Newt
Dabei seit: 26.04.2004
Ort: Luzern (CH)
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Verfasst Mo 26.07.2004 23:15
Titel
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Egal ob privat oder kommerziell...Impressum muss rein.
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impressumspflicht
Warum ist ein Impressum Pflicht?
Nach den Bestimmungen des Teledienst-Gesetzes (TDG) muss seit 2002 auf jeder Webseite ein Impressum enthalten sein. Bisher gibt es keine Behörde, die die Seiten im Internet auf ein vorhandenes Impressum überprüft und desshalb hat sich auch niemand darum gekümmert. Die letzte Zeit häufen sich aber vermehrt die Meldungen, dass sich diverse Institutionen darauf spezialisiert haben Homepagebesitzer ohne Impressum abzumahnen und dafür teure Gebühren in Rechnung stellen. Wir empfehlen jedem Hompagebesitzer seine Page um ein Impressum zu ergänzen. Das spart unter Umständen jede Menge Ärger und Kosten.
Wo sollte das Impressum auf der Webseite stehen?
Wer nun meint dass seine Seite einen Link mit "Kontakt" enthält und das genügt, liegt falsch. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe erwartet der Surfer unter "Kontakt" nicht die verbindlichen Informationen, sondern eher eine E-Mail-Adresse (AZ: 6 U 200/01). Alle Informationen müssen auf der Webseite leicht zu finden sein. Die Page muß einen klar erkennbaren Link mit dem Zusatz "Impressum" enthalten. Ob dieser nur auf der Startseite oder auf allen Webseiten enthalten sein muß, ist gerichtlich noch nicht entschieden.
Was muss in einem Impressum enthalten sein?
* Vor- und Nachname des Betreibers
* Bei Personengruppen (etwa Vereinen oder GbRs) oder Gesellschaften (OHG, KG, GmbH oder AG) deren vollständige Namen beziehungsweise Firmenbezeichnung
* Der Name des Vertretungsberechtigten sowie der Name der Person, die für den Inhalte der Seiten verantwortlich ist. Das wird oft übersehen, der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) schreibt es aber zwingend vor.
* Vollständige Adresse (Angabe des Postfaches reicht nicht)
* Angaben zur schnellen, elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation, also Email, Fax oder Telefon (alles zusammen ist nicht erforderlich)
* Sofern die Tätigkeit des Anbieters einer Zulassung bedarf (bei bestimmten Berufszweigen, etwa Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oä., aber auch solchen, die sich nach der Gewerbeordnung richten müssen): die Aufsichtsbehörde
* Sofern der Anbieter in einem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist: Name des Gerichts, bei dem das Register geführt wird und Angabe der Registernummer
* Bei Berufen, die ein Diplom, einen verliehenen Titel oder eine verliehene Bezeichnung verlangen: Angaben zur Berufskammer-, bezeichnung und zu Standesregeln
* Umsatzsteuer-Identifikationsummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer). Sie ist natürlich nur von jenen Firmen oder Personen anzugeben, die eine solche Identifikationsnummer auch zugewiesen bekommen haben. Nur nach der Infomationspflicht des TDG muss sie nicht beantragt werden.
Wie sieht es mit privaten Websites aus?
Egal, ob man mit seiner Website Geld verdient oder nicht, auch rein privat betriebene Seiten sollten immer Ross und Reiter nennen, denn das Teledienst-Gesetz kennt in dieser Frage keinen Unterschied zwischen kommerziell und nicht kommerziell.
Jeder Homepagebesitzer muß sich somit outen, egal ob seine Internet-Aktivitäten in erster Linie privater Natur oder (neben-)beruflich motiviert sind. Wer also lediglich aktuelle Familienereignisse wie Omas Geburtstag der Internet-Community bekanntgeben will, muss sich dennoch im Website-Impressum namentlich als verantwortlich für die Homepageinhalte ausweisen. Das gilt natürlich erst recht für alle journalistisch-redaktionellen Angebote. "V.i.S.d.M" - unter diesem Kürzel für die "Verantwortlichkeit im Sinne des Medienrechts" könnte die betreffende Person im Impressum zu finden sein.
Was müssen Page-Betreiber, die Leistungen anbieten, beachten?
Jenseits aller Auslegungsfragen haben sämtliche Homepage-Betreiber, die irgendeine Leistung anbieten, also gerade auch den Ankauf- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, peinlich genau darauf zu achten, dass alle vom TDG geforderten Angaben im Website Impressum vorhanden sind. Hier sind die Informationspflichten erweitert:
Erklärungen über das Rückgabe- und Widerrufsrecht des Verbrauchers
Endpreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzugeben, sofern sich das Angebot an den Endkunden richtet.
Wenn die Preisangaben nicht neben dem Warenangebot stehen, sondern etwa erst auf der verlinkten Seite "Details", liegt keine deutliche Preisgestaltung vor und somit ein klarer Verstoß gegen die Preisangabe Verordnung.
Der Kunde muß über die Verwendung der über ihn erfassten Daten informiert werden.
Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift CHIP, Ausgabe Februar 2003.
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