mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 06:49 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Haftung wegen P2P / Filesharing vom 07.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Haftung wegen P2P / Filesharing
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
RAfodera
Threadersteller

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 18:04
Titel

Haftung wegen P2P / Filesharing

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nach einem neuen Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 04.02.2009 haften die Eltern für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen in filesharing Tauschbörsen.

Die Inhaber der Rechte verlangten von den Eltern die Zahlung der außergerichtlichen Abmahnkosten und Schadensersatz von 150,- EUR für den unberechtigten Musik-Upload.

Zu Recht wie die Frankfurt Richter entschieden.

Die Haftung der Eltern ergebe sich aus dem Umstand, dass sie ihr Kind nicht ausreichend über den ordnungsgemäßen Umgang mit Urheberrechten und dem Internet aufgeklärt hätten. Keine Entschuldigung sei es, dass die Eltern unter Umständen keinerlei Kenntnis davon hätten, was ihre Tochter oder ihr Sohn online machen würde.

Der Schadenersatz für derartige Urheberrechtsverletzungen sei danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als fiktive Lizenz vereinbart hätten. Vorliegend sah das Gericht keinen Anlass, von den klägerseitig geforderten 150,- EUR abzuweichen. Als Gegenstandswert für die zu ersetzenden Abmahnkosten nahm das Gericht einen Streitwert von 10.000,- EUR an, was Abmahnkosten von ca. 660,- EUR ausmachte.

Dieses strenge Urteil verstärkt leider die Unsicherheit von Internetnutzern, die neben der Unsicherheit wegen eines evtl. vorhandenen WLAN-Netzes nun auch für etwaige Urheberrechtsverletzungen von Kindern haftbar gemacht werden können. Es wird Zeit, dass der BGH ein Grundsatzurteil zum Thema P2P fällt und im sinne einer vernünftigen Praktikabilität entscheidet.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 19:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 19:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

type1 hat geschrieben:
Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht?


ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde? *ha ha*
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 19:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ghostface hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht?


ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde? *ha ha*


Es ist natürlich schwieriger zu beobachten. Das seh ich ein. Aber dennoch bleibt klauen klauen.
  View user's profile Private Nachricht senden
CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 19:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

type1 hat geschrieben:
ghostface hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht?


ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde? *ha ha*


Es ist natürlich schwieriger zu beobachten. Das seh ich ein. Aber dennoch bleibt klauen klauen.


Is das wirklich so? Kommt das nicht aufs alter der Kinder an? Mir spukt da was im Kopf rum das bis zu einem bestimmten alter eben nix passiert ausser ein "böse böse" (auf für die eltern) und ab 16(?) dann das Jugendgericht zuständig is. Kann mich da aber auch irren.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 19:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

CyberPunker hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
ghostface hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht?


ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde? *ha ha*


Es ist natürlich schwieriger zu beobachten. Das seh ich ein. Aber dennoch bleibt klauen klauen.


Is das wirklich so? Kommt das nicht aufs alter der Kinder an? Mir spukt da was im Kopf rum das bis zu einem bestimmten alter eben nix passiert ausser ein "böse böse" (auf für die eltern) und ab 16(?) dann das Jugendgericht zuständig is. Kann mich da aber auch irren.


Frag ich mich grad auch. Stimmt. Da war was.
Der TO zitiert hier auch nur "minderjährig".
Wie sieht es da mit dem Alter aus?
  View user's profile Private Nachricht senden
Wheely

Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 20:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

CyberPunker hat geschrieben:

Is das wirklich so? Kommt das nicht aufs alter der Kinder an? Mir spukt da was im Kopf rum das bis zu einem bestimmten alter eben nix passiert ausser ein "böse böse" (auf für die eltern) und ab 16(?) dann das Jugendgericht zuständig is. Kann mich da aber auch irren.


Nö, was du ansprichst ist der Fakt das es Dinge gibt die als Entschuldbar gelten weil das Kind noch garnicht in der Lage ist die Folgen seiner Taten abzuschätzen.

Bei Dingen die wissentlich passieren greift das nicht, auch kann man im Regelfalle davon ausgehen das ein Kind was in einer Taschbörse rumturnt durchaus weis was es dort macht, das passiert nicht ausversehen wie etwa das umschmeißen einer tausend Jahre alten Mingvase durch einen 3 Jährigen.
  View user's profile Private Nachricht senden
EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 07.07.2009 21:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Solch Urteil dürfte sicher die Ausnahme bleiben. Eltern haften für ihre Kinder nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen. Dies dürfte hier nicht der Fall sein.
Man kann doch nicht einfach behaupten, die Eltern hätten ihr Kind nicht richtig aufgeklärt. Daraus lässt sich ja ableiten, dass jedes Kind bedingungslos auf seine Eltern hört. Das ist ja wohl Quatsch.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Haftung
Haftung von Forenbetreibern
Haftung bei Designleistungen
[Recht] Haftung für Impressum?
Haftung bei Erstellung von Webseiten
Twitter Search API und die Haftung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.