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Illunatic
Threadersteller
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 05.10.2007 17:21
Titel Handgemachte Prints online verkaufen ohne Gewerbe? |
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Hallo Forum
Man liest im Web viel unterschiedliches und daher frage ich einmal hier im Forum nach, in der Hoffnung, das jemand schon Erfahrungen oder Kenntnisse mit den Online-Verkauf seiner Werke hat.
Vorneweg: Ich habe keine Gewerbe und bisher keine gewerbepflichtigen Leistungen angeboten.
Nun möchte ich aber in naher Zukunft versuchen handgemachte Prints und Originale sowie selbstgegossene Designertoys über eine eigene Website zu verkaufen. Die Stücke wären limitiert- ich weiss nicht, ob das relevant ist.
Wie ist da die rechtliche Lage? Muss ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe anmelden oder reicht die Angabe als Einkünfte in der Einkommenssteuererklährung?
Oder handeln alle, die Shirts und Prints und ähnliches verticken illegal?
Vielen Dank schonmal für jegliche Tipps
Euer Christian
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 05.10.2007 17:22
Titel
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Klar brauchst du ein Gewerbe!
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Anzeige
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Illunatic
Threadersteller
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 109
Geschlecht:
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Verfasst Fr 05.10.2007 22:56
Titel
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zieh in ein land um in dem es legalerweise aber ohne gewerbeschein möglich ist, oder such dir einen vertriebspartner ..galerie o.ä. die den kommerziellen vertrieb übernimmt. Wieviel du verdienst ist übrigens nebensächlich - auch wenn du am laufenden Meter Verluste einfährst, brauchst du für gewerblichen Handel das o.g. Stück Papier.
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c_writer2
Dabei seit: 05.10.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Fr 05.10.2007 23:16
Titel
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Illunatic hat geschrieben: |
Allerdings hat vielleicht doch jemand nen Tipp, wie man legalerweise, aber ohne Gewerbeschein, Dinge verkaufen darf. Eine Haupteinnhamequelle wird es bei weitem nicht sein. |
Ob das Deine Haupteinnahmequelle ist oder nicht, spielt keine Rolle. Steuerlich werden sowieso alle Einkünfte zusammengerechnet und auf der Grundlage zahlst Du dann Einkommenssteuer (oder eben nicht, wenn Du im Jahr weniger als 7664,- Euro hast).
Per Ferndiagnose ist das nicht zu klären, aber mglw. käme für Dich noch der Status des Freiberuflers in Frage.
Prints (das müssen dann aber wirklich Deine eigenen sein, also auch die Motive!), handgegossene Designerstücke ... Probieren könntest Du's. Lies Dir als erstes mal bitte die FAQ durch: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
c_writer
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marketing-frank
Dabei seit: 05.10.2007
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 06.10.2007 00:31
Titel
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Gibt es einen Grund warum Du keinen Gewerbeschein haben willst? Gibt es nach meiner Erfahrung kaum einen richtigen Grund. Kostet nicht die Welt und hat vom Prinzip auch keine gravierende Nachteile
Nach Rechtslage bist Du auch gewerblich Tätig wenn Du z.B. in einem kurzen Zeitraum 3 Immobilien verkaufts. Letztlich geht es immer darum, dass der Vater Staat Geld braucht.
Ich habe eigentlich mehr Respekt vorm Finanzamt
viele grüße
andreas
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 06.10.2007 07:05
Titel
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grundsätzlicg ist alles was du mit regelmäßiger gewinnabsicht verkaufen willst anmeldepflichtig. möglichkeit 1 ist wie c_writer schon richtig sagt eine anmeldung als freiberufler. möglichkeit 2 wäre (wenns erstmal nur ein nebengewerbe sein soll) ein kleingewerbe anzumelden.
da musst du dich nicht um die mwst kümmern, weil du schlicht keine ausweisen darfst auf rechnungen. somit musst du im grunde genommen am jahresende nur eine gewinn+verlustrechnung machen zusätzlich zu deiner normalen steuererklärung und die anlage gse (geschäftsbetriebe) ausfüllen. je nach gewinn und einkommen zahlst du auf den gewinn bei überschreiten des freibetrages halt dann noch einkommenssteuer auf den gewinn.
so lange du aber deinen lebensunterhalt mit einem angestelltenverhältnis verdienst, musst du dich nicht wie normale selbständige selbst versichern (ich denke mal das i der grund der dich bisher von einem gewerbe abgehalten hat) sondern bist nach wie vor als angestellter versichert.
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