Schlußendlich müssen Richter im Rahmen des Ermessungs bzw. Rechtsauslegungsspielraums entscheiden.
Letztendlich muss man bedenken, auch Richter haben unterschiedliche Meinungen bzw. Prägungen.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Mi 06.11.2013 12:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Hardwarejoe

Dabei seit: 03.03.2008
Ort: Alaska
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.11.2013 14:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hm, so hat der Desinger meiner Meinung nach doch wenig Handhabe und schaut am Ende in die Röhre....Ist der Schuldner vermögenslos und hat die Zwangsvollstreckung kein Erfolg, kriegt man so bald kein Geld. Der Kunde nutzt die Seite aber noch weiter - da sollte es doch auch eine Möglichkeit geben, die Nutzung rechtsmäßig zu untersagen?

Zuletzt bearbeitet von Hardwarejoe am Mi 06.11.2013 14:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.11.2013 14:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Genauso wenig hat eben auch der Handwerker das Recht, Fliesen wieder rauszumachen, Fenster auszubauen etc.
wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden. Ob das gerecht ist, ist eine ganz andere Frage...
Es bleibt eben nur der Rechtsweg, und das bedeutet als erstes Mahnbescheid.
  View user's profile Private Nachricht senden
ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.11.2013 15:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn selbst ein anwalt was anderes sagt (ich beziehe mich auf den link von seite 1 http://www.frag-einen-anwalt.de/Internetseite-sperren,-wenn-Kunde-nicht-zahlt---f98570.html), dann scheints ja doch nicht so fest geregelt zu sein, wie behauptet wird.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 06.11.2013 15:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ExMD hat geschrieben:
dann scheints ja doch nicht so fest geregelt zu sein, wie behauptet wird.


der Poster bzw. RA schreibt:
Zitat:
Sie haben als Unternehmer dem Besteller das vertraglich vereinbarte Werk – die Internetseite – erstellt. Der Besteller muss das Werk abnehmen und schuldet dann die vertraglich vereinbarte Vergütung.


Es kommt halt auf den Vertrag bzw. der Vereinbarung an.
Der RA bekommt ja schon Kohle für die Beratung, warum soll er sich den Vertrag also nicht erst mal anschauen?

Normalerweise schreibt man in der Vereinbarung auch rein, dass das Werk erst dem Kunden gehört bzw. als Eigentum übertragen ist, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist.

Ist das geschehen, darf der Kunde die Site zumindest nicht vorher nutzen.

Um es ganz klar zu machen, könnte man auch noch vereinbaren, dass man solange auch noch Zugang zum Server behält bez. der Websitewartung.

Kommt keine Kohle, hat man die Grundlage um die Site zu sperren *zwinker*

Ich sehe das zumindest so, natürlich ohne rechtliche Gewähr *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen bezahlung jobvermittler
Bezahlung für Logodesign
Nutzungsrechte - Bezahlung
Domainsperrung trotz Bezahlung?
Anspruch auf Bezahlung für Konzeptentwurf?
Bezahlung nach freiem Ermessen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.