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Thema: INFO! -> Absichern bei Aufträgen, alles schriftlich! vom 22.01.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> INFO! -> Absichern bei Aufträgen, alles schriftlich!
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nickdesign
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.01.2012 12:55
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INFO! -> Absichern bei Aufträgen, alles schriftlich!

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Hi Kollegen,

nur ne Info an alle naiven da draussen.

Es geht um Anzahlungen von Kunden, die später erzählen man hätte keine Arbeit geleistet.

Vorgeschichte;

Aus einen Auftrag der ohne Vertrag geschlossen wurde, lediglich Mündlich und durch einen Kostenvoranschlag geschlossen wurde. Dieser Vertrag wurde vollends bezahlt, der Kunde selbst hat aber nur eine Anzahlung geleistet von 1/3. Ich als Designer wollte das Geld über einen Mahnbescheid eintreiben, tat dieses aber nicht da der Kunde Pleite war und es einfach zu teuer gewesen wäre zu klagen.

Daraufhin verklagte mich der Kunde weil er die Anzahlung wieder haben wollte.
Im Kostenvoranschlag wurde eine Grundsumme vereinbart, für alles, Logos, Webseite, Flyer, Karten etc.


Gerichtsablauf;

Das Gericht entschied auf einen Vergleich, ich musste die Hälfte der Anzahlung zurückzahlen.
Obwohl ich nachweisen konnte das der Kunde sämtliche Arbeiten von mir genutzt hatte über Monate.
Meine Arbeiten waren alle abgeschlossen, jedoch fehlte eine Schriftliche Abnahme, welche das Gericht davon überzeugte das der Kunde diese Arbeiten auch verwendete. Der Kunde stritt sämtliche Nutzung ab und obwohl ich das Gegenteil beweisen konnte, reichte es dem Gericht nicht.


Das Gericht hat geschrieben:

Der Beklagte (also ich) und der Kläger (Kunde) einigten sich auf einen Vergleich, der Beklagte zahlt dem Kläger die Hälfte der Anzahlung zurück.


Ich möchte euch nur darauf aufmerksam machen, lasst euch nicht veräppeln, lasst euch alles schriftlich geben, auch wenn der Kunde noch so Nett ist.

ps: Ich konnte alles nachweisen, denn der Kunde hatte sämtliche Drucke schon drucken lassen.
Dieses bestätigten sämtliche Druckereien. Der Kunde leugnete aber die Abnahme.



Viele Grüße


Zuletzt bearbeitet von nickdesign am So 22.01.2012 13:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.01.2012 13:25
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es gibt doch nichts erbaulicheres, als eine sachliche diskussion um ein fachthema... drum lasst uns diesen scheinbar aufmerksamkeitssüchtigen troll links liegen lassen und uns wieder dem eigentlichen thema widmen ^^

es heisst ja immer vor gericht und auf hoher see bist du allein in gottes hand... das scheint sich hier zu bewahrheiten... denn recht haben und recht bekommen sind in deutschland zwei sehr unterschiedliche dinge... für den fehlenden auftrag hast du nun lehrgeld gezahlt... nun würde ich deinem ex-kunden aber auch (anwaltlich) mitteilen, das du ihm jede weitere nutzung der von dir gestaltetetn werke untersagst und du dir bei zuwiderhandlung juristische schritte vorbehälst...
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nickdesign
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.01.2012 13:33
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
es gibt doch nichts erbaulicheres, als eine sachliche diskussion um ein fachthema... drum lasst uns diesen scheinbar aufmerksamkeitssüchtigen troll links liegen lassen und uns wieder dem eigentlichen thema widmen ^^

es heisst ja immer vor gericht und auf hoher see bist du allein in gottes hand... das scheint sich hier zu bewahrheiten... denn recht haben und recht bekommen sind in deutschland zwei sehr unterschiedliche dinge... für den fehlenden auftrag hast du nun lehrgeld gezahlt... nun würde ich deinem ex-kunden aber auch (anwaltlich) mitteilen, das du ihm jede weitere nutzung der von dir gestaltetetn werke untersagst und du dir bei zuwiderhandlung juristische schritte vorbehälst...


Ursprünglich hatte ich einen Super Anwalt, dieser hat sich jedoch vertreten lassen von seiner Kollegin, welche wie ich dachte auch gut sei *Schnief* - Ich hatte mich geirrt - .

Ich hab das selbst vor Gericht angesprochen und in die Urteilsbegründung aufnehmen lassen, dass sämtliche von mir erstellten Designleistungen und Programmierleistungen alleiniges Eigentum von mir sind, der Kunde musste sich damit zufrieden geben und bestätigte die nicht Nutzung meiner Leistungen.

Die Anwältin hat dieses leider nicht angesprochen *Schnief* ich war echt geschockt gewesen das ich dass selbst ansprechen musste im Gerichtssaal.

ps. Na klar ist das Lehrgeld, jedoch sehr schmerzhaft, die Anwaltsgebühren waren teurer als die Verhandlung, hätte ich das gleich gewusst hätte ich die Kosten vorher zurückgezahlt.
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 22.01.2012 14:39
Titel

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bizarr ...
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.01.2012 16:33
Titel

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bacon hat geschrieben:
bizarr ...

Wenn du das schon sagst. Alter!
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Bena Bes

Dabei seit: 17.03.2004
Ort: Stuggi
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.01.2012 09:33
Titel

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Hey Nickdesign,

tut mir leid für dich, dass das so gelaufen ist.
Hast sich die Sache so in Deutschland abgespielt oder in England?
Du hast als Ort London angegeben, darum die Frage.
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nickdesign
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.01.2012 10:19
Titel

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Hi Bena Bes,

dass ganze hat sich in Deutschland so zugetragen *Schnief* traurig aber wahr.
Ich denke in London wäre es besser für mich ausgegangen.

MfG
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 23.01.2012 11:07
Titel

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das hat mit deutschland nichts zu tun. es ist sehr traurig, das trotz beweise keine zufriedenstellendes ergebnis zustande kam. aber das du für diese erkenntnis so eine theater ertragen musstest... hm... das versuchen wir hier im forum täglich allen klar zu machen, das man verträge schriftlich festhält.

also kopf hoch und ab jetzt alles richtig machen! Lächel
 
 
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