Autor |
Nachricht |
designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 02:04
Titel Re: Hinweis auf Designer erlaubt? |
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uli_q hat geschrieben: | Hallo Leute,
da ich viel Zeit und Arbeit in die Erstellung einer Broschüre gesteckt habe, die gemessen am Aufwand kein üppiges Honorar einbringt, würde ich wenigstens gerne auf der Rückseite einen kleinen Hinweis auf mein Büro einbringen. Mir würde schon so etwas wie "Design und Layout - mein Name - Telefonnummer" in 6pt am Rand reichen.
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Viel zu lang... Tel.Nr. no go... Was absolut reicht:
Gestaltung: Copyrightzeichen Fritzchen Klein 2006
oder meinetwegen auch:
Gestaltung: Copyrightzeichen www.fritzchenklein.de
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 24.01.2006 02:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 03:17
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | 1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.
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soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung |
Quelle?
Ich geh jetzt mal vom logischen aus. Der Tischler darf ja auch nicht seinen Namen in die Tischplatte ritzen. Ich kaufe beim Designer eine Gestaltung ein. Einen Nennung seines Namens und Kontaktmöglichkeit stellt ein Gestaltungselement dar, was ich nicht haben will. |
wenn du klamotten kaufst, was steht da drinnen? wenn du möbel bei ikea kaufst? was steht da drinnen
Das da: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE005300315.html
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 08:03
Titel
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saucer hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | 1. Der Kunde muss ein Einverständnis dafür geben.
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soviel ich weiß, hast du aber als designer auch ein recht auf namensnennung |
Quelle?
Ich geh jetzt mal vom logischen aus. Der Tischler darf ja auch nicht seinen Namen in die Tischplatte ritzen. Ich kaufe beim Designer eine Gestaltung ein. Einen Nennung seines Namens und Kontaktmöglichkeit stellt ein Gestaltungselement dar, was ich nicht haben will. |
wenn du klamotten kaufst, was steht da drinnen? wenn du möbel bei ikea kaufst? was steht da drinnen
Das da: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE005300315.html |
Ich könnte mir dennoch vorstellen, dass bei Auftragsarbeiten und speziell im vorliegenden Fall es zu Diskussionen kommen könnte.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 08:22
Titel
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natürlich, und ich masse mir auch überhaupt nicht an irgendwelche aussagen zu grösse und position des vermerks zu treffen denn sowas muss man halt im vorfeld abklären - wie immer halt
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jamesblond321
Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 14:18
Titel
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Meiner Meinung nach gehört ein Hinweis des Grafikers z.B. auf ein Magazin (Kundenmagazin) mit Impressum. Ansonsten ist das aber nicht die Regel. Ich verzichte drauf.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 14:29
Titel
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jamesblond321 hat geschrieben: | Meiner Meinung nach gehört ein Hinweis des Grafikers z.B. auf ein Magazin (Kundenmagazin) mit Impressum. Ansonsten ist das aber nicht die Regel. Ich verzichte drauf. |
mit verlaub, deine meinung ist zwar immer wieder interessant und so - aber das thema hier ist ein anderes
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jamesblond321
Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.01.2006 17:27
Titel
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saucer hat geschrieben: | jamesblond321 hat geschrieben: | Meiner Meinung nach gehört ein Hinweis des Grafikers z.B. auf ein Magazin (Kundenmagazin) mit Impressum. Ansonsten ist das aber nicht die Regel. Ich verzichte drauf. |
mit verlaub, deine meinung ist zwar immer wieder interessant und so - aber das thema hier ist ein anderes |
Mein Beitrag drehte sich um dieses Thema. Bei einem Magazin mit Impressum ist es üblich aber sonst hat man keinen Anspruch drauf
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derpfadfinder
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 24.01.2006 22:43
Titel
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es ist so wie Nimroy sagt, ihr geht mit IKEA und Bekleidungsherstellern sowie Tischlern von der falschen Branche aus. Wir sind nunmal "einfach nur" Dienstleister. Der vergleich müsste also vielmehr heissen:
Dein Frisör rasiert ja auch nicht seine Telefonnummer in deinen Hinterkopf!!
Allerdings weiss ich nicht wie das mit den Ansprüchen im Impressum ist, da bin ich ehrlich! Im Regelfall gilt wie schon erwähnt alles am besten im Vorfeld abklären!
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