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Thema: Höhe einer möglichen Schadensforderung vom 27.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Höhe einer möglichen Schadensforderung
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implied
Threadersteller

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Verfasst Do 27.05.2010 11:56
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Höhe einer möglichen Schadensforderung

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Hallo, habe hier jetzt schon einiges gelesen, bin aber noch nicht wirklich schlau genug geworden.

Ich habe im Rahmen einer Urlaubsvertretung in einem Reprostudio CTP-Druckplatten belichtet.
In 4,5 Stunden habe ich dort 16 Jobs mit insgesamt 63 Platten gefertigt (Dateneingangsprüfung, Bogenmontage, Standplott gedruckt und kontrolliert, Belichtung und Plattenkontrolle der ersten ca. 35 Platten.
Bei einem Job mit 6 Platten 1-c unterlief mir ein Fehler beim Ausschießen des halben Bogens, bei diesem Job habe ich die Platte nicht kontrolliert.
Auftragseingang ca 17 Uhr, Termin nächsten Tag 8:30 Uhr.

Es handelt sich hier um einen Freelancer-Dienstvertrag. Der Auftraggeber hat keine Endkontrolle vor Belichtung durchgeführt (was er trotz meiner häufigen Mahnungen seltenst macht, weil auch häufig keine Zeit dafür da ist), es wurde nur eine reine Sichtkontrolle der betroffenen Platte gemacht.
Der Drucker hat dann den Job gedruckt und nach der Auflage erst gemerkt was los ist. Er mußte dann, da er die "halbe Platte" richtig hatte, die Auflage nochmal drucken und die verkehrte Hälfte wegwerfen.

Nun ja, Schadenersatz von 25,- fürs Papier hält sich absolut in Grenzen. Ich habe den Fehler gemacht, bei meiner eigenen Kontrolle ist mir der Fehler nicht aufgefallen (wie es halt so häufig passiert, daß man seine eigenen Fehler "überliest") so daß ich diesen "Schaden" von meiner Rechnung abziehe, gar kein Thema.

Grundsätzlich würde mich aber an so einem Fall interessieren, wie hoch eigentlich eine mögliche Schadenersatzforderung an einen Freelancer ausfallen kann.
... unabhängig davon daß der Drucker seine Pflicht zur Produkteingangsprüfung verletzt hat und keine Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat (Termindruck) - denn dann hätte ich den Job nochmal korrigiert belichtet und den Quadratmeterpreis der Platte mit meiner Rechnung verrechnet.

Rechne ich die eine Platte um auf die Stundenleistung des Abends und dem Stundensatz komme ich auf einen Umsatz von ca. 3,- je belichteter Platte.

Es handelt sich wohl dabei um ein vielschichtiges Problem, denn der Termindruck der Druckerei führte dazu, daß eine Nacherfüllung so nicht drin war. Ebenso käme dazu, daß die eine nachbelichtete Platte sofort hätte transportiert werden müssen, (ca. 80 km einfach). Da stehen die 25,- gegen ca. 20 min. Bearbeitung, 20 min. Fahrt zum Auftraggeber und 160 Kilometer Fahrt zum Endkunden, von daher ja noch ganz in Ordnung.

Also, in welchem Verhältnis könnte denn tatsächlich Schadenersatz geltend gemacht werden?
Ich habe mal gelesen, Schadenersatzansprüche (unabhängig von freiwilligem Einsatz zur Kundensicherung wie in meinem Falle) können nur auf der max. Höhe des entsprechenden Rechnungswertes einer Sache erfolgen.

Fallbeispiel:
Was wäre, ich mache einen Fehler bei einem Plattensatz mit 64 Platten der in 150.000 Auflage gedruckt wird und es entsteht ein Schaden von 100.000 Euro an Platten, Transport, Druckkosten und Terminverzug?
Dann könnte man ja als Freelancer mit Jahresumsatz von 30.000 Euro gleich Insolvenz anmelden und die nächsten Jahre "Harzen"
...oder was wäre gewesen, wenn der "Schaden" höher gewesen wäre, als ich mit meinem Auftraggeber in den zurückliegenden 3 Tagen an Umsatz gemacht habe?

Sehe ich das rechnerisch müsste ich sagen, von 63 Platten war eine verkehrt, was ca. 1,5% entspricht, der Schadenersatz bezogen auf diesen Job mit 6 Platten á Umsatz von je 3,- = 18,- höher ausfällt, bezogen auf die eine verkehrte Platte noch wesentlich höher.

Vielleicht hatte schon mal jemand solch einen Fall und vielleicht auch einen guten Rat parat.

