Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 28.12.2011 14:54
Titel
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So, und jetzt wird es mal wieder besinnlich, sonst werd ich gleich mal ganz unweihnachtlich.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 28.12.2011 14:54
Titel Re: Internetrecht, Nutzung von fremden Eigentum |
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phok hat geschrieben: | Möglicherweise habe ich zu allgemein von niedrigen Anforderungen an die Schöpfungshöhe gesprochen,
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"Möglicherweise".
Zitat: | weil ich davon ausgegangen bin, das grafische, insbesondere fotografische Elemente (i.s.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 UrhG) in den meisten Layouts bzw. Templates (im weiteren Sinne) vorkommen. |
Warum bleibst du nicht einfach bei dem, was der TE faktisch benannt hat? Also bei einem 'Theme'? Wenn du dich mal schlau machst, was ein 'Theme' überhaupt ist, merkst du, dass da keineswegs 'meistens' Fotos enthalten sind - und wenn, stellt sich sowieso die Frage, ob der TE diese selbst gemacht hat und damit Urheberrechte beanspruchen kann oder ob er nur Nutzungsrechte hat. Oder auch das nicht.
Zitat: | Was Du vermutlich meinst, ist die Anforderung an die Schöpfungshöhe in Bezug auf das Template |
Darum geht es in diesem Thread, von nichts anderem hat der TE geschrieben.
Zitat: | Wenn einer schreibt "laut bundesgerichtshof so gut wie keins.." dann ist damit für mich ein Urteil oder ein Beschluss gemeint. |
Was du dir für dich zusammen fummelst, ist wurst - halte dich einfach an das, was andere schreiben und erfinde nichts dazu.
Zitat: | Was das "Archiv" des BGH sagt, ist völlig irrelevant. |
Jaja, wenn du das sagst... Und jetzt bitte Fakten:
Nenne mal ein paar Logos, die urheberrechtlich geschützt sind. Sollte dir ja leicht fallen.
Nara hat geschrieben: |
Du meinst wohl, es wäre zu peinlich für dich. |
Schätzelein - ich nehme an, du weisst gar nicht, was "peinlich" eigentlich bedeutet. Sonst würdest du keine so dummen Beiträge verfassen.
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phok
Dabei seit: 06.08.2011
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 29.12.2011 01:16
Titel Re: Internetrecht, Nutzung von fremden Eigentum |
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someonesdaughter hat geschrieben: | Was du dir für dich zusammen fummelst, ist wurst - halte dich einfach an das, was andere schreiben und erfinde nichts dazu. |
Das hat nichts mit "zusammenfummeln" zu tun. Es ist eher abstrus in diesem Zusammenhang von einer Archivauskunft auszugehen. An so was denkt doch kein Mensch - zumal, wie bereits geschrieben- absolut irrelevant.
Zitat: | Nenne mal ein paar Logos, die urheberrechtlich geschützt sind. Sollte dir ja leicht fallen. |
Also entschuldige, aber mit so einer Frage disqualifizierst Du Dich selbst. Ich habe bereits geschrieben, wann der Urheberrechtsschutz eingreift. Danach ist jedes Logo geschützt, das in der Gestaltung über bloße Banalität hinausgeht, bei dem also ein gewisser Aufwand betrieben wurde. Soll ich jetzt nach Logos googeln und Dir schreiben, welches ich für nicht-banal halte? Im Übrigen geht es dem TE -wie du selbst zutreffend geschrieben hast- gar nicht um Logos.
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2011 07:03
Titel
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2011 11:10
Titel
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Und für euch beide (!) geht es doch bloß nur noch um "Ich hab Recht und du nicht". Also Schluss jetzt mit dem kindergekasper - sonst mach ich das für euch!
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.12.2011 15:29
Titel
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@phok:
Hast du dir schon den Link von someonesdaughter zum Wikipedia-Artikel über die Schöpfungshöhe genauer angeschaut?
Vor allem der Teil betreffend dem Geschmacksmusterschutzes solltest du dir noch mal anschauen. Vielleicht wird dir dann klar, warum man sich bei Logos normalerweise nicht auf das Urheberrecht berufen kann.
Direkte Link dazu findest du unten in meiner Signatur.
Bei reinen Templates scheinen die Gerichte ähnlich zu urteilen. Wenn man sich nicht auf verwurstete Photos oder ähnlichem berufen kann, kommt man vor Gericht nur schwer über das Urheberrecht an irgendwelche Ansprüche. In wie fern man im Bereich Wettbewerbsrecht weiter kommt kann ich nicht beurteilen und sollte man besser einen Anwalt fragen.
Viel Spass,
top
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