Gedankenmacher
Threadersteller
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Verfasst Fr 17.09.2010 14:12
Titel Internet: AGB mit Datum der Aktualisierung versehen? |
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Hallo,
mir ist aufgefallen, dass bei manchen Firmen auf der AGB-Seite ein Vermerk ist wann die AGB das letzte mal aktualisiert wurden. (Oder wenn es vorher keine AGB gab, das erste mal veröffentlicht wurden)
Ich stelle mir zwei Fragen:
1) Ist es nötwendig diese Angabe zu machen? (Kann man abgemahnt werden, wenn diese Angabe fehlt?)
2) Was ist davon zu halten, wenn die AGB z.B. drei Jahre alt sind?
fragt
Markus
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Fr 17.09.2010 14:18
Titel
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Generell ist es natürlich schön für Kunden, wenn diese sehen, wann die AGB geändert wurden.
Drei Jahre sind doch gut, je weniger sich ändert, umso besser (meist) für Kunden...
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