In Zukunft werde ich in jedem Fall Freelancer-Arbeiten in dieser Firma nur noch ausführen, wenn meine Arbeit kontrolliert und freigegeben wird, was aber wohl eher nicht passieren wird und ich diese Umsätze nicht mehr machen werde - oder mit einem Dienstvertrag mit entsprechender Haftungsfreizeichnung/Haftungsbeschränkung auf Umsatzanteil einer Dienstleistung, was aber dann der Auftraggeber wohl nicht machen wird.
Bei meinen eigenen Kunden sichere ich mich übrigens immer mit schriftlichen Freigabeerklärungen ab.

Habe mir natürlich auch den §§ 633 ff. BGB schon kräftig gelesen, doch da erkenne ich keine Hinweise auf maximale auftragsbezogene Schadenersatzhöhe.

Bin dankbar für Input. Und ja, ich weiß daß ich hier keine Rechtsberatung bekomme und daß es sich bei Euren hoffentlich zahlreich eingehenden Beiträgen um Meinungen und evtl. nicht relevante eigenen Erfahrungen handelt.

Dankeschön für Eure Aufmerksamkeit
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Nimroy
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Verfasst Do 27.05.2010 12:01
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De Höhe der Haftung ist natürlich auch Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens! Und dann ist erst mal noch zu prüfen, ob nicht auch Vorschriften des HGB zu Rate gezogen werden müssen
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qualidat

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Verfasst Do 27.05.2010 12:06
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Eines ist klar: Du kannst nicht von anderen verlangen, dass die deine Arbeit kontrollieren, das musst du immer selber machen. Wenn dem Auftraggeber die Zeit zu lange ist, kannst du dich von dieser Kontrolle freistellen lassen, bei Übernahme des Risikos durch den Auftraggeber (schriftlich!). Steht in deinem Vertrag überhaupt etwas von Kontrollpflicht? Wenn nein, dann zeig' denen einfach den dicken Daumen. Was nicht im Vertrag steht, ist auch nicht deine Aufgabe.
Was den Schadenersatz betrifft, habe ich schon des öfteren gelesen (unter Businesspartnern), "Schadenersatz wird nur bis maximal zur Höhe der erbrachten Leistung gewährt", also maximal in Höhe deines Honorars für diese Schicht. Und auch das nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Aber da müsste z.B. genau geklärt werden, was dein Verhältnis war (Dienstvertrag, Werkvertrag, befristetes Arbeitsverhältnis usw.) - das kann wohl besser ein Anwalt.


Zuletzt bearbeitet von qualidat am Do 27.05.2010 12:09, insgesamt 2-mal bearbeitet
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implied
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2009
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Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.05.2010 12:10
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Thx Nimroy.
Mein AG hat die Rechtsform GbR.
Ob das Handelsgesetz damit etwas zu tun hat? Betrifft doch wohl eher OHG, KG, stille Gesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Weißt Du mehr über Haftungshöhe?
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qualidat

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Verfasst Do 27.05.2010 12:23
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Hier steht was dazu. Natürlich in Advocat-Sprech ... * Ich bin unwürdig *
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 27.05.2010 15:03
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wäre dafür dann nicht auch eine betriebshaftpflicht ratsam? also wenn der schaden in die tausende geht...
 
implied
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2009
Ort: Fürth
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.05.2010 15:09
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Hi qualidat, Thx für den Link. Genau das habe ich mir mit als erstes durchgelesen, doch leider gibt es dort nicht wirklich Hinweise auf mögliche Schadenhöhe und/oder Verhältnis zum Umsatz

Nun ja, ich komme aus einer Zeit, in der ein Satzstudio einen Korrektor angestellt hatte, der alles was produziert wurde Korrektur gelesen hat.
Es ist nun mal leider ein bekanntes Übel, das ein Setzer/Grafiker/Mediengestalter ... wie auch immer ... seine eigenen Fehler, teilweise sogar mehrfach, "überliest", ich denke da erzähle ich Euch nichts neues.
Und genau darum macht man ja auch in guten Firmen allgemein eine Endkontrolle/Qualitätskontrolle, und die macht immer eine "zweite" Person.

Auch muß man sagen, daß kein Mensch unfehlbar ist. Meine Fehlerquote war schon immer sehr gering aber irgendwann geht jedem mal etwas durch die Lappen. Wenn dann dazukommt, daß Weiterverarbeiter auch nicht kontrollieren ist der mögliche Schaden schnell groß.
In dem beschriebenen Fall ist es, wie gesagt ja nicht schlimm und ich übernehme den "Schadensbetrag", doch es hätte schlimmer kommen können. Entsprechende Versicherungen für solche Fälle gibt es zwar, doch die stellen sich in den meisten (was man so liest) Fällen quer.

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