mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 13:52 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Hinweis auf Designer erlaubt? vom 23.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Hinweis auf Designer erlaubt?
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.01.2006 02:04
Titel

Re: Hinweis auf Designer erlaubt?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

uli_q hat geschrieben:
Hallo Leute,

da ich viel Zeit und Arbeit in die Erstellung einer Broschüre gesteckt habe, die gemessen am Aufwand kein üppiges Honorar einbringt, würde ich wenigstens gerne auf der Rückseite einen kleinen Hinweis auf mein Büro einbringen. Mir würde schon so etwas wie "Design und Layout - mein Name - Telefonnummer" in 6pt am Rand reichen.


Viel zu lang... Tel.Nr. no go... Was absolut reicht:

Gestaltung: Copyrightzeichen Fritzchen Klein 2006

oder meinetwegen auch:

Gestaltung: Copyrightzeichen www.fritzchenklein.de


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 24.01.2006 02:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2006 03:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
designzicke hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.


soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung


Quelle?

Ich geh jetzt mal vom logischen aus. Der Tischler darf ja auch nicht seinen Namen in die Tischplatte ritzen. Ich kaufe beim Designer eine Gestaltung ein. Einen Nennung seines Namens und Kontaktmöglichkeit stellt ein Gestaltungselement dar, was ich nicht haben will.


wenn du klamotten kaufst, was steht da drinnen? wenn du möbel bei ikea kaufst? was steht da drinnen Menno!
Das da: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE005300315.html
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2006 08:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

saucer hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
designzicke hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.


soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung


Quelle?

Ich geh jetzt mal vom logischen aus. Der Tischler darf ja auch nicht seinen Namen in die Tischplatte ritzen. Ich kaufe beim Designer eine Gestaltung ein. Einen Nennung seines Namens und Kontaktmöglichkeit stellt ein Gestaltungselement dar, was ich nicht haben will.


wenn du klamotten kaufst, was steht da drinnen? wenn du möbel bei ikea kaufst? was steht da drinnen Menno!
Das da: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE005300315.html


Ich könnte mir dennoch vorstellen, dass bei Auftragsarbeiten und speziell im vorliegenden Fall es zu Diskussionen kommen könnte.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2006 08:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

natürlich, und ich masse mir auch überhaupt nicht an irgendwelche aussagen zu grösse und position des vermerks zu treffen denn sowas muss man halt im vorfeld abklären - wie immer halt Menno!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jamesblond321

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2006 14:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Meiner Meinung nach gehört ein Hinweis des Grafikers z.B. auf ein Magazin (Kundenmagazin) mit Impressum. Ansonsten ist das aber nicht die Regel. Ich verzichte drauf.
  View user's profile Private Nachricht senden
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2006 14:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

jamesblond321 hat geschrieben:
Meiner Meinung nach gehört ein Hinweis des Grafikers z.B. auf ein Magazin (Kundenmagazin) mit Impressum. Ansonsten ist das aber nicht die Regel. Ich verzichte drauf.


mit verlaub, deine meinung ist zwar immer wieder interessant und so - aber das thema hier ist ein anderes * Keine Ahnung... *
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jamesblond321

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.01.2006 17:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

saucer hat geschrieben:
jamesblond321 hat geschrieben:
Meiner Meinung nach gehört ein Hinweis des Grafikers z.B. auf ein Magazin (Kundenmagazin) mit Impressum. Ansonsten ist das aber nicht die Regel. Ich verzichte drauf.


mit verlaub, deine meinung ist zwar immer wieder interessant und so - aber das thema hier ist ein anderes * Keine Ahnung... *


Mein Beitrag drehte sich um dieses Thema. Bei einem Magazin mit Impressum ist es üblich aber sonst hat man keinen Anspruch drauf
  View user's profile Private Nachricht senden
derpfadfinder
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 24.01.2006 22:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es ist so wie Nimroy sagt, ihr geht mit IKEA und Bekleidungsherstellern sowie Tischlern von der falschen Branche aus. Wir sind nunmal "einfach nur" Dienstleister. Der vergleich müsste also vielmehr heissen:

Dein Frisör rasiert ja auch nicht seine Telefonnummer in deinen Hinterkopf!! *zwinker*

Allerdings weiss ich nicht wie das mit den Ansprüchen im Impressum ist, da bin ich ehrlich! Im Regelfall gilt wie schon erwähnt alles am besten im Vorfeld abklären!
 
 
Ähnliche Themen Gratis Arbeit einer Agentur mit Hinweis auf Spenden erlaubt?
Erlaubt oder nicht erlaubt? Machen oder sein lassen?
AGB-Hinweis auf Briefpapier
Aktfotos ! Ab 18 jahren hinweis ?
> Impressum: Hinweis wegen Verlinkung
Wie ist ein Copyright-Hinweis auf Prints formal richtig
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.