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Thema: Impressumspflicht bei Drucksachen vom 22.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Impressumspflicht bei Drucksachen
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chriss

Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 23.09.2008 18:52
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type1 hat geschrieben:
wieso sollte man den gestalter nennen müssen?
den kannst du getrost rauslassen.
wichtig ist der verantwortlich im sinne des presserrechts.
naja, is doch cool für den gestalter,
dass er, durch das impressum
nachweisbar, so eine referenz
vorzuweisen hat. sicher hat
das mit dem presserecht wenig
zu tun - wie du schon sagst.
ich finds nur scheiße, wenn du
als gestalter da nicht mitreden darfst.
"man könnte dich ja sonst abwerben..." * grmbl *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.09.2008 18:54
Titel

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du überträgst halt das nutzungsrecht.
wieso solltest du als gestalter da dann einfluss drauf haben?
logisch, oder?
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chriss

Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.09.2008 08:20
Titel

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type1 hat geschrieben:
du überträgst halt das nutzungsrecht.
wieso solltest du als gestalter da dann einfluss drauf haben?
logisch, oder?
*Huch*
in büchern z.b. gibts doch auch den vermerk,
wer das cover gestaltet hat. die covergestaltung macht
meines wissens nicht immer die externe agentur,
sondern auch mal die grafikstelle im verlag. warum
isses dann nicht selbstverständlich, dass gestalter ihr
name auf größeren printsachen drucken lassen dürfen?
ich kenne mich nicht mit solchen rechten aus...
gibt es nicht eine möglichkeit, den ag dazu zu bringen,
im impressum zu stehen? * Ööhm... ja? *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.09.2008 12:11
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in manchen büchern findet sich aber auch nur der hinweis auf den verlag und nicht auf den gestalter als urheber des umschlags (urheber ist hier als gestalter zu verstehen).
ne umschlaggestaltung ist doch nichts anderes als jede andere gestaltung. wenn vertraglich geregelt ist (und das ist es in den meisten fällen) dass das nutzungsrecht vom gestalter abgetreten wurde, kann derjenige im rahmen der rechtevergabe mit der gestaltung machen was er will.

wenn du vereinbarst, dass die nutzung unter namentlicher nennung gestattet wird, dann wäre das sicher etwas anderes.
aber das wird wohl in den wenigsten fällen gemacht.
verglcihbar ist vielleicht der fall, dass du als angestellt der firma X nicht deine gestaltungen als referenz nimmst, sondern sie der firma X als referenz dienen. auch wegen der rechteabtretung.
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chriss

Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.09.2008 17:00
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hm, stellt zwar jetzt noch nicht zufrieden,
aber danke für deine antwort!

hab gerade noch mal geguckt:
in den büchern, die ich aufgeschlagen
hab, gab es durchweg konkrete hinweise
auf agenturen oder einzelpersonen, die
für die "umschlaggestaltung" bzw.
für das "umschlagkonzept" verantwortlich
sind. wahrscheinlich ist es, wie du sagst,
ne rein vertragliche vereinbarung...
aus der gestalter-perspektive würde
ich das blödsinnig/ungerecht finden,
aber bevor jetzt wieder der mg-forum-spruch:
"das leben ist kein ponyhof/wunschkonzert"
kommt, will ich das nur gedacht haben... *zwinker*
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.09.2008 17:06
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der gestalter wird doch aber bei anderen produkten auch nicht genannt.
also nicht unbedingt. auf nem flyer den du für die caritas gestaltest steht das doch auch nicht drauf, wenn er nicht extra deswegen vergünstigt angeboten wird. oder n plakat oder ne eintrittskarte oder was sonst noch in kundenauftrag gestaltet wird.

warum soll das grad bei nem buch anders gehandlet werden?
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chriss

Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.09.2008 18:50
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type1 hat geschrieben:
der gestalter wird doch aber bei anderen produkten auch nicht genannt.
also nicht unbedingt. auf nem flyer den du für die caritas gestaltest steht das doch auch nicht drauf, wenn er nicht extra deswegen vergünstigt angeboten wird. oder n plakat oder ne eintrittskarte oder was sonst noch in kundenauftrag gestaltet wird.

warum soll das grad bei nem buch anders gehandlet werden?
naja, bei umschlaggestaltungen ist die aufmerksamkeit
auf umsetzung/kreativität noch größer, besonders dann,
wenn das buch erfolgreich verkauft wird. also ist es dem
grafiker an dieser stelle wichtig, auch namentlich erwähnt
zu werden - das buch könnte nur aufgrund der umschlaggestaltung
in die x. auflage gehen. ich finde schon, dass das einen unterschied
zum gewöhnlichen flyer/prospekt ausmacht, dessen
gebrauchswert einmalig ist. ähnlich sehe ich das bei
anderen größeren projekten, deren art der umsetzung
wesentlich zum verkauf bestimmter produkte beisteuert.
wat solls. ich hab eh kein bock mehr auf das alles. * Nee, nee, nee *


stimmt schon, ein einfacher flyer kann auch für wertvolle
produkte werben und zum umsatz beitragen. ich meinte
neben umsatzsteigerungen auch den leistungs- und
zeitaufwand, der für z.b. ein katalog investiert wird und
deswegen der gestalter in solchen fällen für mich ins
impressum gehört - wenn er will.


Zuletzt bearbeitet von chriss am Mi 24.09.2008 18:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
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Verfasst Mi 24.09.2008 19:00
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dann muss man dann entsprechend aushandeln.
da ein gestalter in der überwiegenden zahl der fälle aber nur ein lakai ist, ist das eben nicht gang und gebe.
ein lakai ist immer austauschbar.

und ob der verkauf eines buches im wesentlichen von seiner umschlaggestaltung abhängt wage ich mal stark zu bezweifeln.
ich denke nicht, dass charlotte roche gut verdient hat, weil der umschlag so aussah wie er eben aussah. by the way, ich kenne den umschlag noch nichtmal. rezensionen und das bewerben des buches ist da eben doch wichtiger.
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