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Benutzer 62312
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Verfasst Di 30.01.2018 13:18
Titel
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@Anaxagore: Das kann man so nicht stehen lassen. Du kannst erst einmal davon ausgehen, das du als Designer Urheber bist. Man müsste erst das Gegenteil beweisen. Im Zweifel wird das per Gericht geklärt. Und ein Knipsbild bildet keine Ausnahme, sondern unterliegt einfach nicht dieser Pseudo-Schöpfungshöhe wie beim Design. Da reicht der Druck auf den Auslöser und man hat ein Lichtwerk erstellt.
Dann kann man dem Kunden nicht einfach so "irgendwas" in Rechnung stellen, wenn man so gar nichts über den Vertrag weiß und deren Absprachen. Wenn nichts besprochen wurde, wurde ja auch das Ausfallhonorar oder die Nutzung besprochen. AGB werde vermutlich auch keine vorhanden sein. Was war also die Verhandlungsbasis?
Dann wäre ja noch die Frage, wie groß die Unterschiede sind in den Layouts. Keine Streifen, andere Schrift und andere Symbole hört sich für mich schon nach einem anderen Entwurf an und wäre damit auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht oder Designrecht. Da reichen schon kleinere Änderungen.
Also meiner Ansicht und Bauchgefühl nach, wird man da außer viel heißer Luft nicht machen können. Dann bezweifel ich auch, das der Streitwert für einen Anwalt interessant wäre. Geht es hier um mehr als 100 Euro? Keine Frage, der Kunde ist n Idiot.
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Anaxagore
Dabei seit: 27.03.2015
Ort: Ilmenau
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2018 14:23
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | @Anaxagore: Das kann man so nicht stehen lassen. Du kannst erst einmal davon ausgehen, das du als Designer Urheber bist. Man müsste erst das Gegenteil beweisen. Im Zweifel wird das per Gericht geklärt. Und ein Knipsbild bildet keine Ausnahme, sondern unterliegt einfach nicht dieser Pseudo-Schöpfungshöhe wie beim Design. Da reicht der Druck auf den Auslöser und man hat ein Lichtwerk erstellt.
Dann kann man dem Kunden nicht einfach so "irgendwas" in Rechnung stellen, wenn man so gar nichts über den Vertrag weiß und deren Absprachen. Wenn nichts besprochen wurde, wurde ja auch das Ausfallhonorar oder die Nutzung besprochen. AGB werde vermutlich auch keine vorhanden sein. Was war also die Verhandlungsbasis?
Dann wäre ja noch die Frage, wie groß die Unterschiede sind in den Layouts. Keine Streifen, andere Schrift und andere Symbole hört sich für mich schon nach einem anderen Entwurf an und wäre damit auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht oder Designrecht. Da reichen schon kleinere Änderungen.
Also meiner Ansicht und Bauchgefühl nach, wird man da außer viel heißer Luft nicht machen können. Dann bezweifel ich auch, das der Streitwert für einen Anwalt interessant wäre. Geht es hier um mehr als 100 Euro? Keine Frage, der Kunde ist n Idiot. |
Wenn wir schon dabei sind, was man stehen lassen darf und was nicht , Urheber und Urheberrecht sind nicht exakt das Gleiche und "Pseudoschöpfungshöhe" ist halt relevant in bestimmten Bereichen. So ist auch relevant wie die aktuelle Rechtsprechung ist. Die aktuelle Rechtsprechung spricht halt jedem Knipsbild eine Schöpfungshöhe zu und so ist quasi jedes Bild unter Urheberrecht gesetzlich zu finden, da man genügend aktuelle Rechtsprechung dazu findet, auf die man weisen kann. Dem ist leider bei Designleistungen nicht so. Natürlich ist man Urheber seiner eigenen Werke aber das heißt noch lange nicht, dass man unter das Urheberrecht fällt. So sieht die aktuelle Rechtsprechung vor, dass eine Designleistung, die man von einem professionellen Designer "erwarten" kann, fällt nicht unter das Urheberrecht. Natürlich bleibt einem immer der Rechtsweg offen, ist aber leider sehr unwahrscheinlich, dass man über das Urheberrecht da einen Hebel findet. Es ist nicht unmöglich aber schwer.
