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Thema: Internetseite deaktivieren falls keine Bezahlung stattfindet vom 16.10.2013


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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.11.2013 10:13
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was ist denn damit, die seite in den wartungszustand zu versetzen? vorausgesetzt natürlich, man nutzt ein cms, das eine entsprechende option bietet.
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Hardwarejoe

Dabei seit: 03.03.2008
Ort: Alaska
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.11.2013 12:24
Titel

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Hab momentan auch so einen Kunden. Die Seite wurde im Juni fertiggstellt, bislang ist keine Zahlung von Seiten des Kunden erfolgt.

Keine Reaktion auf die Mahnungen, der anschließende Mahnbescheid brachte bislang keinen Erfolg. Momentan liegt alles beim Gerichtsvollzieher - aber auch da glaube ich nicht das was dabei herumkommt.

Was bleibt einem dann noch außer Geld abschreiben? Klage bringt ja wohl auch nicht, wenn beim Kunden nichts zu holen ist bleibt man im schlimmsten Fall noch auf den Gerichtskosten sitzen?


Zuletzt bearbeitet von Hardwarejoe am Mo 04.11.2013 12:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.11.2013 12:41
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Du kannst deine Forderung an ein Inkasso-Büro verkaufen.
Das kostet in der Regel erst mal nix für dich, du erhältst dann aber auch nur zwischen 40 und 60% der Summe.
Kann man zb bei Atriga anfragen.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.11.2013 17:27
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mir fällt grad noch was ein.
was ist denn mit der agb-klausel, "die daten und deren nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen bezahlung des projektes eigentum des erstellers"?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.11.2013 18:47
Titel

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Das steht beim Installateur und dem nicht bezahlten Klo genauso. Trotzdem kann er dir das nicht unterm Popo wegziehen.
Man könnte ihm (dem Wbseitenbetreibe)r die Nutzung untersagen.
Das müsste man dann aber auch im schlimmsten fall gerichtlich klären.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.11.2013 19:22
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Mac hat geschrieben:
Du kannst deine Forderung an ein Inkasso-Büro verkaufen.
Das kostet in der Regel erst mal nix für dich, du erhältst dann aber auch nur zwischen 40 und 60% der Summe.


Das hatte ich mal vor ein paar Jahren.
Ich habe aber meine volle Summe bekommen, der Schuldner musste ans Inkassobüro das Doppelte abdrücken.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.11.2013 11:20
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Mac hat geschrieben:
Das steht beim Installateur und dem nicht bezahlten Klo genauso. Trotzdem kann er dir das nicht unterm Popo wegziehen.
Man könnte ihm (dem Wbseitenbetreibe)r die Nutzung untersagen.
Das müsste man dann aber auch im schlimmsten fall gerichtlich klären.


klar, es erlaubt mir nicht ins haus einzubrechen und die waschmaschine mitzunehmen. aber es sollte doch einige sachen vor gericht oder mit dem anwalt vereinfachen?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.11.2013 11:24
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ExMD hat geschrieben:
was ist denn damit, die seite in den wartungszustand zu versetzen? vorausgesetzt natürlich, man nutzt ein cms, das eine entsprechende option bietet.


Du machst dich immer noch auf fremden Grund strafbar. Du "betrittst" fremden Raum. Ob de Tür offen stand, du einen Schlüssel hattest oder durchs Fenster gekommen bist ist dabei egal.
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