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RAfodera
Threadersteller
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
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Verfasst Di 07.07.2009 18:04
Titel Haftung wegen P2P / Filesharing |
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Nach einem neuen Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 04.02.2009 haften die Eltern für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen in filesharing Tauschbörsen.
Die Inhaber der Rechte verlangten von den Eltern die Zahlung der außergerichtlichen Abmahnkosten und Schadensersatz von 150,- EUR für den unberechtigten Musik-Upload.
Zu Recht wie die Frankfurt Richter entschieden.
Die Haftung der Eltern ergebe sich aus dem Umstand, dass sie ihr Kind nicht ausreichend über den ordnungsgemäßen Umgang mit Urheberrechten und dem Internet aufgeklärt hätten. Keine Entschuldigung sei es, dass die Eltern unter Umständen keinerlei Kenntnis davon hätten, was ihre Tochter oder ihr Sohn online machen würde.
Der Schadenersatz für derartige Urheberrechtsverletzungen sei danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als fiktive Lizenz vereinbart hätten. Vorliegend sah das Gericht keinen Anlass, von den klägerseitig geforderten 150,- EUR abzuweichen. Als Gegenstandswert für die zu ersetzenden Abmahnkosten nahm das Gericht einen Streitwert von 10.000,- EUR an, was Abmahnkosten von ca. 660,- EUR ausmachte.
Dieses strenge Urteil verstärkt leider die Unsicherheit von Internetnutzern, die neben der Unsicherheit wegen eines evtl. vorhandenen WLAN-Netzes nun auch für etwaige Urheberrechtsverletzungen von Kindern haftbar gemacht werden können. Es wird Zeit, dass der BGH ein Grundsatzurteil zum Thema P2P fällt und im sinne einer vernünftigen Praktikabilität entscheidet.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 19:11
Titel
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Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht?
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ghostface
Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 19:15
Titel
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type1 hat geschrieben: | Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht? |
ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde?
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 19:21
Titel
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ghostface hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht? |
ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde? |
Es ist natürlich schwieriger zu beobachten. Das seh ich ein. Aber dennoch bleibt klauen klauen.
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CyberPunk
Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 19:52
Titel
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type1 hat geschrieben: | ghostface hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht? |
ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde? |
Es ist natürlich schwieriger zu beobachten. Das seh ich ein. Aber dennoch bleibt klauen klauen. |
Is das wirklich so? Kommt das nicht aufs alter der Kinder an? Mir spukt da was im Kopf rum das bis zu einem bestimmten alter eben nix passiert ausser ein "böse böse" (auf für die eltern) und ab 16(?) dann das Jugendgericht zuständig is. Kann mich da aber auch irren.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 19:55
Titel
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CyberPunker hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | ghostface hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | Naja.
Wenn die Kinder im Laden klauen haften doch auch die Eltern oder nicht? |
ja seh ich auch so. Eltern sollten doch wissen was da für Software auf dem PC drauf ist.
Andererseits find ich die Begründung, die Eltern hätten ihre kinder nicht aufgeklärt, ziemlich schwach. Wie beweist man das? Lass ich mein Kind ne Erklärung schreiben dass es von mir aufgeklärt wurde? |
Es ist natürlich schwieriger zu beobachten. Das seh ich ein. Aber dennoch bleibt klauen klauen. |
Is das wirklich so? Kommt das nicht aufs alter der Kinder an? Mir spukt da was im Kopf rum das bis zu einem bestimmten alter eben nix passiert ausser ein "böse böse" (auf für die eltern) und ab 16(?) dann das Jugendgericht zuständig is. Kann mich da aber auch irren. |
Frag ich mich grad auch. Stimmt. Da war was.
Der TO zitiert hier auch nur "minderjährig".
Wie sieht es da mit dem Alter aus?
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Wheely
Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Di 07.07.2009 20:00
Titel
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CyberPunker hat geschrieben: |
Is das wirklich so? Kommt das nicht aufs alter der Kinder an? Mir spukt da was im Kopf rum das bis zu einem bestimmten alter eben nix passiert ausser ein "böse böse" (auf für die eltern) und ab 16(?) dann das Jugendgericht zuständig is. Kann mich da aber auch irren. |
Nö, was du ansprichst ist der Fakt das es Dinge gibt die als Entschuldbar gelten weil das Kind noch garnicht in der Lage ist die Folgen seiner Taten abzuschätzen.
Bei Dingen die wissentlich passieren greift das nicht, auch kann man im Regelfalle davon ausgehen das ein Kind was in einer Taschbörse rumturnt durchaus weis was es dort macht, das passiert nicht ausversehen wie etwa das umschmeißen einer tausend Jahre alten Mingvase durch einen 3 Jährigen.
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EHST
Gesperrt
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 07.07.2009 21:39
Titel
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Solch Urteil dürfte sicher die Ausnahme bleiben. Eltern haften für ihre Kinder nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen. Dies dürfte hier nicht der Fall sein.
Man kann doch nicht einfach behaupten, die Eltern hätten ihr Kind nicht richtig aufgeklärt. Daraus lässt sich ja ableiten, dass jedes Kind bedingungslos auf seine Eltern hört. Das ist ja wohl Quatsch.
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