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Thema: hilfe zur rechnungserstellung aus italien vom 02.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> hilfe zur rechnungserstellung aus italien
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tesoro6
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2012
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Verfasst Mi 02.05.2012 16:45
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hilfe zur rechnungserstellung aus italien

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hallo - ich arbeite seit kurzen als radreiseleiterin in italien, auch mein wohnsitz ist in italien
die deutsche reiseargentur moechte nun von mir eine rechnung ausgestellt - was muss ich dabei beachten? ich bin in italien nicht angemeldet als radreiseleiterin
muss ich MWst. verrechnen oder nicht

ich hoffe auf hilfe eurerseits
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 02.05.2012 16:55
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wo zahlst du denn deine steuern? schreibst du deine rechnungen nache italienischem oder deutschem steuerrecht (oder was dafür zuständig ist)?
 
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 02.05.2012 16:57
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Hi und willkommen

Es mag natürlich gut sein, dass du eine passende Antwort bekommst, aber dieses Forum richtet sich in erster Linie an Mediengestalter oder andere Medienschaffende. In wie weit die Regelungen und Erfahrungen hier übertragbar auf die Reisebranche sind, weiß ich nicht. Ich würde das auf jeden fall kritisch hinterfragen und mir nicht allzuviel Hoffnungen auf klärende Antworten machen.

Und eine verbindliche Antwort, auf die du dich dann auch berufen kannst, kann dir eh nur das zuständige Finanzamt geben.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 02.05.2012 16:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 02.05.2012 17:25
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Nimroy hat geschrieben:
... kann dir eh nur das zuständige Finanzamt geben.

genau die zuständigkeit müsste nur geklärt werden, oder nicht? aber im zweifel ist besser, das fa/steuerberater zu fragen. Grins
 
tesoro6
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2012
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Verfasst Mi 02.05.2012 18:25
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ich zahle meine steuern in italien
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Benutzer 116623
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Verfasst Mi 02.05.2012 19:12
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tesoro6 hat geschrieben:
ich zahle meine steuern in italien


Dann solltest du dich vmtl. mal schleunigst beim italienischen Finanzamt melden und beraten lassen:

Zitat:
ich bin in italien nicht angemeldet als radreiseleiterin


Und wenn du nicht zum FA willst: es gibt sicher auch in Italien Steuerberater. Die italienische Umsatzsteuer wirst du wohl ausweisen müssen, denn so etwas wie in Deutschland die Kleinunternehmerregelung gibt es in Italien gar nicht:

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kleinunternehmer-eu.html
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 03.05.2012 09:59
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tesoro6 hat geschrieben:
ich zahle meine steuern in italien


dann wären wohl alle fragen beantwortet. ab zum italienischen steuerberater.
 
 
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