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Thema: Impressumspflicht bei Ärztebroschüre? vom 20.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Impressumspflicht bei Ärztebroschüre?
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ExMD
Threadersteller

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Verfasst Mo 20.09.2010 09:14
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Impressumspflicht bei Ärztebroschüre?

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moien

ich habe eine infobroschüre über die korrekte handhabung von kontaktlinsen erstellt, die bundesweit verteilt werden soll.

leider habe ich jetzt nichts über die impressumspflicht gefunden, wobei ich mir aber ziemlich sicher bin, dass die adresse des herausgebers nicht reichen dürfte.

hat jemand genauere informationen drüber, wie sich das mit einer medizinischen info-broschüre verhält und was drinstehen muss (und vor allem: wieso! ärzte hinterfragen ja alles mehrmals *zwinker* ).
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Mo 20.09.2010 09:20
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Ich habe hier leider keine Informationen gefunden - deswegen frag doch mal direkt hier nach:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abteilung Medizinprodukte Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn +49 (0)228 207 30 - +49 (0) 228 207 5300 - E-mail: medprod@bfarm.de

Habe jetzt die Medizinprodukte-Abteilung rausgesucht, weil Kontaktlinsen darunter fallen.

LG
Radi
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Mo 20.09.2010 09:36
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Für solche Sache muss es immer einen Verantwortlichen geben - das wäre in diesem Fall der Herausgeber mit einer "findbaren" Adresse und auch als Kontakt verwertbaren (wäre sinnvoll) Kontaktdaten. Gestalter und Drucker wären möglich. Ich würde auch (aber in Rücksprache mit dem Herausgeber) eine Jahreszahl (vielleicht im Rahmen mit einem sog. Copyright-Vermerk) anbringen, der den Flyer als aktuellen Flyer erkennbar macht ...
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Mo 20.09.2010 09:53
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Möglicherweise geht aber die Informationspflicht noch weiter und man muss das Unternehmen entsprechend registrieren lassen...
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Mo 20.09.2010 09:57
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Unternehmen sind in der Regel registriert. Die Anschrift muss einer juristischen Person (also jemandem persönlich oder einer Geschäftsform - GbR, OHG, GMBH, AG) entsprechen, die dort auch erreichbar sein muss. Wobei eine Briefkastenfirma auch erreichbar ist ...
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ExMD
Threadersteller

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Verfasst Mo 20.09.2010 10:05
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@ radi, danke, ich ruf da mal an.

@ fränky, sicher, dass sonst nicht mehr rein muss? wie siehts denn mit redaktioneller überarbeitung aus, auflage, hinweis auf bundesweite verteilung etc.?
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Mo 20.09.2010 10:18
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Das sind keine juristisch notwendigen Informationen sondern lediglich Informationen, die für die Wertigkeit des Flyers eine "werbliche" Ausgabe haben:
"Boah, der ist aber wichtig, der wird in ganz Deutschland verteilt!"
"Boah, die machen da 150.000 Stück von, dass muss aber eine finanzstarke Organisation sein, da muss es ja einfach richtig sein, was da steht!"
"Boah, der aus Film und Fernsehen bekannte Teddy Podgorsky aus Wien hat zusammen mit Ernst Vetterli aus Zürich den Text geschrieben ... dann muss da ja stimmen!"
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ExMD
Threadersteller

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Verfasst Mo 20.09.2010 14:10
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ok, das bundesinstitut konnte mir da nicht weiterhelfen, "das sind fragen, mit denen man hier nie konfrontiert wird".
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