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Thema: IchverwendeDeineIdeenicht-Erklärung vom 04.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> IchverwendeDeineIdeenicht-Erklärung
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sattelite12
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.03.2009 15:52
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IchverwendeDeineIdeenicht-Erklärung

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Hallo,

leider habe ich bezüglich meines Problems nicht viel gefunden - wahrscheinlich weil mir ein adäquates Suchwort fehlt Grins .

Hoffe Ihr könnt mir helfen. Folgende 'Problematik'. Ich betreibe eine Onlinemarketingagentur und soll jetzt für eine Klassische Marketing Agentur ein Onlinemarketingkonzept erarbeiten. Dieses Konzept wird dem Kunden als Gesamtpaket mit allen anderen Maßnahmen angeboten.

Wie kann ich mein Konzept schützen? Die andere Agentur soll dabei nicht mein Konzept als ihres ausgeben oder etwas abwandeln und selbst umsetzen. Kann man sich hier irgendwie mit einer 'IchverwendeDeineIdeenicht'-Erklärung schützen?

Danke, sat
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 04.03.2009 16:03
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VORHER einen schriftlichen vertrag vorlegen, in dem du genau sagst was sie damit machen dürfen und was nicht. nutzungsrecht eben. bevor du etwas raus gibst. wenn das ding unterschrieben ist, hast du eine rechtliche grundlage.

solche sachen wie "verwendung für das eigene portfolio" sollte auch darin vorkommen.

das ist wie bei jedem anderen auftrag auch, den du animmst.
 
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Zim

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Verfasst Mi 04.03.2009 16:07
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Zitat:
Die andere Agentur soll dabei nicht mein Konzept als ihres ausgeben… 


Das solltest du dir gut überlegen ob du darauf bestehen möchtest - ich würe als Agentur nicht darauf eingehen da es, und nicht nur bei uns, so üblich ist eine Angebot nicht so zu verfassen das da noch subagenturen angegeben werden.
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Nimroy
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Verfasst Mi 04.03.2009 16:15
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Ungeachtet den berechtigten Vorwürfen meiner Vorredner:

Was du meinst ist ein sogenanntes NDA (No Disclosure Agreement) oder auch Geheimhaltungsvertrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsvertrag
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sattelite12
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.03.2009 16:52
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Erst mal danke. Lächel

Kam wahrscheinlich etwas falsch rüber. Natürlich dürfen Sie s für den Kunden auch als ihre Idee ausgeben. Aber eben nicht ohne mich umsetzen.

Die Geheimhaltungsvereinbarung schaue ich mir mal an.
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Zim

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Verfasst Mi 04.03.2009 17:03
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Auch das NDA bietet keine vollkomende Sicherheit.

Habe vor ner Zeit mal so eine IHK-Veranstaltung besucht (grmpf für irgendetwas müssen diese doofen beiträge ja gut sein) wo genau dieses Thema zur Sprache kam, anwesend waren auch diverse Patent und Urherberrechtsanwälte und leider lief alles darauf hinaus das dieser Ideenklau nur sehr schwer zu verhindern ist.

Eine Möglichkeit ist es dieses Konzept schrieftlich niederzulegen und bei einem Notar zu hinterlegen – ist aber auch keine wirklich unumstößliche Sache vor Gericht.

Dann kann man dieses Konzept noch versuchen als Werk anzumelden, wobei das 1. nicht kostenlos ist 2. auch Zeit braucht und 3. erst mal die nötige Schöpfungshöhe anerkannt bekommen muss.
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sattelite12
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.03.2009 17:08
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Das hört sich langsam so an, als das man wieder auf die gute alte Vertrauensschiene gehen und hoffen muss, dass die anderen einem positiv gegenüber stehen.

Aber der Mensch hat halt immer das Problem mit dem Vetrauen...

Ein Fuchs trifft im Wald einen anderen Fuchs und denkt sich, guck mal nochn Fuchs. Ein Mensch trifft im Wald einen anderen Menschen und denkt sich, schau mal, ein Verbrecher. *ha ha*
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 04.03.2009 17:08
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alternativ versuchen einfach ein möglichst hohes honorar zu bekommen. das wäre zumindest eine entschädigung.
verkauf einfach deine idee...
 
 
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