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Thema: Internetseite deaktivieren falls keine Bezahlung stattfindet vom 16.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Internetseite deaktivieren falls keine Bezahlung stattfindet
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.10.2013 15:52
Titel

Internetseite deaktivieren falls keine Bezahlung stattfindet

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Liebe Mediengestalter und angehende,

folgenden Fall habe ich im Moment: Ich habe für einen meiner Kunden eine Internetseite entworfen, Zahlungsbedingungen waren 30 Tage rein netto und zwar im Mai. Auch nach mehrmaliger Aufforderung habe ich keine Zahlung erhalten, mittlerweile befinde ich mich in Mahnstufe 2 und bekomme permanent nur Ausflüchte vom Kunden und Ausreden.

Auf der Rechnung der Internetseite habe ich deutlich vermerkt, dass die "Ware Eigentum des Auftragnehmers bleibt bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist".

Nachdem ich es mit Social Skills, Einfühlvermögen und Mahnungen versucht habe ohne ein Ergebnis, würde ich nun gern den Register ziehen, die Seite zu deaktivieren, bis eine Zahlung eingeht.

Nun die Gretchenfrage: Ist das rechtlich ohne weiteres machbar? Was für gesetzliche Möglichkeiten habe ich sonst noch?

Vielen Dank
beste Grüße,
Tormi
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SimonDerDude

Dabei seit: 15.01.2010
Ort: error: undefined
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.10.2013 16:14
Titel

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Auch als Auftragsnehmer kann man von Verträgen zurücktreten falls der Auftraggeber den geforderten Fristen nicht nachkommt.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.10.2013 16:17
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Geh zum Anwalt. Einfach deaktivieren darfst Du die Seite nicht, dann bekommst Du den Ärger. Die Frage ist nur: wird überhaupt etwas zu holen sein oder bleibst Du damit nur noch auf mehr Kosten sitzen?
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.10.2013 16:17
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SimonDerDude hat geschrieben:
Auch als Auftragsnehmer kann man von Verträgen zurücktreten falls der Auftraggeber den geforderten Fristen nicht nachkommt.


D.h. im Klartext die Internetseite kann ich rechtlich ohne Probleme deaktivieren, auch wenn über diese z.Bsp. Buchungen und ein Verkauf stattfindet?

Der Optimalfall wäre natürlich immer noch eine Bezahlung der Arbeit, das strebe ich eigentlich an. Mit dem Deaktivieren der Seite verfolge ich in erster Linie die Option, Druck ausüben zu können.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.10.2013 16:19
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Dein Server oder sein Server?
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.10.2013 16:21
Titel

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type1 hat geschrieben:
Dein Server oder sein Server?

Sein Server, meine Seite/Produktion
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.10.2013 16:22
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monika_g hat geschrieben:
Die Frage ist nur: wird überhaupt etwas zu holen sein oder bleibst Du damit nur noch auf mehr Kosten sitzen?

Ich bin der Meinung, dass da genügend zu holen ist, ich kenn die Bilanzen der Firma, deshalb bin ich umso verwunderter/verärgerter dass keine Zahlung erfolgt. Mehr Kosten entstehen erstmal nicht, bekommen hab ich auch nichts und unter diesen Umständen besteht bei mir auch kein Interesse, weiter mit dem Kunden zusammen zu arbeiten. Aber defakto sehe ich es nicht ein, dass er alle paar Tage Neuigkeiten in eine Seite einpflegt und Geld verdient, mit einem Produkt, dass er nicht bezahlt hat. Da stellt sich mir der Kamm auf!
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 16.10.2013 16:33
Titel

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Tormentor667 hat geschrieben:

Ich bin der Meinung, dass da genügend zu holen ist,


Dann: "Geh zum Anwalt. Einfach deaktivieren darfst Du die Seite nicht, dann bekommst Du den Ärger."

Das Thema gab es hier schon häufiger, such mal.
 
 
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