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Nachricht |
ascard
Threadersteller
Dabei seit: 23.06.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Sa 23.06.2007 13:44
Titel Herrausgabe von Orginal-Rohdaten |
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Hallo an Alle,
ich breuchte da mal eine Info.Ich war bis letztes Jahr als selbstständiger Grafik-Designer tätig, nun kam ein ehemaliger Kunde auf mich zu und verlangt die Orginal Cd mit seinen Daten, sprich:Logo, Briefbögen,Visitenkarten,Kfz-Beschriftungen usw. um sie einer anderen Agentur zur bearbeitung von Aufträgen zu übergeben. Bin ich verpflichtet Ihm diese auszuhändigen?
Vielen Dank im Vorraus
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.06.2007 13:46
Titel Re: Herrausgabe von Orginal-Rohdaten |
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ascard hat geschrieben: | ...Bin ich verpflichtet Ihm diese auszuhändigen?
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das müsstest du in dem zwischen euch geschlossenen Vertrag nachlesen können ...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.06.2007 13:52
Titel
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benutze mal bitte die forensuche. das thema hatten wir schon öfter und dort stehen auch antrten auf deine frage.
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.bugwahn
Dabei seit: 18.01.2007
Ort: an der Lahn
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.06.2007 14:04
Titel
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In "Recht für Grafiker und Webdesigner" steht: ( Seite 48 )
... der Kreative schuldet aber im Allgemeinen nur das Ergebnis, nicht die
Arbeitsmittel aus allen Entwicklungsstufen....Der Kunde sagt: "Das sind
meine Daten!". Allerdings: Was die Parteien miteinander verabredet haben,
nennt das Gesetz Werkvertrag. Zu den Pflichten aus einem Werkvertrag
gehört nicht, dem Kunden alle Pläne und Materialien auszuhändigen. Der
Werkunternehmer schuldet nämlich nur das Ergebnis. Folglich darf die
Fotografin ihre Negative behalten und der Schneider seine Schnittmuster. Für
die Dateien auf dem Rechner des Druckvorstufenbetriebes gilt nichts
anderes.
ISBN 3-89842-882-6
gruss.bugs
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.06.2007 14:12
Titel
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.bugwahn hat geschrieben: | In "Recht für Grafiker und Webdesigner" steht: ( Seite 48 )
... der Kreative schuldet aber im Allgemeinen nur das Ergebnis, nicht die
Arbeitsmittel aus allen Entwicklungsstufen....Der Kunde sagt: "Das sind
meine Daten!". Allerdings: Was die Parteien miteinander verabredet haben,
nennt das Gesetz Werkvertrag. Zu den Pflichten aus einem Werkvertrag
gehört nicht, dem Kunden alle Pläne und Materialien auszuhändigen. Der
Werkunternehmer schuldet nämlich nur das Ergebnis. Folglich darf die
Fotografin ihre Negative behalten und der Schneider seine Schnittmuster. Für
die Dateien auf dem Rechner des Druckvorstufenbetriebes gilt nichts
anderes.
ISBN 3-89842-882-6
gruss.bugs |
Hallo,
ich selber bin davon nicht betroffen jetzt ahbe ich aber gerade aus meinem Freundeskreis diesen Fall das es zwischen beiden Parteien keinen Werksvertrag bibt....was nun?
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.bugwahn
Dabei seit: 18.01.2007
Ort: an der Lahn
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.06.2007 14:32
Titel
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Weisst du was die genau ausgemacht haben! So was
wie ein mündlicher Vertrag gibt es doch auch?
Würd´mich auch mal interessieren!
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.06.2007 14:38
Titel
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Nein so einzelheiten weiss ich noch nicht ich kann sie ja mal Fragen und es soweit hier beschreiben.
Ich weiss das meine Bekannte von einer Web-Designerin eine komplette Homepage hat gestalten lassen und auch ausgeführt.
Nur jetzt bekommt eben diese Frau mit das es bei meiner Bekannten ganz gut läuft und sie erhöht ihre Preise immer wieder in kurzen Abständen.
Grüße
Antonio
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.bugwahn
Dabei seit: 18.01.2007
Ort: an der Lahn
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.06.2007 14:42
Titel
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Moin Antonio,
habe dieden Thread gerade gefunden ...
Kunde moechte offene Dateien
Dürfte interessant sein!
Ansonsten, bin ich auch überfragt. Arbeite gerade meine AGB´s aus, um sie später
nur noch prüfen zu lassen - um solche Reibereien gleich auszuschliessen.
Gruss.bugWahn
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