Natürlich mache ich keine Rechtsempfehlung... und ich weiß auch nicht die genauen Umstände und weiterhin bin ich auch kein Anwalt. Ich kann halt mit theoretischen Konstrukten sagen, was sein könnte.
In der Theorie kommen Verträge durch mündliche Abmachung zustande. So steht es zumindest im BGB. Ich weiß, dass in der Praxis das quasi irrelevant ist. Allerdings könnte man da ansetzen, wenn ein Design erstellt wurde und es zu großen Teilen übernommen wurde. Wie gesagt theoretische Möglichkeit. Und aus dieser Möglichkeit hat man auch das Recht eine Rechnung zu stellen mit üblichen Sätzen. Die Durchsetzbarkeit steht wieder auf einen anderen Blatt. Hatte ich aber auch geschrieben. Auch zum Thema AGB. Diese sind nicht nötig. Wenn man keine hat, zählt das BGB. Das Interessante ist, dass in den AGB oftmals eh das steht, was im BGB steht. Es gibt auch aktuelle Rechtsprechung, dass was üblich ist, nicht in AGBs stehen soll. Da sie dadurch unnötig lang werden und so das interessante Andere schwer zu finden ist und da normale Konsumenten geschützt werden sollen, dieses AGBs als nichtig erklärt wurden (B2B sieht da anders aus). Nur so nebenbei...
Das mit dem Streitwert... kann sein oder auch nicht. Also ich hatte kein Problem einen Anwalt mal mit 600€ Streitwert zu finden. Kommt natürlich auf den Fall an.
Aber wie schon jemand vor mir und ich gesagt haben, es wird schwer und es sollte definitiv ein Fachanwalt gefragt werden.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 30.01.2018 15:15
Titel
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Bei einem Streitwert von 100 Euro wirst du keinen finden, der es ehrlich mit dir meint.
Und dem Kunden irgendwas in Rechnung stellen, wird einfach nix bringen, wenn es keinen Vertrag/Absprachen gibt. Alles andere würde jetzt den Rahmen des Threads sprengen. Du hast sicherlich nicht unrecht, Details verstehe ich halt anders auf Grund des UrhG.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2018 15:40
Titel
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Ich würde gar nicht erst mit Nutzungsrechten oder Urheberrecht argumentieren. Er wurde als Dienstleister beauftragt etwas zu erstellen und kann mit den übermittelten Entwürfen glaubhaft belegen, dass er X Stunden daran gearbeitet hat. Dazu steht ihm die vereinbarte Vergütung zu.
In anderen Dienstleistungsbereichen wird auch nicht erst darüber diskutiert, ob die geleistete Arbeit es überhaupt wert ist, um sie in Rechnung zu stellen.
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eugen.schuetz
Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2018 15:59
Titel
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Es ist doch gar nicht klar, ob es überhaupt eine vertragliche Vereinbarung gibt. Hier soll mehr Info kommen....
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2018 17:46
Titel Re: Ideen-Klau? Was machen? |
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Leute, vor ihr hier weiter Romane schreibt, sollte man erstmal wissen, was vertraglich vereinbart oder wenigstens mündlich verabredet war.
lustigeMaus hat geschrieben: | ..nur mit anderer Schriftart und anderen Symbolen. D.h. statt einer Fahne mit 3 Streifen hat er eine mit keinen genommen. Die Anordnung ist identisch. Kann man da was machen? |
Sorry, das klingt für mich nach Kindergarten und verletztem Ego.
Wenn der TE kann, soll er seine Layoutstunden abrechen und gut ist's.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 30.01.2018 17:56
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So schauts aus.
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